Hambacher Forst - Abbaukante vs. genügend Kohle für mindestens drei Jahre

In Bezug auf folgenden Artikel der Deutschen Welle (DW) bitte ich Sie freundlich mir folgende Fragen zu beantworten. Weiterhin bitte ich Sie, mir sämtlichen Dokumente/Korrespondenz zukommen zu lassen, welche Ihnen bzgl. der Thematik "Abbaukante vs. genügend Kohle für mindestens drei Jahre" vorliegen.

Einleitung/Zusammenfassung aus u.g. DW Artikel: "Der Energiekonzern RWE will den Hambacher Forst roden. Dies sei notwendig, damit die Kraftwerke nicht bald stillstehen. Laut DW-Recherchen bleibt aber auch ohne Rodung noch genügend Kohle für mindestens drei Jahre."

Artikel: https://www.dw.com/de/täuscht-rwe-öffentlichkeit-und-kohlekommission/a-45305739
Fragen:

- Ist dem Ministerium der Widerspruch (es gäbe ohne Rodung nicht genug Kohle, siehe Artikel) bzgl. der RWE Argumentation für die Rodung des Waldes bekannt?
- Ist spezifisch dem Minister und den betrauten Fachabteilungen der o.g. Widerspruch bekannt?
- Sollte die Antwort auf o.g. Fragen "Nein" sein: Wie wird damit umgegangen, dass die Information jetzt bekannt ist?

Vielen Dank für Ihre Mühe.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    18. September 2018
  • Frist
    20. Oktober 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Hambacher Forst - Abbaukante vs. genügend Kohle für mindestens drei Jahre [#33609]
Datum
18. September 2018 22:08
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In Bezug auf folgenden Artikel der Deutschen Welle (DW) bitte ich Sie freundlich mir folgende Fragen zu beantworten. Weiterhin bitte ich Sie, mir sämtlichen Dokumente/Korrespondenz zukommen zu lassen, welche Ihnen bzgl. der Thematik "Abbaukante vs. genügend Kohle für mindestens drei Jahre" vorliegen. Einleitung/Zusammenfassung aus u.g. DW Artikel: "Der Energiekonzern RWE will den Hambacher Forst roden. Dies sei notwendig, damit die Kraftwerke nicht bald stillstehen. Laut DW-Recherchen bleibt aber auch ohne Rodung noch genügend Kohle für mindestens drei Jahre." Artikel: https://www.dw.com/de/täuscht-rwe-öffentlichkeit-und-kohlekommission/a-45305739 Fragen: - Ist dem Ministerium der Widerspruch (es gäbe ohne Rodung nicht genug Kohle, siehe Artikel) bzgl. der RWE Argumentation für die Rodung des Waldes bekannt? - Ist spezifisch dem Minister und den betrauten Fachabteilungen der o.g. Widerspruch bekannt? - Sollte die Antwort auf o.g. Fragen "Nein" sein: Wie wird damit umgegangen, dass die Information jetzt bekannt ist? Vielen Dank für Ihre Mühe.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrtAntragsteller/in da Ihre Mail aufgrund ihres Kernanliegens nicht in unsere fachliche Zuständigkeit fä…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Hambacher Forst - Abbaukante vs. genügend Kohle für mindestens drei Jahre [#33609]
Datum
20. September 2018 10:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in da Ihre Mail aufgrund ihres Kernanliegens nicht in unsere fachliche Zuständigkeit fällt, habe ich sie an das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NRW 40213 Düsseldorf weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Hambacher Forst - Abbaukante vs. genügend Kohle für mindestens drei Jahre [#33609]
Datum
20. September 2018 14:40
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NRW hatte ich bereits direkt angefragt. Das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen habe ich separat angefragt, da es sich im Falle einer vorsätzlichen Täuschung ggf. um eine Straftat handelt. Daher meine Anfrage ob die Information bekannt ist und wie damit Umgegangen wird. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33609 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
IFG-Antrag vom 18.09.2018 - Felix Antragsteller/in - 402-30.01 Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag nach § 4 …
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
IFG-Antrag vom 18.09.2018 - Felix Antragsteller/in - 402-30.01
Datum
11. Oktober 2018 14:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag nach § 4 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) ist beim Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen eingegangen. Da uns die von Ihnen erfragten Informationen nicht vorliegen, kann Ihrem Antrag nicht entsprochen werden. Das Verfahren sieht in § 5 Absatz 2 Satz 3 IFG NRW die Schriftform für die Ablehnung eines Antrags vor. Aus diesem Grund bitte ich um Mitteilung Ihrer Meldeanschrift, an die ich mein Schreiben mit Zustellungsurkunde übersenden kann. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG-Antrag vom 18.09.2018 - Felix Antragsteller/in - 402-30.01 [#33609] Sehr geehrt<< Anrede >> v…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Antrag vom 18.09.2018 - Felix Antragsteller/in - 402-30.01 [#33609]
Datum
11. Oktober 2018 22:13
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Laut Ihrer Aussage liegt die Information nicht vor - jedoch wurde die Information mittels meiner Anfrage transportiert und liegt dem Ministerium nun vor. Sofern ich das richtig einordne, sind die zuständigen Behörden bei einem begründeten Anfangsverdacht einer Straftat, verpflichtet dem nachzugehen. In dem Ministerium zugesandten Artikel ist der Verdacht auf vorsätzliche Täuschung begründet dargelegt. Sie können die Ablehnung Problemlos als PDF per E-Mail versenden, was zweifelsohne einer schriftlichen Form entspricht. Damit reduzieren Sie Ihren Bürokratischen Aufwand, können zügiger Aufgaben abarbeiten und sparen damit gleichzeitig Steuermittel (Porto & Verbrauchsmaterial) und schonen die Umwelt (Verbrauchsmaterial & Kraftfahrstoffe für die Zustellung). Da andere Behörden durchaus wie selbstverständlich wie o.g. handeln, spricht nichts dagegen, dass das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen dem gleichkommt. Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33609 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
AW: IFG-Antrag vom 18.09.2018 - Felix Antragsteller/in - 402-30.01 [#33609] Sehr geehrtAntragsteller/in die Übe…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: IFG-Antrag vom 18.09.2018 - Felix Antragsteller/in - 402-30.01 [#33609]
Datum
16. Oktober 2018 15:57
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
13,1 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in die Übersendung einer Textdatei oder einer E-Mail genügt der Schriftform im Sinne des § 5 Absatz 2 Satz 3 nicht. Ohne Mitteilung Ihrer Meldeanschrift kann eine Bescheidung Ihres o.g. Antrages daher nicht erfolgen. Freundliche Grüße

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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihre email vom 18.09.2018 über das portal fragdenstaat.de Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihre o.g. Anfrage erhalt…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre email vom 18.09.2018 über das portal fragdenstaat.de
Datum
19. Oktober 2018 12:51
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihre o.g. Anfrage erhalten Sie das beigefügte Antwortschreiben nebst Anlagen. Mit freundlichen Grüßen