Härtefallanträge nach § 8 MietenWoG Bln durch die Orbis Apartments GmbH

Alle Anzeigen nach § 7 MietenWoG Bln sowie Anträge nach § 8 MietenWoG Bln, die von der Orbis Apartments GmbH, Ritterstraße 2a, 10969 Berlin gemacht bzw. gestellt wurden, sowie sämtliche zugehörige Unterlagen einschließlich etwaiger Entscheidungen.

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  • Datum
    29. Oktober 2020
  • Frist
    1. Dezember 2020
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Investitionsbank Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Härtefallanträge nach § 8 MietenWoG Bln durch die Orbis Apartments GmbH [#201925]
Datum
29. Oktober 2020 00:22
An
Investitionsbank Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Anzeigen nach § 7 MietenWoG Bln sowie Anträge nach § 8 MietenWoG Bln, die von der Orbis Apartments GmbH, Ritterstraße 2a, 10969 Berlin gemacht bzw. gestellt wurden, sowie sämtliche zugehörige Unterlagen einschließlich etwaiger Entscheidungen.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201925 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201925/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Investitionsbank Berlin
Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) § 7 Miete nach Modernisierung und § 8 Härte…
Von
Investitionsbank Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) § 7 Miete nach Modernisierung und § 8 Härtefälle
Datum
2. November 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail Anfrage vom 29.10.2020 nach dem Gesetz zur Förderung der Informationsfreiheit im Land Berlin (Berliner Informationsfreiheitsgesetz – IFG). Anhand der von Ihnen gegebenen Angaben liegen uns keine Vorgänge vor, in die Einsicht genommen werden könnte. Mit freundlichen Grüßen Investitionsbank Berlin