Hambacher Forst: Kosten für den Einsatz der Polizei Nordrhein-Westfalen
Im Hambacher Forst wurden durch das Polizeipräsidium Aachen (vermutlich auch durch die sie unterstütztenden Polizeipräsiden und der Bundespolizei) nachweislich Barrikaden auf Wegen beseitigt.
Dies gab das Polizeipräsidium Aachen auf Twitter mehrmals bekannt (z.B. 30.09.2018 und 23.09.2018).
Am 24.09.2018 gab das Polizeipräsidium Aachen weiterhin bekannt, dass RWE für die Wege eine Verkehrssicherungspflicht hat und die Polizei Aachen die Arbeiten der RWE Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schützen wird.
§ 52 PolG NRW – Ersatzvornahme
"(1) Wird die Verpflichtung, eine Handlung vorzunehmen, deren Vornahme durch einen anderen möglich ist (vertretbare Handlung), nicht erfüllt, so kann die Polizei auf Kosten der betroffenen Person die Handlung selbst ausführen oder einen anderen mit der Ausführung beauftragen. § 77 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes findet Anwendung.
(2) Es kann bestimmt werden, dass die betroffene Person die voraussichtlichen Kosten der Ersatzvornahme im Voraus zu zahlen hat. Zahlt die betroffene Person die Kosten der Ersatzvornahme oder die voraussichtlich entstehenden Kosten der Ersatzvornahme nicht fristgerecht, so können sie im Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben werden. Die Beitreibung der voraussichtlichen Kosten unterbleibt, sobald die betroffene Person die gebotene Handlung ausführt."
Das Polizeipräsidium Aachen hat damit bereits bestätigt, dass die Räumung der Wege eine vertretbare Handlung ist.
Dementsprechend bestand die Notwendigkeit durch RWE, die Wege selbst zu räumen. Die Ersatzvornahme kommt daher aus meiner Sicht zum Tragen.
Die Ersatzvornahme sagt aus, dass das Land Nordrhein-Westfalen und die ihnen unterstehenden Polizeibehörden die entstandenden Kosten RWE in Rechnung stellen können.
Da Ministerien und Behörden im finanziellen Sinne ihrer Bürgerinnen und Bürger handeln müssen, ist davon auszugehen, dass das Land NRW unter Führung des Polizeipräsidiums Aachen die entstandenden Kosten RWE in Rechnung gestellt hat.
Bitte senden Sie mir daher eine Übersicht zu, welche Kosten wann und in welcher Höhe RWE bezüglich des Einsatzes im Hambacher Forst im Jahr 2018 in Rechnung gestellt wurden oder welche Kosten in einer Abschlussrechnung oder ähnliches noch in Rechnung gestellt werden.
Sollten zu den oben genannten und weiteren Vorfällen keine Kosten in Rechnung gestellt worden sein, bitte ich um eine Begründung dafür, wieso dies nicht geschehen ist.
Bitte senden Sie mir eine Übersicht zu, welche Kosten wann und in welcher Höhe RWE bezüglich des Einsatzes im Hambacher Forst im Jahr 2018 dem Polizeipräsidium Aachen, einer anderen am Einsatz beteiligten Polizeibehörde oder des Landes Nordrhein-Westfalen in Rechnung gestellt hat oder voraussichtlich noch in einer Abschlussrechnung oder ähnliches in Rechnung stellen wird.
Dies betrifft ausdrücklich alle am Einsatz beteiligten Polizeibehörden.
Ich weise Sie darauf hin, dass das Innenministerium NRW die erfragten Informationen nicht vorliegen.
Zitat: "Dem Innenministerium liegen diese von Ihnen erfragten Informationen nicht vor."
Ferner bitte ich Sie, mir eine Eingangsbestätigung meiner Anfrage zukommen zu lassen. Da die Fragen im öffentlichen Interesse sind, bitte ich um eine zeitnahe Beantwortung meiner Anfrage.
Anfrage erfolgreich
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Datum3. November 2018
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7. Dezember 2018
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