Hardware-Ausstattung der Jobcenter, Aufbewahrungsfristen von Akten
In einer Anfrage vom 25.07.2014 erbat ich vom Jobcenter Märkischer Kreis u.a. die nachfolgende Auskünfte:
1. Bitte benennen Sie mir die vollständige Auflistung aller im Jobcenter Märkischer Kreis vorgehaltenen Faxgeräte in allen 15 Filialen samt Standorten in der Behörde und den zugehörigen Faxnummern.
2. Bitte benennen sie mir die jeweilige Anschaffungsdaten, Gerätehersteller und Gerätetypen
3. Bei Reklamationen und erforderlichen Reparaturen der Geräte sind Garantieleistungen und ggfs. Reparaturkosten dokumentiert. Bitte benennen Sie mir die Reparaturdaten, sofern solche aufgetreten sein sollten
4. Anhand der Bestellungen für Papier liegt Ihrem Einkauf ein Durchschnittswert für Papierverbräuche vor. Wie hoch ist der durchschnittliche Monatsverbrauch in den 15 Filialen des Jobcenters Märkischer Kreis.
5. Wie viele Personen in den 15 Jobcenter-Filialen haben Zugriff zu den jeweiligen Faxgeräten? Wie werden die Faxeingänge dokumentiert? Wie wird die Zuleitung der Faxe zu den bearbeitenden Sachbearbeitern sichergestellt?
Nach Auskunft der Datenschutzbeauftragten des Jobcenter Märkischer Kreis ist angeblich die Bundesagentur für Arbeit zuständig für die Hardwareausstattung der Jobcenter und damit auskunftsberechtigt für die gesamten technischen Geräte wie PC, Kopierer, Drucker und Faxgeräte.
https://fragdenstaat.de/files/foi/19873/IFGFAXGErte_geschwaerzt.pdf
Aus diesem Grund trete ich mit meinen Fragen an Sie heran.
Bitte übersenden Sie mir die entsprechenden Daten über die im Jobcenter Märkischer Kreis vorgehaltenen Faxgeräte, mit den jeweilige Anschaffungsdaten, den Gerätehersteller und den Gerätetypen.
Außerdem erbitte ich Informationen über die Aufbewahrungsfristen von den verschiedenen Akten und Dokumenten. Meinen besonderen Schwerpunkt möchte ich heute auf die Aufbewahrungsfristen von Faxjournalen richten, da diese Unterlagen auch als Beweismittel in sozialrechtlichen Auseinandersetzungen dienen.
Ergebnis der Anfrage
Die Hardware-Ausstattung der Jobcenter erfolgt dezentral durch die Bundesagentur für Arbeit. Die Konfiguration der Geräte wird nicht in Fernwartung, sondern vor Ort eingestellt.
Die Aufbewahrungsfristen für Dokumente und Faxjournale liegen in der Verantwortung der Organisation der Jobcenter selbst.
Angesicht der z.T. langen Verfahrensdauer sozialrechtlicher Klagen kann nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden, dass Beweismittel vorzeitig entsorgt werden und auf diese Weise Verfahren beeinflusst werden.
Anfrage erfolgreich
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Datum31. August 2014
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3. Oktober 2014
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