Handwerkeranschrift

Adresse einer Fa die u.a. Waschmaschinen repariert. Ihre Tel.Nr. ist 030 49400227.
Die TelNr stammt aus einer Werbung der Firma. Platiene Der Waschm. wurde gewechselt. Danach trat der Fehler wieder auf. 400€ kassiert. Tel keine Kontaktaufnahme möglich. Legt sofort auf. Für eine Anzeige benöige dringend die Anschrift und Firmennamen.
Danke für Ihre Bemühungen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    17. März 2016
  • Frist
    19. April 2016
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Handwerkskammer Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Handwerkeranschrift [#16037]
Datum
17. März 2016 15:42
An
Handwerkskammer Berlin
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Adresse einer Fa die u.a. Waschmaschinen repariert. Ihre Tel.Nr. ist 030 49400227. Die TelNr stammt aus einer Werbung der Firma. Platiene Der Waschm. wurde gewechselt. Danach trat der Fehler wieder auf. 400€ kassiert. Tel keine Kontaktaufnahme möglich. Legt sofort auf. Für eine Anzeige benöige dringend die Anschrift und Firmennamen. Danke für Ihre Bemühungen.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG bitten. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Rolf Spunde <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Rolf Spunde << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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