Handlungsanweisungen zum Thema Informationsfreiheit

Die von Ihnen bei folgender Veranstaltung genannten Handlungsanweisungen (ab Minute 18) zum Thema Informationsfreiheit.
https://youtu.be/aERIIyewTV4?t=1080

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    19. Mai 2022
  • Frist
    21. Juni 2022
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Datenschutzbeauftragter der Stadt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Handlungsanweisungen zum Thema Informationsfreiheit [#249557]
Datum
19. Mai 2022 22:09
An
Datenschutzbeauftragter der Stadt Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die von Ihnen bei folgender Veranstaltung genannten Handlungsanweisungen (ab Minute 18) zum Thema Informationsfreiheit. https://youtu.be/aERIIyewTV4?t=1080
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 249557 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249557/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Email: <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Datenschutzbeauftragter der Stadt Köln
Sehr << Antragsteller:in >> sowohl Ihre nachfolgende als auch Ihre anliegende Erinnerungsmail habe ich…
Von
Datenschutzbeauftragter der Stadt Köln
Betreff
WG: Handlungsanweisungen zum Thema Informationsfreiheit [#249557]
Datum
13. Juni 2022 09:03
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
erinnerungifg-anfragevom19-mai.eml
6,0 KB
Sehr << Antragsteller:in >> sowohl Ihre nachfolgende als auch Ihre anliegende Erinnerungsmail habe ich erhalten. Ihre Mail vom 19.05.22 habe ich an die für die Beantwortung zuständige Fachdienststelle, das Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen (E-Mail <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>), weitergeleitet und werde auch Ihre Erinnerungsmail vom 11.06.22 unmittelbar dorthin weitergeben. Ich gehe natürlich davon aus, dass Sie innerhalb der für IFG-Anträge geltenden Frist von 1 Monat nach Antragstellung von dort eine Antwort erhalten werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Handlungsanweisungen zum Thema Informationsfrei…
An Datenschutzbeauftragter der Stadt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Handlungsanweisungen zum Thema Informationsfreiheit [#249557]
Datum
22. Juni 2022 23:46
An
Datenschutzbeauftragter der Stadt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Handlungsanweisungen zum Thema Informationsfreiheit“ vom 19.05.2022 (#249557) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Warum haben Sie meine Anfrage inklusive meiner personenbezogenen Daten an das Sammelpostfach von Offene Daten Köln weitergeleitet? Warum beantworten Sie meine IFG Anfrage nicht selbst? Schließlich habe ich meine IFG Anfrage an Sie und nicht an das Rechtsamt gesendet. Auch hier bitte ich um einen zurückhaltenden Umgang mit meinen personenbezogenen Daten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Handlungsanweisungen zum Thema Informationsfreiheit“ [#249557]
Datum
22. Juni 2022 23:48
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/249557/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil der Datenschutzbeauftragte die Anfrage trotz Erinnerung nicht innerhalb der gesetzlichen Frist beantwortet hat. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 249557.pdf - 2022-06-13_1-erinnerungifg-anfragevom19-mai.eml Anfragenr: 249557 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249557/
Datenschutzbeauftragter der Stadt Köln
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre IFG-Anfrage zu den Handlungsanweisungen zum Thema Informationsfreihei…
Von
Datenschutzbeauftragter der Stadt Köln
Betreff
AW: WG: Handlungsanweisungen zum Thema Informationsfreiheit [#249557]
Datum
23. Juni 2022 08:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre IFG-Anfrage zu den Handlungsanweisungen zum Thema Informationsfreiheit habe ich an das Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen als für diese Angelegenheit zuständige Fachdienststelle weitergeleitet. Gleiches erfolgte mit Ihrer Hinweismail vom 11.06.22, was ich Ihnen mit Mail vom 13.06.22 mitgeteilt habe. Ihre personenbezogenen Daten wurden und werden insoweit im Rahmen des datenschutzrechtlichen Prinzips der Datensparsamkeit innerhalb der Stadt Köln nur von den Stellen verarbeitet, die für die Beantwortung Ihres Antrages erforderlich sind. Ihre nachfolgende Erinnerungsmail werde ich nunmehr erneut an die zuständige Stelle weitergeben und nochmals um dringliche Bearbeitung bitten. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Mein AZ: 209.2.3.2.10-4467/22 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag vom 19.05.2022 auf…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Mein AZ: 209.2.3.2.10-4467/22 Antrag auf Informationszugang; hier: Handlungsanweisungen zum Thema Informationsfreiheit
Datum
27. Juni 2022 13:41
Status
Warte auf Antwort
Mein AZ: 209.2.3.2.10-4467/22 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag vom 19.05.2022 auf Informationszugang; hier: Handlungsanweisungen zum Thema Informationsfreiheit Sehr << Antragsteller:in >> ich habe Ihr Begehren gegenüber der auskunftspflichtigen Stelle mit Schreiben vom heutigen Tage aufgegriffen. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld. Außerdem bitte ich darum, dass Sie bei zukünftigen Schreiben, die die vorgenannte Anfrage betreffen, an mich das o.g. Aktenzeichen mit angeben. Dies erleichtert hier eine Zuordnung und hilft, unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Vielen Dank für die Berücksichtigung. Bitte teilen Sie mir mit, wenn Sie von der Behörde eine Antwort erhalten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], hiermit bitte ich um Vermittlung bezüglich meiner im Betreff genannten Anfrage. Gleichzeitig l…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Mein AZ: 209.2.3.2.10-4467/22 Antrag auf Informationszugang; hier: Handlungsanweisungen zum Thema Informationsfreiheit [#249557]
Datum
4. Februar 2023 23:05
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], hiermit bitte ich um Vermittlung bezüglich meiner im Betreff genannten Anfrage. Gleichzeitig lege ich Beschwerde wegen Datenschutzverstößen durch Herrn Fricke bzw. die Stadt Köln ein. Ich bitte diese im Zweifel an das zuständige Referat weiterzuleiten. 1. Die übersendete Version des Leitfadens ist unvollständig. Dass sich die Ansprechpartner auf den Seiten 1-2 geändert haben, ist kein Grund diese Seiten vorzuenthalten. 2. Die Stadtverwaltung hat meine Anfrage inklusive meiner personenbezogenen Daten an das Sammelpostfach des Open Data Portals der Stadt Köln weitergeleitet. Warum dies geschehen ist, ist für mich nicht nachvollziehbar und hat Herr Fricke mir nicht beantwortet. Ich gehe hier von einem Datenschutzverstoß aus. Hier der Email Header: [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> [geschwärzt] <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> [geschwärzt] / [geschwärzt] [#[geschwärzt]] 3. Warum Herr Fricke meine Anfrage nicht selbst bearbeitet sondern inklusive meiner personenbezogenen Daten an das Rechtsamt weitergeleitet hat, ist für mich ebenfalls nicht nachvollziehbar. 4. Das Rechtsamt hat dann meine personenbezogenen Daten zusätzlich noch mit weiteren Daten verknüpft, was in einer Beantwortung an die exklusiv für eine andere Anfrage genutzte Emailadresse mündete. Dies ist der Grund, warum sie die bisherige Antwort unter der Anfrage zum Lärmgutachten finden: https://fragdenstaat.de/anfrage/larmgutachten-bergisch-gladbacher-str-tempo-30/#nachricht-709281 Wie Sie mir bei der Feier zum IFG mitteilten sind Sie ebenfalls an dem Leitfaden interessiert. Ich bitte Sie die Vorgänge zu prüfen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt]
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Mein AZ: 209.2.3.2.10-4467/22 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag auf Informatio…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Mein AZ: 209.2.3.2.10-4467/22; Antrag auf Informationszugang; hier: Handlungsanweisungen zum Thema Informationsfreiheit
Datum
9. Februar 2023 11:16
Status
Warte auf Antwort
Mein AZ: 209.2.3.2.10-4467/22 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag auf Informationszugang vom 19.05.2022; hier: Handlungsanweisungen zum Thema Informationsfreiheit Ihr erneutes Vermittlungsgesuch vom 04.02.2023 Sehr << Antragsteller:in >> ich habe Ihr Begehren gegenüber der auskunftspflichtigen Stelle mit Schreiben vom heutigen Tage aufgegriffen. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld. Außerdem bitte ich darum, dass Sie bei zukünftigen Schreiben an mich das o.g. Aktenzeichen mit angeben. Dies erleichtert hier eine Zuordnung und hilft, unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Vielen Dank für die Berücksichtigung. Bitte teilen Sie mir mit, wenn Sie von der Behörde eine Antwort erhalten. In Bezug auf die von Ihnen eingelegte Beschwerde wegen Datenschutzverstößen möchte ich Sie höflich bitten, das Beschwerdeformular zu nutzen, das auf der Homepage der LDI NRW hinterlegt ist, da Beschwerden zu Datenschutzverstößen nicht durch den IFG Bereich der LDI NRW geprüft und bearbeitet werden. Sie finden diese unter: https://www.ldi.nrw.de/kontakt/ihre-beschwerde Vielen Dank für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> bitte informieren Sie mich über den aktuellen Stand. Mit freundlichen Grüßen <&…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Mein AZ: 209.2.3.2.10-4467/22; Antrag auf Informationszugang; hier: Handlungsanweisungen zum Thema Informationsfreiheit [#249557]
Datum
20. März 2023 22:26
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> bitte informieren Sie mich über den aktuellen Stand. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Datenschutzbeauftragter der Stadt Köln
IFG Anfrage - IFG Leitfaden der Stadt Köln Sehr << Antragsteller:in >> als Anlage erhalten Sie die vo…
Von
Datenschutzbeauftragter der Stadt Köln
Betreff
IFG Anfrage - IFG Leitfaden der Stadt Köln
Datum
17. April 2023 12:36
Status
Sehr << Antragsteller:in >> als Anlage erhalten Sie die von Ihnen ausdrücklich gewünschten beiden ersten Seiten des IFG Leitfaden der Stadt Köln. Die Ansprechpersonen für verwaltungsinterne Nachfragen haben sich geändert, daher wurde diese geschwärzt. Mit freundlichen Grüßen

Dokumente