Handwaschbecken zwingend erforderlich?

Guten Tag.
Ist bei einem Café Betrieb (Mit Softeis-Maschinen) zwingend ein Handwaschbecken im Thekenrückbau erforderlich oder reicht es, sofern sich eines im hinteren Küchenbereich befindet?

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    5. September 2020
  • Frist
    9. Oktober 2020
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Rosie Kupfer
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Stadt Essen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
Rosie Kupfer
Betreff
Handwaschbecken zwingend erforderlich? [#196676]
Datum
5. September 2020 23:16
An
Stadt Essen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Guten Tag. Ist bei einem Café Betrieb (Mit Softeis-Maschinen) zwingend ein Handwaschbecken im Thekenrückbau erforderlich oder reicht es, sofern sich eines im hinteren Küchenbereich befindet?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Rosie Kupfer Anfragenr: 196676 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196676/
Mit freundlichen Grüßen Rosie Kupfer

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Stadt Essen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrte Frau Kupfer, vielen Dank für Anfrage. Die rechtliche Vorgabe finden Sie in der Verordnung (EG) Nr. …
Von
Stadt Essen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
AW: Handwaschbecken zwingend erforderlich? [#196676]_20200905
Datum
9. September 2020 08:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Kupfer, vielen Dank für Anfrage. Die rechtliche Vorgabe finden Sie in der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene, vom 29. April 2004. Laut Anhang II (Allgemeine Hygienevorschriften für alle Lebensmittelunternehmer), Kapitel I (Allgemeine Vorschriften für Betriebsstätten in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird), Nr. 4 müssen an geeigneten Standorten genügend Handwaschbecken vorhanden sein. Diese müssen Warm- und Kaltwasserzufuhr haben; darüber hinaus müssen Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen vorhanden sein. Soweit erforderlich, müssen die Vorrichtungen zum Waschen der Lebensmittel von den Handwaschbecken getrennt angeordnet sein. Ob der Standort in der Küche geeignet / ausreichend ist, um auch den Bereich der Theke mit abzudecken, kann ohne eine genaue Betrachtung nicht beurteilt werden. Im Zweifel sollte hier mit dem zuständigen Lebensmittelkontrolleur die Situation vor Ort in Augenschein genommen werden. Wichtig ist, dass die Gegebenheiten eine gute Händehygiene ermöglichen. Dies ist nur möglich, wenn das Handwaschbecken leicht erreichbar ist. In der Regel ist hierfür ein Handwaschbecken im Thekenbereich erforderlich. In jedem Falle ist es empfehlenswert, wenn Lebensmittelunternehmer die einen Neubau, Umbau oder eine Umnutzung eines Lebensmittelbetriebes planen, sich mit der jeweils zuständigen Lebensmittelüberwachung in Verbindung setzen, um Aspekte der Lebensmittelhygiene bei der Planung berücksichtigen zu können. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen auch gerne telefonisch zur Verfügung, bitte geben Sie mir dann hierfür eine Telefonnummer an unter der Sie zu erreichen sind. Mit freundlichen Grüßen