Handlungsdirektive zum Hausverbot gegen ein Vorstandsmitglied von aufRECHT e-V.

Am 22.06.2017 sprach der stelltvertretende Geschäftsführer des Jobcenter Märkischer Kreis, Reinhold Quenkert, ein 18monatiges Hausverbot für alle Fillialen gegen ein Vorstandsmitglied von aufRECHT e.V. aus. Die Begründung war dilettantisch und rechtlich inkompetent. Gegen das Hausverbot wurden sogleich erfolgreich Rechtsmittel eingelegt.
http://www.beispielklagen.de/Klage099/2017_06_22_18_Monate_Hausverbot_Quenkert.pdf

Auch der erste Geschäftsführer des Jobcenter Märkischer Kreis Volker Riecke verteidigte am 15.08.2017 das rechtswidrige Hausverbot. In einem Schreiben heißt es:
"Diese Zurückweisung erfolgte aufgrund des am 22.06.2017 gegen Sie ausgesprochenen Hausverbotes für alle Dienststellen des Jobcenters Märkische.r Kreis und steht nicht im Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit als Beistand.
Ihre Anmerkung, dass es sich um ein „rechtlich nicht bestandskräftiges Hausverbot" handelt ist insofern nicht richtig, da die sofortige Vollziehbarkeit des Hausverbotes gerichtlich nicht aufgehoben ist.
Die Zurückweisung erfolgte daher zu Recht."
http://www.beispielklagen.de/Klage099/2017_08_15_Riecke_verteidigt_Hausverbot.pdf

Mit Beschluss des Sozialgericht Dortmund vom 09.11.2017, Az.: S 30 AS 3046/17 ER wurde dieser These Einhalt geboten und das Hausverbot insgesamt abgeurteilt.
http://www.beispielklagen.de/Klage099/2017_11_09_Hausverbot_Beschluss.pdf

Mehr dazu:
http://www.beispielklagen.de/klage099.html
und:
Geschäftsführer des Jobcenter Märkischer Kreis abgewatscht – Hausverbot aufgehoben
http://www.lokalkompass.de/dortmund-city/politik/geschaeftsfuehrer-des-jobcenter-maerkischer-kreis-abgewatscht-hausverbot-aufgehoben-d805391.html

In den Filialen des Jobcenter Märkischer Kreis arbeiten mehrere Hundert Mitarbeiter.

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1. Alle Infos mit denen die Sachgebietsleiter, Mitarbeiter und Security u.a. über das Hausverbot in Kenntnis gesetzt wurden.
2. Die Mitteilung an alle Mitarbeiter, dass das Hausverbot gegen das Vorstandsmitglied von aufRECHT e.V. per Gerichtsentscheid vom 09.11.2017 rechtswidrig war und mit sofortiger Wirkung außer Kraft gesetzt ist.
3. Die betreffenden Protokollauszüge aus den internen Protokollen und Besprechungen, die das Hausverbot und den Aufhebungsbeschluss des Sozialgerichts zum Thema haben.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    23. November 2017
  • Frist
    28. Dezember 2017
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Am 22.06.2017 sp…
An Jobcenter Märkischer Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Handlungsdirektive zum Hausverbot gegen ein Vorstandsmitglied von aufRECHT e-V. [#25414]
Datum
23. November 2017 00:25
An
Jobcenter Märkischer Kreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am 22.06.2017 sprach der stelltvertretende Geschäftsführer des Jobcenter Märkischer Kreis, Reinhold Quenkert, ein 18monatiges Hausverbot für alle Fillialen gegen ein Vorstandsmitglied von aufRECHT e.V. aus. Die Begründung war dilettantisch und rechtlich inkompetent. Gegen das Hausverbot wurden sogleich erfolgreich Rechtsmittel eingelegt. http://www.beispielklagen.de/Klage099/2017_06_22_18_Monate_Hausverbot_Quenkert.pdf Auch der erste Geschäftsführer des Jobcenter Märkischer Kreis Volker Riecke verteidigte am 15.08.2017 das rechtswidrige Hausverbot. In einem Schreiben heißt es: "Diese Zurückweisung erfolgte aufgrund des am 22.06.2017 gegen Sie ausgesprochenen Hausverbotes für alle Dienststellen des Jobcenters Märkische.r Kreis und steht nicht im Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit als Beistand. Ihre Anmerkung, dass es sich um ein „rechtlich nicht bestandskräftiges Hausverbot" handelt ist insofern nicht richtig, da die sofortige Vollziehbarkeit des Hausverbotes gerichtlich nicht aufgehoben ist. Die Zurückweisung erfolgte daher zu Recht." http://www.beispielklagen.de/Klage099/2017_08_15_Riecke_verteidigt_Hausverbot.pdf Mit Beschluss des Sozialgericht Dortmund vom 09.11.2017, Az.: S 30 AS 3046/17 ER wurde dieser These Einhalt geboten und das Hausverbot insgesamt abgeurteilt. http://www.beispielklagen.de/Klage099/2017_11_09_Hausverbot_Beschluss.pdf Mehr dazu: http://www.beispielklagen.de/klage099.html und: Geschäftsführer des Jobcenter Märkischer Kreis abgewatscht – Hausverbot aufgehoben http://www.lokalkompass.de/dortmund-city/politik/geschaeftsfuehrer-des-jobcenter-maerkischer-kreis-abgewatscht-hausverbot-aufgehoben-d805391.html In den Filialen des Jobcenter Märkischer Kreis arbeiten mehrere Hundert Mitarbeiter. bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Alle Infos mit denen die Sachgebietsleiter, Mitarbeiter und Security u.a. über das Hausverbot in Kenntnis gesetzt wurden. 2. Die Mitteilung an alle Mitarbeiter, dass das Hausverbot gegen das Vorstandsmitglied von aufRECHT e.V. per Gerichtsentscheid vom 09.11.2017 rechtswidrig war und mit sofortiger Wirkung außer Kraft gesetzt ist. 3. Die betreffenden Protokollauszüge aus den internen Protokollen und Besprechungen, die das Hausverbot und den Aufhebungsbeschluss des Sozialgerichts zum Thema haben.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Handlungsdirektive zum Hausverbot gegen ein Vo…
An Jobcenter Märkischer Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Handlungsdirektive zum Hausverbot gegen ein Vorstandsmitglied von aufRECHT e-V. [#25414]
Datum
16. Januar 2018 12:29
An
Jobcenter Märkischer Kreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Handlungsdirektive zum Hausverbot gegen ein Vorstandsmitglied von aufRECHT e-V.“ vom 23.11.2017 (#25414) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 20 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25414 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Jobcenter Märkischer Kreis
Anträge nach dem IFG Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfragen liegen mir zur Bearbeitung vor. Ich werde Ihnen d…
Von
Jobcenter Märkischer Kreis
Betreff
Anträge nach dem IFG
Datum
26. Januar 2018 15:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfragen liegen mir zur Bearbeitung vor. Ich werde Ihnen die antworten in den noch offenen Anfragen bis zum 06. Februar 2018 übersenden. Ich bedaure die erhebliche Bearbeitungszeit. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Re: Anträge nach dem IFG [#25414] Sehr geehrte Damen und Herren, ich warte noch immer auf Antwort. Der Weg zur U…
An Jobcenter Märkischer Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Re: Anträge nach dem IFG [#25414]
Datum
30. Juli 2018 18:52
An
Jobcenter Märkischer Kreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich warte noch immer auf Antwort. Der Weg zur Untätigkeitsklage ist eröffnet. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25414 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Re: Anträge nach dem IFG [#25414] Sehr geehrte Damen und Herren, ich warte noch immer auf Antwort. Der Weg zur U…
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<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Re: Anträge nach dem IFG [#25414]
Datum
6. August 2018 13:01
An
Jobcenter Märkischer Kreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich warte noch immer auf Antwort. Der Weg zur Untätigkeitsklage ist eröffnet. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25414 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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AW: Re: Anträge nach dem IFG [#25414] Sehr geehrte Damen und Herren, ich warte noch immer auf Antwort. Der Weg z…
An Jobcenter Märkischer Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Anträge nach dem IFG [#25414]
Datum
8. September 2018 19:30
An
Jobcenter Märkischer Kreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich warte noch immer auf Antwort. Der Weg zur Untätigkeitsklage ist eröffnet. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25414 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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AW: Re: Anträge nach dem IFG [#25414] Sehr geehrte Damen und Herren, ich warte noch immer auf Antwort. Mit freun…
An Jobcenter Märkischer Kreis Details
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Betreff
AW: Re: Anträge nach dem IFG [#25414]
Datum
9. Oktober 2018 07:41
An
Jobcenter Märkischer Kreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich warte noch immer auf Antwort. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25414 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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AW: Re: Anträge nach dem IFG [#25414] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Handlungsd…
An Jobcenter Märkischer Kreis Details
Von
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Betreff
AW: Re: Anträge nach dem IFG [#25414]
Datum
30. April 2019 19:11
An
Jobcenter Märkischer Kreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Handlungsdirektive zum Hausverbot gegen ein Vorstandsmitglied von aufRECHT e-V.“ vom 23.11.2017 (#25414) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 489 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25414 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Antrag nach dem IFG [#25414] Sehr geehrteAntragsteller/in anbei erhalten Sie meinen Bescheid vom heutigen Tage. …
Von
Jobcenter Märkischer Kreis
Betreff
Antrag nach dem IFG [#25414]
Datum
23. Mai 2019 13:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei erhalten Sie meinen Bescheid vom heutigen Tage. Mit freundlichen Grüßen