Handlungen der aktuellen geschäftsführenden Bundesregierung nach dem Ende der Amtszeit des Kabinett Merkel III

Übersicht über Handlungen der aktuellen geschäftsführenden Bundesregierung nach dem Ende der Amtszeit des Kabinett Merkel III

Information nicht vorhanden

  • Datum
    15. November 2017
  • Frist
    19. Dezember 2017
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Übersicht über H…
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
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Betreff
Handlungen der aktuellen geschäftsführenden Bundesregierung nach dem Ende der Amtszeit des Kabinett Merkel III [#25320]
Datum
15. November 2017 00:14
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Übersicht über Handlungen der aktuellen geschäftsführenden Bundesregierung nach dem Ende der Amtszeit des Kabinett Merkel III
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Sehr geehrtAntragsteller/in die Bundesregierung informiert, auch als geschäftsführende Bundesregierung, ausführli…
Von
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Betreff
WG: Handlungen der aktuellen geschäftsführenden Bundesregierung nach dem Ende der Amtszeit des Kabinett Merkel III [#25320]
Datum
7. Dezember 2017 10:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in die Bundesregierung informiert, auch als geschäftsführende Bundesregierung, ausführlich über Ihre Aktivitäten auf der Seite www.bundesregierung.de; die Bundesministerien bieten auf ihren Seiten ebenfalls ausführliche Informationen (Sie gelangen über bundesregierung.de dorthin). Eine Übersicht, wie Sie sie beschreiben, gibt es im Übrigen nicht. Insofern liegt dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung keine "amtliche Information" im Sinne des § 2 Ziffer 1 IFG vor. Mit freundlichen Grüßen