Handbücher/Schulungsunterlagen zu OWi 21

Anfrage an: Komm.ONE

Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Handbücher und sonstiges Schulungsunterlagen zur Software "OWi 21"

Die Stadt Karlsruhe antwortete mir auf eine IFG-Anfrage, dass diese Unterlagen sich nicht im Besitz der Stadt befänden (siehe https://fragdenstaat.de/anfrage/fachsoftware-fur-die-bearbeitung-von-verkehrsordnungswidrigkeiten/#nachricht-572099).

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    27. Februar 2021
  • Frist
    7. April 2021
  • Kosten dieser Information:
    799,68 Euro
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Handbücher und sonstiges…
An Komm.ONE Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Handbücher/Schulungsunterlagen zu OWi 21 [#213862]
Datum
27. Februar 2021 16:41
An
Komm.ONE
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Handbücher und sonstiges Schulungsunterlagen zur Software "OWi 21" Die Stadt Karlsruhe antwortete mir auf eine IFG-Anfrage, dass diese Unterlagen sich nicht im Besitz der Stadt befänden (siehe https://fragdenstaat.de/anfrage/fachsoftware-fur-die-bearbeitung-von-verkehrsordnungswidrigkeiten/#nachricht-572099). Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213862 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213862/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Komm.ONE
Sehr [geschwärzt], ihre Anfrage Nr. 213862 vom 27. Februar 2021 beantworten wir wie folgt: Die Handbücher/Schulun…
Von
Komm.ONE
Betreff
AW: Handbücher/Schulungsunterlagen zu OWi 21 [#213862]
Datum
25. März 2021 10:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], ihre Anfrage Nr. 213862 vom 27. Februar 2021 beantworten wir wie folgt: Die Handbücher/Schulungsunterlagen zu OWi21 hat die Komm.ONE selbst erstellt und nutzt diese als Teil des Produktes OWi21 gegen Entgelt zur Schulung der Abonnenten dieses Produktes. Der Komm.ONE als Anstalt des öffentlichen Rechts steht daher ein Urheberrecht an den Schulungsunterlagen auch als öffentliche Stelle zu, da § 5 UrhG nur solche amtlichen Werke vom Urheberrechtsschutz ausnimmt, die im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht worden sind. Schulungsunterlagen für Mitarbeiter von Ordnungsbehörden gehören nicht dazu, denn sie werden nur zur Kenntnisnahme durch einen begrenzten Kreis von Amtsträgern erstellt und werden überhaupt nicht veröffentlicht. Der Urheberrechtsschutz gebietet allerdings nicht die Geheimhaltung der Inhalte, sondern lediglich ein Verbot der gewerblichen Informationsweiterverwendung. Aus diesem Grund lehnen wir Ihren Antrag nicht ab, sondern bieten Ihnen gemäß § 10 LIFG die Übergabe der Schulungsunterlagen an, und zwar gegen Zahlung der niedrigsten üblichen Lizenzgebühr von 799,68 Euro brutto (Basispreis der günstigsten Produktvariante zuzüglich Nichtmitgliederzuschlag gemäß dem aktuellen Produktkatalog der Komm.ONE, Seite 139, also 672 Euro zuzüglich Umsatzsteuer) und gegen die schriftliche Zusicherung, diese Unterlagen nicht gewerblich weiterzuverwenden. Bei Interesse am Erwerb wenden Sie sich bitte unter Beifügung dieser Auskunft an info@komm.one. Mit freundlichen Grüßen i.A. [geschwärzt], Vorstandsgeschäftsstelle, Stab Recht Komm.ONE AöR Komm.ONE Anstalt des öffentlichen Rechts [geschwärzt] Vorstandsgeschäftsstelle, Querschnitt & Recht Vorstandsgeschäftsstelle Telefon: +49 7121 [geschwärzt] Fax (zentral): +49 711 [geschwärzt] [geschwärzt] www.komm.one __________________________________________________________ Komm.ONE Anstalt des öffentlichen Rechts Krailenshaldenstraße 44, 70469 Stuttgart Fon +49 711 8108 [geschwärzt], Fax (zentral) +49 711 8108 40001 Verwaltungsratsvorsitzender: OB Dr. Ulrich Fiedler Vorstand: William Schmitt (Vorsitzender), Andreas Pelzner Vertragspartner für gewerbliche Kunden in Baden-Württemberg und alle Kunden außerhalb Baden-Württembergs ist die civillent GmbH, eine Tochtergesellschaft der Komm.ONE. civillent ist zur Nutzung der Marke Komm.ONE, eine Marke der Komm.ONE AöR, per Lizenz berechtigt. [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] "[geschwärzt]" [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]#[geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Ba…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Handbücher/Schulungsunterlagen zu OWi 21“ [#213862]
Datum
2. April 2021 18:29
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/213862/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Die Antwort von Komm.ONE AöR nimmt nicht Bezug auf einen der Ablehnungsgründe des LIFG, sondern begründet die Ablehnung ausschließlich mit dem Urheberrecht. Selbst erstellte Schulungsunterlagen können die erforderliche Schöpfungshöhe haben und somit urheberrechtlichen Schutz genießen. Urheberrechtlicher Schutz allein ist jedoch kein Hindernis für eine Übersendung an mich, den Antragssteller. Ich hätte kein Problem damit, wenn Komm.ONE mir auferlegt, die Schulungsunterlagen nicht weiterzugeben oder zu veröffentlichen – auf FragDenStaat können Anhänge auf nichtöffentlich gesetzt werden. Darüber hinaus sind die geforderten Gebühren keine Gebühren für den Arbeitsaufwand oder Auslagen im Sinne § 10 LIFG, sondern Lizenzgebühren. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 213862.pdf Anfragenr: 213862 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213862/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Handbücher/Schulungsunterlagen zu OWi 21“ [#213862]
Datum
2. April 2021 18:29
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Wird Ihr Anliegen zwischenzeitlich anderweitig beantwortet oder Ihrer Beschwerde abgeholfen, bitten wir um eine Mitteilung an uns. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Poststelle Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Hausanschrift: Königstraße 10 a, 70173 Stuttgart Postanschrift: Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart Telefon: 0711/615541-0 Telefax: 0711/615541-15 Zentraler Posteingang: poststelle@lfdi.bwl.de De-Mail: poststelle@lfdi.bwl.de-mail.de Internet: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de Bitte beachten Sie, dass Sie nur eine Empfangsbestätigung pro Tag erhalten. Dies ist eine automatisch generierte E-Mail von einer System-E-Mail-Adresse. Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail. Allgemeiner Hinweis: Auf elektronischem Weg sollten vertrauliche Informationen stets verschlüsselt übertragen werden. Unser öffentlicher PGP-Schlüssel ist über unsere Internetseite abrufbar (https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/pgp-schlussel/). Die Informationen bei Erhebung von personenbezogenen Daten nach Artikel 13 DS-GVO können unserer Homepage entnommen werden (https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/datenschutz/). ------------------------------------ We hereby confirm the receipt of your email. Yours sincerely Post office The Commissioner for Data Protection and Freedom of Information Baden-Württemberg Office address: Königstraße 10 a, D-70173 Stuttgart Postal address: Postfach 10 29 32, D-70025 Stuttgart Phone (+49) 711 615541-0 Fax (+49) 711 615541-15 Email: poststelle@lfdi.bwl.de De-Mail: poststelle@lfdi.bwl.de-mail.de Internet: www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de Please note that we will send you only one acknowledgement of receipt per day. General information: we recommend to take appropriate measures to prevent unauthorized access to confidential data. You can find our PGP key on our website: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/pgp-schlussel/ For information on our privacy notice pursuant to Article 13 GDPR, please consult our webpage at the following address: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/datenschutz/

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