Handlungsanweisungen zur Nutzung von Verschlüsselungstechniken im TMIK

Handlungs- und Dienstanweisungen zur Nutzung von Verschlüsselungstechniken im TMIK. (z.B. zu Kryptophones, PGP, GNUPG, Gpg4win, S/MIME)

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    24. Februar 2015
  • Frist
    28. März 2015
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Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Handlung…
An Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales Details
Von
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Betreff
Handlungsanweisungen zur Nutzung von Verschlüsselungstechniken im TMIK [#8743]
Datum
24. Februar 2015 17:38
An
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Handlungs- und Dienstanweisungen zur Nutzung von Verschlüsselungstechniken im TMIK. (z.B. zu Kryptophones, PGP, GNUPG, Gpg4win, S/MIME)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr unten bezeichneter Antrag ist per E-Mail am 24. Februar 2015 im Thüringer Ministe…
Von
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Betreff
Ihr Antrag nach dem IFG "Handlungsanweisungen zur Nutzung von Verschlüsselungstechniken im TMIK [#8743]" [10.31-1096-1/2015]
Datum
26. Februar 2015 17:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr unten bezeichneter Antrag ist per E-Mail am 24. Februar 2015 im Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK) eingegangen. Er wird im Referat 10 des TMIK unter dem Aktenzeichen 10.31-1096-1/2015 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen