Handlungsfähigkeit der Staatsanwaltschaft Münster

Aufschlüsselung der Erledigung von Strafsachen der Staatsanwaltschaft Münster der letzten fünf Jahre. Eingang von Strafanträgen/Strafanzeigen für 2016 sind lt. "https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/zahlen_fakten/statistiken/justizgeschaeftsstatistik/staatsanwaltschaften/ge_sta.pdf" z.B. 1.181.461. Sind das sämtliche Strafanträge oder nur die, aus denen ein Ermittlungsverfahren resultierte? Der Begriff "Erledigungen" in dem o.g. Dokument ist mir dabei unklar.
Bitte schlüsseln sie die Zahl der Weiterbearbeitung der Eingänge nach Einstellungen, Anklageerhebungen, Anträge auf Strafbefehlen und falls vorhanden weiteren Kriterien auf.

Zusätzlich bitte ich für den Fünfjahreszeitraum um Mitteilung der Anzahl der vorläufig eingestellten Verfahren und des weiteren Verlaufs dieser Vorgänge. Also der Anzahl der danach weiterverfolgten/wiederaufgenommenen und die der endgültig eingestellten Verfahren.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    31. Dezember 2017
  • Frist
    3. Februar 2018
  • Kosten dieser Information:
    200,00 Euro
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Staatsanwaltschaft Münster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Handlungsfähigkeit der Staatsanwaltschaft Münster [#25862]
Datum
31. Dezember 2017 16:55
An
Staatsanwaltschaft Münster
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aufschlüsselung der Erledigung von Strafsachen der Staatsanwaltschaft Münster der letzten fünf Jahre. Eingang von Strafanträgen/Strafanzeigen für 2016 sind lt. "https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/zahlen_fakten/statistiken/justizgeschaeftsstatistik/staatsanwaltschaften/ge_sta.pdf" z.B. 1.181.461. Sind das sämtliche Strafanträge oder nur die, aus denen ein Ermittlungsverfahren resultierte? Der Begriff "Erledigungen" in dem o.g. Dokument ist mir dabei unklar. Bitte schlüsseln sie die Zahl der Weiterbearbeitung der Eingänge nach Einstellungen, Anklageerhebungen, Anträge auf Strafbefehlen und falls vorhanden weiteren Kriterien auf. Zusätzlich bitte ich für den Fünfjahreszeitraum um Mitteilung der Anzahl der vorläufig eingestellten Verfahren und des weiteren Verlaufs dieser Vorgänge. Also der Anzahl der danach weiterverfolgten/wiederaufgenommenen und die der endgültig eingestellten Verfahren.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Handlungsfähigkeit der Staatsanwaltschaft Müns…
An Staatsanwaltschaft Münster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Handlungsfähigkeit der Staatsanwaltschaft Münster [#25862]
Datum
3. Februar 2018 10:22
An
Staatsanwaltschaft Münster
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Handlungsfähigkeit der Staatsanwaltschaft Münster“ vom 31.12.2017 (#25862) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25862 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Handlungsfähigkeit der Staatsanwaltschaft Müns…
An Staatsanwaltschaft Münster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Anfrage-Handlungsfähigkeit der Staatsanwaltschaft Münster [#25862]
Datum
12. Februar 2018 10:52
An
Staatsanwaltschaft Münster
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Handlungsfähigkeit der Staatsanwaltschaft Münster“ vom 31.12.2017 (#25862) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 10 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25862 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Handlungsfähigkeit der Staatsanwaltschaft Münster“ [#25862]
Datum
4. März 2018 11:11
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/25862 Meine Anfrage blieb bisher komplett unbeantwortet. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25862 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 04.03.2018 wird hiermit bestätigt.
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Handlungsfähigkeit der Staatsanwaltschaft Münster“ [#25862]
Datum
5. März 2018 10:35
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 04.03.2018 wird hiermit bestätigt.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Ihre E-Mail vom04.03.2018 1. Von: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> An: …
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre E-Mail vom04.03.2018
Datum
13. März 2018 11:16
Status
Warte auf Antwort
1. Von: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> An: <<E-Mail-Adresse>> Bearbeitung: Frau Weggen, Tel. 0211/38424-52 Aktenzeichen: 209.2.3.1.15-1059/18 Betreff: Ihre E-Mail vom04.03.2018 Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail. Der Vorgang wird hier im Referat 2 unter dem oben aufgeführten Aktenzeichen bearbeitet. Sie erhalten sobald wie möglich weitere Nachricht. Ich weise allerdings darauf hin, dass wegen der hohen Zahl von Eingängen eventuell mit Verzögerungen in der Bearbeitung gerechnet werden muss. Diese Nachricht wurde maschinell erstellt und deshalb nicht unterschrieben. ------------------------------------------------------------------------------------------------ Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Kavalleriestraße 2 - 4, 40213 Düsseldorf Tel.: 0211-38424-0 Fax: 0211-38424-10 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Öffentlicher Schlüssel: www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc<file:///C:\Dokumente%20und%20Einstellungen\ricke.PIN1_LDI\Desktop\www.ldi.nrw.de\metanavi_Kontakt\key_ldi.asc> www: www.ldi.nrw.de<file:///C:\Dokumente%20und%20Einstellungen\ricke.PIN1_LDI\Desktop\www.ldi.nrw.de> P Bitte prüfen Sie der Umwelt zuliebe, ob Sie diese E-Mail ausdrucken! Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf Tel.: 0211-38424-0 Fax: 0211-38424-10 Allgemeine E-Mailadresse: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> Öffentlicher Schlüssel für allgemeine E-Mailadresse: www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc<http://www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc>

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