Handlungsanleitungen der Berliner Polizei zur Benutzung des Strafverfolger-Portals von Facebook (facebook.com/records)

Anfrage an: Polizei Berlin

Bei der Polizei Berlin existieren Handlungsanleitungen, in denen die erforderlichen Arbeitsschritte zur Nutzung des Facebook-Portals facebook.com/records erläutert werden. Bitte senden Sie mir die Handlungsanleitungen zu.

Ich verweise auf eine Anfrage auf FragDenStaat, der Sie Zugang zu den angefragten Dokumenten gewährt haben: https://fragdenstaat.de/a/17494

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    22. November 2018
  • Frist
    25. Dezember 2018
  • Kosten dieser Information:
    60,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Handlungsanleitungen der Berliner Polizei zur Benutzung des Strafverfolger-Portals von Facebook (facebook.com/records) [#34834]
Datum
22. November 2018 14:19
An
Polizei Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bei der Polizei Berlin existieren Handlungsanleitungen, in denen die erforderlichen Arbeitsschritte zur Nutzung des Facebook-Portals facebook.com/records erläutert werden. Bitte senden Sie mir die Handlungsanleitungen zu. Ich verweise auf eine Anfrage auf FragDenStaat, der Sie Zugang zu den angefragten Dokumenten gewährt haben: https://fragdenstaat.de/a/17494
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Polizei Berlin
Just 4 - IFG 80.18 Sehr geehrtAntragsteller/in anliegend sende ich Ihnen die Kosteninformation zu Ihrem o.g. IFG…
Von
Polizei Berlin
Betreff
IFG-Antrag: Handlungsanleitungen der Berliner Polizei zur Benutzung des Strafverfolger-Portals von Facebook (facebook.com/records) [#34834]
Datum
9. Januar 2019 14:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Just 4 - IFG 80.18 Sehr geehrtAntragsteller/in anliegend sende ich Ihnen die Kosteninformation zu Ihrem o.g. IFG-Antrag. Mit freundlichen Grüßen