Hängeseilbrücke bei Mörsdorf/Hunsrück
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
An das Ministerium
des Inneren, für Sport
und Infrastruktur
Rheinland-Pfalz
http://isim.rlp.de/
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte beantworten Sie mir meine Fragen und schicken Sie mir die angefragten Unterlagen in elektronischer Form zu folgendem Projekt zu:
Die „längste Hängeseilbrücke Deutschlands“ (http://haengeseilbruecke.de/) soll ein Bachtal in der Nähe der hunsrücker Ortschaft Mörsdorf überspannen.
Einige Merkmale der geplanten Brücke sind:
- Bei ca. 360m Länge soll es Fußgänger und Radfahrer in einer Höhe von ca. 80 bis 100m auf einem Laufsteg von 85cm Breite „wacklig“ über das Tal führen.
- Bei einem aufgrund des Eigengewichts 28m betragenden Seildurchhang, würde die Neigung an den Ausstiegen 27% (siehe Machbarkeitsstudie) betragen.
- Gemäß Planung sollen die Tragseile an den Ankerpunkten frei zugänglich sein.
1. Auf welcher gesetzlichen/rechtlichen Grundlage wurde die Baugenehmigung erteilt?
Bitte die juristische Stellungnahme beifügen.
2. Im Außenbereich sind nach Baugesetzbuch nur sog. privilegierte Vorhaben zulässig sowie die Naturschutzverbände zu beteiligen.
Wurde das Einvernehmen mit den Naturschutzverbänden hergestellt?
Bitte die Stellungnahmen der Naturschutzverbände beifügen.
3. Die bis jetzt unberührte, umgebende Natur und die dort lebenden Tierarten würden durch den Bau und vor allem durch den Betrieb stark beeinträchtigt, somit sind Verbotstatbestände nach BNatschG erfüllt. Hat die obere Naturschutzbehörde das Projekt als umweltverträglich eingestuft? Ist eine Ausnahmegenehmigung erteilt worden?
Bitte die Stellungnahme der Naturschutzbehörde und ggf. die Ausnahmegenehmigung beifügen.
4. Welche Auflagen sind mit der Baugenehmigung für die Hängeseilbrücke verbunden?
Bitte die Auflistung der Auflagen beifügen.
5. Von welcher Besuchermenge pro Saison geht die Landesregierung aus?
Bitte offizielle Einschätzung bzw. Gutachten beifügen.
Welche monetarisierten Nutzeffekte werden von der Landesregierung für die Region jährlich erwartet, und welcher jährliche Kostenaufwand (d.h. Investitions-, Betriebs- und Erhaltungskosten) wird von ihr zugrunde gelegt?
6. Wie beurteilt der Landesrechnungshof das Vorhaben?
Bitte offizielle Stellungnahme beifügen.
7. Wie und durch wen wird die Verkehrssicherheit auf Dauer, insbesondere bei schlechter Witterung, gewährleistet?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.
M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.
Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.
Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen,
Anfrage erfolgreich
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Datum1. April 2015
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5. Mai 2015
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Sie stellen eine Menge Fragen zu der im Bau befindlichen touristischen Attraktion, der Hängeseilbrücke Geierlay in Mörsdorf.
Als Normalbürger, dem daran gelegen ist, daß die strukturschwache Gegend des Hunsrücks gefördert wird, finde ich ihr Aufbegehren gegen die Hängeseilbrücke sehr befremdlich.
Haben Sie genauso gegen die Investitionen bei der Burg Balduinseck aufbegehrt?
Kennen Sie die Besucherzahlen des Skywalk im Kirner Land? Mal so als Vergleich... Sie betreiben hier stänkern unter falschen Voraussetzungen.
Wer sind Sie eigentlich?
In Mörsdorf sind Sie nicht bekannt - das ist auch der Grund, warum ich hier per Pseudonym schreibe. Mich dagegen kennt man in Mörsdorf.
Bitte veröffentlichen Sie in wessen Auftrag Sie hier schreiben und geben Sie uns bekannt wieso Sie persönlich an einem Scheitern des Projekts interessiert sind.
Im übrigen verweisen Sie auf Links, bei denen mein Browser mich vor fremden Programmen eindringlich warnt. Was soll das?
Mit freundlichen Grüßen