Handreichung zur Maskenpflicht an Schulen Stellungnahme der DGKJ zum längerfristigen Tragen einer MNB

in Ihrer Handreichung zur Maskenpflicht an Schulen vom 03.11.2020 schreiben Sie auf S. 7 "Die Deutsche Gesellschaft für Kinder -und Jugendmedizin (DGKJ) bekräftigt in einer Stellungnahme, dass es auch längerfristig zumut-und umsetzbar ist, wenn Kinder ab dem Grundschulalter eine Alltagsmaske aus Stoff tragen, ohne dass es dadurch zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen kommt."
Ich kann eine solche Aussage in keiner mir vorliegenden Stellungnahme finden auch nicht auf der Seite der DGKJ. Leider haben Sie es ausgerechnet hier versäumt eine genaue Quelle anzugeben. Ich bitte daher aufgrund der Aktualität des Themas um kurzfristige Übersendung dieser Stellungnahme durch die DGKJ.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    9. November 2020
  • Frist
    11. Dezember 2020
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: in Ihrer Handreic…
An Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Handreichung zur Maskenpflicht an Schulen Stellungnahme der DGKJ zum längerfristigen Tragen einer MNB [#203222]
Datum
9. November 2020 00:37
An
Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
in Ihrer Handreichung zur Maskenpflicht an Schulen vom 03.11.2020 schreiben Sie auf S. 7 "Die Deutsche Gesellschaft für Kinder -und Jugendmedizin (DGKJ) bekräftigt in einer Stellungnahme, dass es auch längerfristig zumut-und umsetzbar ist, wenn Kinder ab dem Grundschulalter eine Alltagsmaske aus Stoff tragen, ohne dass es dadurch zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen kommt." Ich kann eine solche Aussage in keiner mir vorliegenden Stellungnahme finden auch nicht auf der Seite der DGKJ. Leider haben Sie es ausgerechnet hier versäumt eine genaue Quelle anzugeben. Ich bitte daher aufgrund der Aktualität des Themas um kurzfristige Übersendung dieser Stellungnahme durch die DGKJ.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 203222 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203222/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre Nachfrage zur Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz teile ich Ihnen gern…
Von
Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
WG: Handreichung zur Maskenpflicht an Schulen Stellungnahme der DGKJ zum längerfristigen Tragen einer MNB [#203222]
Datum
9. November 2020 16:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre Nachfrage zur Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz teile ich Ihnen gerne mit, dass wir uns in der Handreichung zur Maskenpflicht an Schulen auf die im Internet veröffentlichte Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin beziehen. Sie finden Sie unter dem folgenden Link unter dem Stichwort "Masken/Mund-Nasen-Schutz": https://www.dgkj.de/fachinformationen-corona-virus. Mit freundlichen Grüßen