Hambacher Forst: Kosten für den Einsatz der Polizei Nordrhein-Westfalen

Im Hambacher Forst wurden durch das Polizeipräsidium Aachen (vermutlich auch durch die sie unterstütztenden Polizeipräsiden und der Bundespolizei) nachweislich Barrikaden auf Wegen beseitigt.
Dies gab das Polizeipräsidium Aachen auf Twitter mehrmals bekannt (z.B. 30.09.2018 und 23.09.2018).
Am 24.09.2018 gab das Polizeipräsidium Aachen weiterhin bekannt, dass RWE für die Wege eine Verkehrssicherungspflicht hat und die Polizei Aachen die Arbeiten der RWE Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schützen wird.

§ 52 PolG NRW – Ersatzvornahme

"(1) Wird die Verpflichtung, eine Handlung vorzunehmen, deren Vornahme durch einen anderen möglich ist (vertretbare Handlung), nicht erfüllt, so kann die Polizei auf Kosten der betroffenen Person die Handlung selbst ausführen oder einen anderen mit der Ausführung beauftragen. § 77 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes findet Anwendung.

(2) Es kann bestimmt werden, dass die betroffene Person die voraussichtlichen Kosten der Ersatzvornahme im Voraus zu zahlen hat. Zahlt die betroffene Person die Kosten der Ersatzvornahme oder die voraussichtlich entstehenden Kosten der Ersatzvornahme nicht fristgerecht, so können sie im Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben werden. Die Beitreibung der voraussichtlichen Kosten unterbleibt, sobald die betroffene Person die gebotene Handlung ausführt."

Das Polizeipräsidium Aachen hat damit bereits bestätigt, dass die Räumung der Wege eine vertretbare Handlung ist.
Dementsprechend bestand die Notwendigkeit durch RWE, die Wege selbst zu räumen. Die Ersatzvornahme kommt daher aus meiner Sicht zum Tragen.

Die Ersatzvornahme sagt aus, dass das Land Nordrhein-Westfalen und die ihnen unterstehenden Polizeibehörden die entstandenden Kosten RWE in Rechnung stellen können.
Da Ministerien und Behörden im finanziellen Sinne ihrer Bürgerinnen und Bürger handeln müssen, ist davon auszugehen, dass das Land NRW unter Führung des Polizeipräsidiums Aachen die entstandenden Kosten RWE in Rechnung gestellt hat.

Bitte senden Sie mir daher eine Übersicht zu, welche Kosten wann und in welcher Höhe RWE bezüglich des Einsatzes im Hambacher Forst im Jahr 2018 in Rechnung gestellt wurden oder welche Kosten in einer Abschlussrechnung oder ähnliches noch in Rechnung gestellt werden.
Sollten zu den oben genannten und weiteren Vorfällen keine Kosten in Rechnung gestellt worden sein, bitte ich um eine Begründung dafür, wieso dies nicht geschehen ist.

Bitte senden Sie mir eine Übersicht zu, welche Kosten wann und in welcher Höhe RWE bezüglich des Einsatzes im Hambacher Forst im Jahr 2018 dem Polizeipräsidium Aachen, einer anderen am Einsatz beteiligten Polizeibehörde oder des Landes Nordrhein-Westfalen in Rechnung gestellt hat oder voraussichtlich noch in einer Abschlussrechnung oder ähnliches in Rechnung stellen wird.
Dies betrifft ausdrücklich alle am Einsatz beteiligten Polizeibehörden.

Ich weise Sie darauf hin, dass das Innenministerium NRW die erfragten Informationen nicht vorliegen.
Zitat: "Dem Innenministerium liegen diese von Ihnen erfragten Informationen nicht vor."

Ferner bitte ich Sie, mir eine Eingangsbestätigung meiner Anfrage zukommen zu lassen. Da die Fragen im öffentlichen Interesse sind, bitte ich um eine zeitnahe Beantwortung meiner Anfrage.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. November 2018
  • Frist
    7. Dezember 2018
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Polizeipräsidium Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Hambacher Forst: Kosten für den Einsatz der Polizei Nordrhein-Westfalen [#34365]
Datum
3. November 2018 15:06
An
Polizeipräsidium Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Hambacher Forst wurden durch das Polizeipräsidium Aachen (vermutlich auch durch die sie unterstütztenden Polizeipräsiden und der Bundespolizei) nachweislich Barrikaden auf Wegen beseitigt. Dies gab das Polizeipräsidium Aachen auf Twitter mehrmals bekannt (z.B. 30.09.2018 und 23.09.2018). Am 24.09.2018 gab das Polizeipräsidium Aachen weiterhin bekannt, dass RWE für die Wege eine Verkehrssicherungspflicht hat und die Polizei Aachen die Arbeiten der RWE Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schützen wird. § 52 PolG NRW – Ersatzvornahme "(1) Wird die Verpflichtung, eine Handlung vorzunehmen, deren Vornahme durch einen anderen möglich ist (vertretbare Handlung), nicht erfüllt, so kann die Polizei auf Kosten der betroffenen Person die Handlung selbst ausführen oder einen anderen mit der Ausführung beauftragen. § 77 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes findet Anwendung. (2) Es kann bestimmt werden, dass die betroffene Person die voraussichtlichen Kosten der Ersatzvornahme im Voraus zu zahlen hat. Zahlt die betroffene Person die Kosten der Ersatzvornahme oder die voraussichtlich entstehenden Kosten der Ersatzvornahme nicht fristgerecht, so können sie im Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben werden. Die Beitreibung der voraussichtlichen Kosten unterbleibt, sobald die betroffene Person die gebotene Handlung ausführt." Das Polizeipräsidium Aachen hat damit bereits bestätigt, dass die Räumung der Wege eine vertretbare Handlung ist. Dementsprechend bestand die Notwendigkeit durch RWE, die Wege selbst zu räumen. Die Ersatzvornahme kommt daher aus meiner Sicht zum Tragen. Die Ersatzvornahme sagt aus, dass das Land Nordrhein-Westfalen und die ihnen unterstehenden Polizeibehörden die entstandenden Kosten RWE in Rechnung stellen können. Da Ministerien und Behörden im finanziellen Sinne ihrer Bürgerinnen und Bürger handeln müssen, ist davon auszugehen, dass das Land NRW unter Führung des Polizeipräsidiums Aachen die entstandenden Kosten RWE in Rechnung gestellt hat. Bitte senden Sie mir daher eine Übersicht zu, welche Kosten wann und in welcher Höhe RWE bezüglich des Einsatzes im Hambacher Forst im Jahr 2018 in Rechnung gestellt wurden oder welche Kosten in einer Abschlussrechnung oder ähnliches noch in Rechnung gestellt werden. Sollten zu den oben genannten und weiteren Vorfällen keine Kosten in Rechnung gestellt worden sein, bitte ich um eine Begründung dafür, wieso dies nicht geschehen ist. Bitte senden Sie mir eine Übersicht zu, welche Kosten wann und in welcher Höhe RWE bezüglich des Einsatzes im Hambacher Forst im Jahr 2018 dem Polizeipräsidium Aachen, einer anderen am Einsatz beteiligten Polizeibehörde oder des Landes Nordrhein-Westfalen in Rechnung gestellt hat oder voraussichtlich noch in einer Abschlussrechnung oder ähnliches in Rechnung stellen wird. Dies betrifft ausdrücklich alle am Einsatz beteiligten Polizeibehörden. Ich weise Sie darauf hin, dass das Innenministerium NRW die erfragten Informationen nicht vorliegen. Zitat: "Dem Innenministerium liegen diese von Ihnen erfragten Informationen nicht vor." Ferner bitte ich Sie, mir eine Eingangsbestätigung meiner Anfrage zukommen zu lassen. Da die Fragen im öffentlichen Interesse sind, bitte ich um eine zeitnahe Beantwortung meiner Anfrage.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizeipräsidium Aachen
Ihr Schreiben vom 03.11.2018 ZA 2 – Beschwerdemanagement …
Von
Polizeipräsidium Aachen
Betreff
Ihr Schreiben vom 03.11.2018
Datum
15. November 2018 10:05
Status
Warte auf Antwort
ZA 2 – Beschwerdemanagement Aachen, den 15.11.2018 Eingaben und Beschwerden Ihre E-Mail vom 03.11.2018 (ZA 2/ BM – 13.05.01 - 634/18) Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Eingabe vom 03.11.2018. Auf Grund der hohen polizeilichen Belastung durch die Ereignisse um den Hambacher Forst bitte ich die zeitlich verzögerte Bearbeitung zu entschuldigen. Aus der vorliegenden E-Mail geht nur Ihre E-Mail Adresse hervor. Eine inhaltliche Rückmeldung zu Ihrer Eingabe per E-Mail ist aus Datenschutzgründen nicht möglich, so dass ich Sie um die Mitteilung Ihres Vor- und Familiennamens und der aktuellen postalischen Adresse bitte. Bitte senden Sie diese per E-Mail an <<E-Mail-Adresse>> oder per Post an das Polizeipräsidium Aachen, ZA 2 / Beschwerdemanagement, Hubert-Wienen-Straße 25, 52070 Aachen. Die weiter Bearbeitung und rechtliche Bewertung Ihres Anliegens erfolgt sodann durch die zuständige Direktion ZA 11. Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Schreiben vom 03.11.2018 [#34365] Sehr geehrte Damen und Herren, anbei erhalten Sie meine Adresse. Mit …
An Polizeipräsidium Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Schreiben vom 03.11.2018 [#34365]
Datum
15. November 2018 16:00
An
Polizeipräsidium Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, anbei erhalten Sie meine Adresse. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34365 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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AW: Ihr Schreiben vom 03.11.2018 [#34365] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Hamb…
An Polizeipräsidium Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Schreiben vom 03.11.2018 [#34365]
Datum
7. Dezember 2018 09:15
An
Polizeipräsidium Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Hambacher Forst: Kosten für den Einsatz der Polizei Nordrhein-Westfalen“ vom 03.11.2018 (#34365) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34365 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>