Hamburg als Hotspot

Anfrage an: Senatskanzlei Hamburg

Warum erklärt der Hamburger Senat Hamburg als Hotspot, obwohl vergleichbare Städte z.T. höhere Inzidenzen haben als Hamburg. Sind in Hamburg außergewöhnlich viele Patienten mit Covid in Hamburger Krankenhäusern und viele Pflegekräfte in Quarantäne? Ist Hamburg schlechter aufgestellt als vergleichbare Bundesländer, denn die Gefährlichkeit des Virus ist gleich?
Bitte senden Sie mir die Begründungen für die drohende Überlastung der Hamburger Krankenhäuser durch das Sars-CoV-2-Virus, die Hospitalisierungs-Inzidenz, die Zahl de Pflegenden in Quarantäne, die Anzahl der Hospitalisierungen der Betroffenen jeweils mit Covid und an Covid, die aktuelle Todesrate aufgeschlüsselt nach Geimpften und Ungeimpften. Außerdem die Begründung, warum in Einzelhandelsgeschäften eine FFP2 Maske benötigt wird und in den Geschäften des täglichen Bedarfs eine medizinische Maske genügt (Studien).

Ergebnis der Anfrage

Ich habe den Bescheid bekommen, dass ich kein Anrecht auf Beantwortung von Fragen habe. Das ist die Standardantwort auf meine Fragen. Diesmal habe ich konkrete Zahlen abgefragt, die dem Hamburger Senat vorliegen mussten, als sie Hamburg zum Hotspot erklärten. Der Bescheid kam fast zeitgleich zur Aufhebung der Sonderregelung, also genau 4 Wochen nach Anfrage. Ich habe mehrfach Fragen an die Fachbehörden gestellt, die sich aus den Studien zum Impfstoff ergeben haben. Ich soll mich also vielleicht im Herbst Impfen lassen, wenn Prof. Lauterbach seine Impfpflicht erneut durchsetzen will, muss dann sogar eine Einverständniserklärung unterschreiben, obwohl die Aufklärung meine Fragen nicht enthält. Es muss doch eine Möglichkeit geben, meine wissenschaftlich fundierten Fragen zu klären.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    4. April 2022
  • Frist
    6. Mai 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Senatskanzlei Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Hamburg als Hotspot [#245475]
Datum
4. April 2022 14:16
An
Senatskanzlei Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Warum erklärt der Hamburger Senat Hamburg als Hotspot, obwohl vergleichbare Städte z.T. höhere Inzidenzen haben als Hamburg. Sind in Hamburg außergewöhnlich viele Patienten mit Covid in Hamburger Krankenhäusern und viele Pflegekräfte in Quarantäne? Ist Hamburg schlechter aufgestellt als vergleichbare Bundesländer, denn die Gefährlichkeit des Virus ist gleich? Bitte senden Sie mir die Begründungen für die drohende Überlastung der Hamburger Krankenhäuser durch das Sars-CoV-2-Virus, die Hospitalisierungs-Inzidenz, die Zahl de Pflegenden in Quarantäne, die Anzahl der Hospitalisierungen der Betroffenen jeweils mit Covid und an Covid, die aktuelle Todesrate aufgeschlüsselt nach Geimpften und Ungeimpften. Außerdem die Begründung, warum in Einzelhandelsgeschäften eine FFP2 Maske benötigt wird und in den Geschäften des täglichen Bedarfs eine medizinische Maske genügt (Studien).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 245475 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245475/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Senatskanzlei Hamburg
Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz vom 04.04.2022 Sehr Antragsteller/in beigefügt übersenden w…
Von
Senatskanzlei Hamburg
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz vom 04.04.2022
Datum
28. April 2022 10:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in beigefügt übersenden wir Ihnen vorab per E-Mail den Bescheid zu Ihrem Antrag vom 04.April 2022 auf Gewährung von Informationszugang nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz. Das Original des Bescheids erhalten Sie in den nächsten Tagen per Post an die von Ihnen angegebene Adresse. Ich weise darauf hin, dass ich mit einer Veröffentlichung meiner persönlichen Daten nicht einverstanden bin. Mit freundlichen Grüßen