Hängeseilbrücke bei Mörsdorf/Hunsrück

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

An das Ministerium
des Inneren, für Sport
und Infrastruktur
Rheinland-Pfalz
http://isim.rlp.de/

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte beantworten Sie mir meine Fragen und schicken Sie mir die angefragten Unterlagen in elektronischer Form zu folgendem Projekt zu:
Die „längste Hängeseilbrücke Deutschlands“ (http://haengeseilbruecke.de/) soll ein Bachtal in der Nähe der hunsrücker Ortschaft Mörsdorf überspannen.
Einige Merkmale der geplanten Brücke sind:
- Bei ca. 360m Länge soll es Fußgänger und Radfahrer in einer Höhe von ca. 80 bis 100m auf einem Laufsteg von 85cm Breite „wacklig“ über das Tal führen.
- Bei einem aufgrund des Eigengewichts 28m betragenden Seildurchhang, würde die Neigung an den Ausstiegen 27% (siehe Machbarkeitsstudie) betragen.
- Gemäß Planung sollen die Tragseile an den Ankerpunkten frei zugänglich sein.


1. Auf welcher gesetzlichen/rechtlichen Grundlage wurde die Baugenehmigung erteilt?
Bitte die juristische Stellungnahme beifügen.

2. Im Außenbereich sind nach Baugesetzbuch nur sog. privilegierte Vorhaben zulässig sowie die Naturschutzverbände zu beteiligen.
Wurde das Einvernehmen mit den Naturschutzverbänden hergestellt?
Bitte die Stellungnahmen der Naturschutzverbände beifügen.

3. Die bis jetzt unberührte, umgebende Natur und die dort lebenden Tierarten würden durch den Bau und vor allem durch den Betrieb stark beeinträchtigt, somit sind Verbotstatbestände nach BNatschG erfüllt. Hat die obere Naturschutzbehörde das Projekt als umweltverträglich eingestuft? Ist eine Ausnahmegenehmigung erteilt worden?
Bitte die Stellungnahme der Naturschutzbehörde und ggf. die Ausnahmegenehmigung beifügen.

4. Welche Auflagen sind mit der Baugenehmigung für die Hängeseilbrücke verbunden?
Bitte die Auflistung der Auflagen beifügen.

5. Von welcher Besuchermenge pro Saison geht die Landesregierung aus?
Bitte offizielle Einschätzung bzw. Gutachten beifügen.
Welche monetarisierten Nutzeffekte werden von der Landesregierung für die Region jährlich erwartet, und welcher jährliche Kostenaufwand (d.h. Investitions-, Betriebs- und Erhaltungskosten) wird von ihr zugrunde gelegt?

6. Wie beurteilt der Landesrechnungshof das Vorhaben?
Bitte offizielle Stellungnahme beifügen.

7. Wie und durch wen wird die Verkehrssicherheit auf Dauer, insbesondere bei schlechter Witterung, gewährleistet?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. April 2015
  • Frist
    5. Mai 2015
  • Ein:e Follower:in
Peter Landgraf
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Antrag nach …
An Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
Peter Landgraf
Betreff
Hängeseilbrücke bei Mörsdorf/Hunsrück [#9036]
Datum
1. April 2015 21:12
An
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG An das Ministerium des Inneren, für Sport und Infrastruktur Rheinland-Pfalz http://isim.rlp.de/ Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beantworten Sie mir meine Fragen und schicken Sie mir die angefragten Unterlagen in elektronischer Form zu folgendem Projekt zu: Die „längste Hängeseilbrücke Deutschlands“ (http://haengeseilbruecke.de/) soll ein Bachtal in der Nähe der hunsrücker Ortschaft Mörsdorf überspannen. Einige Merkmale der geplanten Brücke sind: - Bei ca. 360m Länge soll es Fußgänger und Radfahrer in einer Höhe von ca. 80 bis 100m auf einem Laufsteg von 85cm Breite „wacklig“ über das Tal führen. - Bei einem aufgrund des Eigengewichts 28m betragenden Seildurchhang, würde die Neigung an den Ausstiegen 27% (siehe Machbarkeitsstudie) betragen. - Gemäß Planung sollen die Tragseile an den Ankerpunkten frei zugänglich sein. 1. Auf welcher gesetzlichen/rechtlichen Grundlage wurde die Baugenehmigung erteilt? Bitte die juristische Stellungnahme beifügen. 2. Im Außenbereich sind nach Baugesetzbuch nur sog. privilegierte Vorhaben zulässig sowie die Naturschutzverbände zu beteiligen. Wurde das Einvernehmen mit den Naturschutzverbänden hergestellt? Bitte die Stellungnahmen der Naturschutzverbände beifügen. 3. Die bis jetzt unberührte, umgebende Natur und die dort lebenden Tierarten würden durch den Bau und vor allem durch den Betrieb stark beeinträchtigt, somit sind Verbotstatbestände nach BNatschG erfüllt. Hat die obere Naturschutzbehörde das Projekt als umweltverträglich eingestuft? Ist eine Ausnahmegenehmigung erteilt worden? Bitte die Stellungnahme der Naturschutzbehörde und ggf. die Ausnahmegenehmigung beifügen. 4. Welche Auflagen sind mit der Baugenehmigung für die Hängeseilbrücke verbunden? Bitte die Auflistung der Auflagen beifügen. 5. Von welcher Besuchermenge pro Saison geht die Landesregierung aus? Bitte offizielle Einschätzung bzw. Gutachten beifügen. Welche monetarisierten Nutzeffekte werden von der Landesregierung für die Region jährlich erwartet, und welcher jährliche Kostenaufwand (d.h. Investitions-, Betriebs- und Erhaltungskosten) wird von ihr zugrunde gelegt? 6. Wie beurteilt der Landesrechnungshof das Vorhaben? Bitte offizielle Stellungnahme beifügen. 7. Wie und durch wen wird die Verkehrssicherheit auf Dauer, insbesondere bei schlechter Witterung, gewährleistet? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen,
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Peter Landgraf <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Peter Landgraf
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
WG: Message from "e111ria3" Sehr geehrter Herr Landgraf, bezugnehmend auf Ihre Anfrage übersende ich Ihn…
Von
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
WG: Message from "e111ria3"
Datum
30. April 2015 11:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Landgraf, bezugnehmend auf Ihre Anfrage übersende ich Ihnen die beigefügten Unterlagen und unsere Antworten auf Ihre Fragen, soweit sie in unseren Zuständigkeitsbereich fallen. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Rückruf: Message from "e111ria3" Schuld, Elke (MULEWF) möchte die Nachricht "Message from "e11…
Von
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Rückruf: Message from "e111ria3"
Datum
30. April 2015 12:05
Status
Schuld, Elke (MULEWF) möchte die Nachricht "Message from "e111ria3"" zurückrufen. Diese Mail wurde automatisch vom MULEWF-Virenscanner geprueft.
Peter Landgraf
AW: Rückruf: Message from "e111ria3" [#9036]
P.Landgraf …
An Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
Peter Landgraf
Betreff
AW: Rückruf: Message from "e111ria3" [#9036]
Datum
15. Mai 2015 19:43
An
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Status
P.Landgraf 15. Mai 2015 An das Ministerium des Inneren, für Sport und Infrastruktur Rheinland-Pfalz Betr.: Hängeseilbrücke bei Mörsdorf/Hunsrück Bezug: Ihre Beantwortung meiner IFG-Anfrage vom 20.4.2015, Az: 107-60 14-6304/2015-2#1, Referat 1077, Frau Schuld Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Fr. Schuld, sehr geehrter Hr. Hornberger, gegen Ihre Entscheidung im Bezug genannten Beantwortung meiner IFG-Anfrage erhebe ich hiermit (fristgemäß) Widerspruch. Sie sind -objektiv- Ihren gesetzlichen Pflichten zur Auskunftserteilung im Rahmen einer IFG-Anfrage nur sehr ausweichend bzw. unvollständig, teilweise auch gar nicht nachgekommen. Konkret begründe ich den Widerspruch im einzelnen wie folgt: Zu Ihren Antworten auf die Fragen 1, 2, und 4: Hier verweisen Sie auf die Zuständigkeit der Kreisverwaltung Cochem-Zell. §4, Abs.3 LUIG verpflichtet aber die angefragte Stelle, den Antrag – falls nicht in eigener Zuständigkeit – an die informationspflichtige Behörde weiterzureichen. (Im Übrigen erschiene es sehr verwunderlich, wenn sich die Landesregierung bzw. das zuständige Ministerium - welches sich mit einer hohen Summe an den Baukosten beteiligen würde -, tatsächlich nicht von der Rechtmäßigkeit des Vorhabens überzeugt hätte.) Ich fordere Sie daher als angefragte Stelle und Oberste Aufsichtsbehörde für das besagte Vorhaben auf, ihrerseits die Kreisverwaltung anzusprechen die genannten Fragen zu beantworten. Zu Ihrer Antwort auf Frage 3: Da die Obere Naturschutzbehörde (OBN) in der, von Ihnen dankenswerterweise mitgegebenen, Stellungnahme davon spricht, dass „deutliche Restzweifel“ bestehen und in Ihrem Fazit betont, dass insgesamt „seitens der ONB die Bedenken ... aufrechterhalten werden“, wurde das Einvernehmen offensichtlich nicht hergestellt. In der rechtlichen Konsequenz können die Verbotstatbestände nach BNatschG ausschließlich durch Nachweis eines „überwiegendes öffentliches Interesses“, das hieße eine entsprechend erhebliche touristische und damit wirtschaftliche Bedeutung, überwunden werden. Ich fordere Sie daher, insbesondere unter o.g. genannten Aspekt, nochmals zu einer aussagekräftigen Stellungnahme zu Frage 3 auf. Insbesondere von Belang ist der Nachweis des gesetzlich geforderten „überwiegend öffentlichen Interesses“ (also auch der prognostizierten Besucherzahlen) sowie die Stellungnahme der Naturschutzbehörde. Zu Ihrer Antwort auf Frage 5: Eine Förderzusage des Landes setzt zwingend eine Wirtschaftlichkeitsprüfung voraus, welche auf einer realistischen Prognose der Besucherzahlen basieren muss. Meine Anfrage hinsichtlich dieser Wirtschaftlichkeitsprüfung und der prognostizierten Besucherzahlen wurde nicht beantwortet. Daher fordere ich Sie daher, unter Hinweis auf §4 Abs.3 LUIG, nochmals auf, mir diese Informationen zukommen zu lassen. Ich möchte Sie erinnern, dass Sie im Obligo sind diese Anfrage ggf. an diejenige Stelle weiterzuleiten, welche über die angefragten Informationen verfügt. Zu Ihrer Antwort auf Frage 6: Sie schreiben, Ihnen liege zwar der angefragte Bericht des Landesrechnungshofes vor, verweigern aber dessen Herausgabe mit Hinweis auf den Urheberschutz. Ihre Rechtsauffassung, der Bericht des Landesrechnungshofes sei urheberrechtlich geschützt, ist definitiv nicht haltbar: Gemäß §5 UrhG unterliegen amtliche Werke generell nicht dem Urheberrecht, somit können Verletzung von Rechten am geistigen Eigentum, insbesondere Urheberrechte, hier offensichtlich nicht geltend gemacht werden. Im Übrigen wird das Urheberrecht nicht verletzt durch Auskunftserteilung oder Akteneinsicht, siehe auch Begründung zum LIFG und Urteil des VG Frankfurt a.M. vom 23.1.2008 – 7 E 3280/06(V), NVwZ 2008, 1384 und vom 12.3.2008 – 7 E 5426/06(2). Nach §2, Abs. 3, Nr. 5 besteht zudem generell ein Anspruch auf Informationen zum Nutzen/Kosten-Verhältnis sowie sonstigen wirtschaftlichen Analysen und Annahmen, welche zur Vorbereitung von Maßnahmen oder Tätigkeiten verwendet werden. Aus den §§ 8 und 9 LUIG lässt sich hier zudem kein Ablehnungsgrund ableiten. Daher möchte ich Sie nochmals eindringlich auffordern, mir den, gemäß Ihrer Antwort bereits vorliegenden, Bericht des Landesrechnungshofes zeitnah zur Verfügung zu stellen. Eine aufrecht erhaltene Ablehnung der Weitergabe, aufgrund der von Ihnen angeführten Rechtsumstände, würde einer juristischen Prüfung mit Sicherheit nicht standhalten. Zu Ihrer Antwort auf Frage 7: Hier verweisen Sie wiederum auf die Zuständigkeit der kommunalen Stelle. Ich möchte Sie nochmals um Beantwortung der gestellten Frage auffordern; ggf. leiten Sie die Anfrage bitte, wie oben mehrfach angesprochen, entsprechend §4, Abs.3 LUIG an die informationspflichtige Behörde weiter. Vielen Dank für Ihre Bemühungen! P. Landgraf Anfragenr: 9036 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Peter Landgraf
Sehr geehrte Damen und Herren, meiner Bitte um Übersendung des Berichts des Landesrechungshofes bei meiner Inform…
An Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
Peter Landgraf
Betreff
Stellungnahme Rechnungshof "Hängeseilbrücke bei Mörsdorf/Hunsrück" [#9036]
Datum
19. Juli 2015 17:00
An
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meiner Bitte um Übersendung des Berichts des Landesrechungshofes bei meiner Informationsfreiheitsanfrage "Hängeseilbrücke bei Mörsdorf/Hunsrück" vom 01.04.2015 (#9036) sind Sie, entgegen der Ihnen auferlegten gesetzlichen Auflagen, nicht nachgekommen. Ich habe die Stellungnahme des Rechnungshofes zwischenzeitlich von anderer Stelle erhalten. Der Rechnungshof sieht, das war aufgrund Ihrer Weigerung zu vermuten, das Projekt als eindeutig nicht förderwürdig an! Es ist interessant zu beobachten, wie bei diesem Projekt auf vielen Ebenen gesetzliche Vorgaben missachtet werden. !! Hier finden Sie bzw. Interessierte die Stellungnahme des Landesrechungshofes sowie weitere Stellungnahmen und Unterlagen zum Projekt Hängeseilbrücke: !! Inhaltsverzeichnis.pdf http://upload.quickleak.org/file/191242985952C5273E79509/ oder http://goo.gl/4AlsEi Prüfbericht http://upload.quickleak.org/file/160522509452C528DDBEBAD/ oder http://goo.gl/jZwccx Baugenehmigung http://upload.quickleak.org/file/74140046552C529979C9BE/ oder http://goo.gl/St6UhX Stellungnahme ADD http://upload.quickleak.org/file/186263154752C52D63EA7E4/ http://goo.gl/eEzlJ2 Stellungnahme Stadt-Land-Plus http://upload.quickleak.org/file/116251019552C52BBAA9CCA/ oder http://goo.gl/FMB7l1 Stellungnahme SGD Nord http://upload.quickleak.org/file/194228444152C52BEF251AA/ oder http://goo.gl/ejUAlK Stellungnahme KV Cochem-Zell http://upload.quickleak.org/file/165470224452C52C088E3C4/ oder http://goo.gl/mywuq7 Stellungnahme Reinhold Langen http://upload.quickleak.org/file/144868296952C5353F0CDBB/ oder http://goo.gl/QGr3bV Stellungnahme VGV Kastellaun http://upload.quickleak.org/file/72158082752C533A030D9A/ oder http://goo.gl/LmroIj Stellungnahme KV Rhein-Hunsrück http://upload.quickleak.org/file/87795970352C5301C94EAB/ oder dhttp://goo.gl/ua31xS Unterrichtung Ortsgemeinderat Mörsdorf http://upload.quickleak.org/file/172080221252C532EF34A33/ oder http://goo.gl/GgpN26 Mit freundlichen Grüßen, Peter Landgraf Anfragenr: 9036 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>