Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte
<< Anrede >>
bitte senden Sie mir
Folgendes zu:
Die Moderatorin Iris Meinhardt bezeichnet sich selbst auf der Seite
https://presse.funk.net/format/hand-drauf/
als "Seit Geburt gehörlos"
Zitat:"Statement von Host Iris: „Geschichten aus dem Leben und aus der Gesellschaft sind meine Leidenschaft. Deswegen bin ich beim Bayrischen Rundfunk gelandet und absolviere ein journalistisches Volontariat. Zuvor studierte ich Politikwissenschaften. Und dabei waren in den Vorlesungen immer Gebärdensprachdolmetscher. DENN SEIT DER GEBURT BIN ICH GEHÖRLOS."
Nun gibt es einen Podcast vom 01.07.2019, Bayerischer Rundfunk, Stadtradio Nürnberg, Titel: Stadtradio in Gebärdensprache
In der sie zu hören ist. Keinesfalls ist sie seit Geburt gehörlos. Warum werden die Gehörlosen, die ihre Stimme eben nicht hören können und diese Aussage nicht überprüfen können, dermaßen beschwindelt?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Pinz
Anfragenr: 172597
Antwort an:
<<E-Mail-Adresse>>
Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:
https://fragdenstaat.de/a/172597
Postanschrift
Sebastian Pinz
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>