Handlungsanweisung Härtefallregelung Aufenthaltsstatus

- alle Handlungsanweisungen/Richtlinien/Vermerke/Verordnungen (etc.) zu Härtefallregelungen bei Klärung zu Fragen des Aufenthaltsstatus von Ausländern

Information nicht vorhanden

  • Datum
    14. Januar 2020
  • Frist
    18. Februar 2020
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Johannes Filter
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: - alle Hand…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
Johannes Filter
Betreff
Handlungsanweisung Härtefallregelung Aufenthaltsstatus [#174215]
Datum
14. Januar 2020 23:33
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- alle Handlungsanweisungen/Richtlinien/Vermerke/Verordnungen (etc.) zu Härtefallregelungen bei Klärung zu Fragen des Aufenthaltsstatus von Ausländern
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anfragenr: 174215 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174215 Postanschrift Johannes Filter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr geehrter Herr Filter, gerne bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage nach IFG vom 14.01.2019, welche unter de…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: [EXTERN]Handlungsanweisung Härtefallregelung Aufenthaltsstatus [#174215] IFG 861
Datum
16. Januar 2020 10:23
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Filter, gerne bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage nach IFG vom 14.01.2019, welche unter dem Aktenzeichen 861 geführt wird. Bei Rückfragen bitte stets das genannte Aktenzeichen angeben, da sonst Ihre Anfrage nicht zugeordnet und bearbeitet werden kann. Natürlich sind wir stets bemüht, alle Anfragen innerhalb der 4 Wochenfrist zu beantworten, sollte dies einmal nicht möglich sein, erhalten Sie einen Zwischenbescheid. Anfragen, welche einen hohen zeitlichen oder sonstigen Verwaltungsaufwand erfordern werden nach Kostenerhebung fortgeführt. Sollte dies auf Ihre Anfrage zutreffen, erhalten Sie nach einer umfassenden Vorprüfung eine Mitteilung über die festzusetzende Gebühr. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr geehrter Herr Filter, ich beziehe mich auf Ihre IFG-Anfrage vom 14. Januar 2020, die bei uns unter dem Akten…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
IFG_861_Handlungsanweisung Härtefallregelung Aufenthaltsstatus [#174215]
Datum
20. Januar 2020 16:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Filter, ich beziehe mich auf Ihre IFG-Anfrage vom 14. Januar 2020, die bei uns unter dem Aktenzeichen IFG_861 geführt wird. Für die Aufenthaltsgewährung in Härtefällen sind nach § 23a Abs. 1 AufenthG die obersten Landesbehörden zuständig. Diese sind ermächtigt, durch Rechtsverordnungen nach §23a Abs. 2 AufenthG Härtefallkommissionen einzurichten. Das Bundesamt hat hier keine eigene Zuständigkeit. Wir bitten Sie daher, sich an die zuständigen Landesbehörden zu wenden. Herzliche Grüße,