Härtefallanträge im Jahr 2017

Es ist bekannt, dass ein Schüler an einer Oberstufe eines Gymnasiums die Schule ggf. bei häufigem Fehlen verlassen muss.
Bei triftigen Gründen besteht die Möglichkeit einer Härtefallregelung.

1. Wie viele Anträge wurden dafür im Jahr 2017 erhalten?
2. Wie viele wurden davon bewilligt?
3. Wie hoch ist geschätzt die durchschnittliche Bearbeitungszeit von solch einem Antrag?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    28. Juni 2018
  • Frist
    28. Juli 2018
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Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Es ist bekannt…
An Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Details
Von
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Betreff
Härtefallanträge im Jahr 2017 [#31330]
Datum
28. Juni 2018 09:27
An
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Es ist bekannt, dass ein Schüler an einer Oberstufe eines Gymnasiums die Schule ggf. bei häufigem Fehlen verlassen muss. Bei triftigen Gründen besteht die Möglichkeit einer Härtefallregelung. 1. Wie viele Anträge wurden dafür im Jahr 2017 erhalten? 2. Wie viele wurden davon bewilligt? 3. Wie hoch ist geschätzt die durchschnittliche Bearbeitungszeit von solch einem Antrag?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Härtefallanträge im Jahr 2017“ vom 28.06.2018 …
An Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Re: Härtefallanträge im Jahr 2017 [#31330]
Datum
3. August 2018 07:15
An
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Härtefallanträge im Jahr 2017“ vom 28.06.2018 (#31330) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 31330 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in