Hartz 4

Ich komme aus Griechenland ich habe einen Mindrjährigen Sohn und bin Arbeitslos und Alleinerihende Mutter. Ich wohne als Gast bei Freunden.
Habe ich das Recht auf Harzt 4 damit ich eine Wohnung finde und meinen Sohn bei einer Schule anmelden? Ich habe vor 3 Jahren wieder in DE gewohnt und bin wieder hierher umgezogen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    19. März 2018
  • Frist
    20. April 2018
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich komme aus Gr…
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Von
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Betreff
Hartz 4 [#27134]
Datum
19. März 2018 09:50
An
Jobcenter Berlin Mitte
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich komme aus Griechenland ich habe einen Mindrjährigen Sohn und bin Arbeitslos und Alleinerihende Mutter. Ich wohne als Gast bei Freunden. Habe ich das Recht auf Harzt 4 damit ich eine Wohnung finde und meinen Sohn bei einer Schule anmelden? Ich habe vor 3 Jahren wieder in DE gewohnt und bin wieder hierher umgezogen
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Jobcenter Berlin Mitte
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Hinsichtlich der Anspruchsvoraussetzungen für Leistu…
Von
Jobcenter Berlin Mitte
Betreff
WG: Hartz 4 [#27134])
Datum
23. März 2018 09:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Hinsichtlich der Anspruchsvoraussetzungen für Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II) möchten Ihnen zunächst einen Auszug des Merkblattes SGB II nahelegen. Demnach können Sie als Ausländerin bzw. Ausländer Leistungen erhalten, wenn Ihnen die Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland erlaubt ist oder diese Erlaubnis möglich wäre. Für die ersten drei Monate Ihres Aufenthalts erhalten Sie jedoch grundsätzlich keine Leistungen nach dem SGB II. Von diesem Ausschluss ist nicht betroffen, wer in der Bundesrepublik Deutschland als Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer oder Selbständige bzw. Selbständiger freizügigkeitsberechtigt ist. Das gleiche gilt für Fälle unfreiwilliger Arbeitslosigkeit oder der unverschuldeten Einstellung einer selbständigen Tätigkeit nach mehr als einem Jahr Tätigkeit. Bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit nach weniger als einem Jahr Beschäftigung bleibt der Status nur für die Dauer von sechs Monaten unberührt. Auch erhalten Sie als Ausländerin bzw. Ausländer keine Leistungen, wenn Sie sich nur zum Zweck der Arbeitsuche in Deutschland aufhalten (diese Ausnahme gilt dann auch für die Familienangehörigen). Das vollständige Merkblatt SGB II kann unter nachfolgendem Link abgerufen werden: https://www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/… Neben der Erwerbsfähigkeit müsste grundsätzlich auch Hilfebedürftigkeit vorliegen. Aufgrund der umfangreichen Anspruchsvoraussetzungen, die stets am individuellen Fall zu prüfen sind, wird daher zu einer persönlichen Vorsprache bei dem zuständigen Jobcenter zur Prüfung etwaiger Ansprüche auf Arbeitslosengeld II geraten. Bitte beachten Sie hierbei, dass sich die Zuständigkeit im Land Berlin auf 12 Jobcenter verteilt. Ergänzende Hinweise hierzu finden Sie u.a. über die Internetseite www.berlin.de<http://www.berlin.de&g… (Link: https://service.berlin.de/jobcenter/). Weitere Auskünfte sollten bitte im Einzelfall bei der persönlichen Vorsprache eingeholt werden. Darüber hinaus bitte ich Sie zu konkretisieren, welche hier vorhandenen Informationen Ihnen zugänglich gemacht werden sollen. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte Damen und Herren, ...ich möchte erstmal mich bedanken , es ist wirklich gut dass so eine Hilfe gibt …
An Jobcenter Berlin Mitte Details
Von
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Betreff
AW: WG: Hartz 4 [#27134]) [#27134]
Datum
23. März 2018 09:58
An
Jobcenter Berlin Mitte
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ...ich möchte erstmal mich bedanken , es ist wirklich gut dass so eine Hilfe gibt (Per Internet Informationen zu haben) Ich kann alles ganz gut auf deutsch verstehen , soweit ich gelesen habe kann ich Leistungen beantragen nur dann wenn ich schon einen Arbeit in DE habe und das auch nach drei Monaten. Ist es korrekt? oder habe ich falsch verstanden? Aber vor drei Jahren war ich wieder in DE und hartz 4 bekommen habe obwohl vorher nicht gearbeitet habe. Ist das passiert weil ich einen Sohn hatte der noch keinen Kinderplatz hatte ? ( der Sohn ist deutsche wenn das eine Rolle spielt) ich danke Ihnen vom Herzen dass Sie mir antworten Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 27134 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
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Sehr geehrte Damen und Herren, ... "Demnach können Sie als Ausländerin bzw. Ausländer Leistungen erhalten, w…
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Betreff
AW: AW: WG: Hartz 4 [#27134]) [#27134]
Datum
6. Mai 2018 14:48
An
Jobcenter Berlin Mitte
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ... "Demnach können Sie als Ausländerin bzw. Ausländer Leistungen erhalten, wenn Ihnen die Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland erlaubt ist oder diese Erlaubnis möglich wäre." Das verstehe ich nicht. Hat es etwas mit den sogenannten Aufenthaltstitel zu tun? Oder wie bekommt man denn ein solchen Erlaubnis? Damit man in DE arbeiten kann. ( wie schon geschrieben ich komme aus EU Land, wenn es eine Rolle spielt) Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 27134 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Jobcenter Berlin Mitte
Sehr geehrtAntragsteller/in zur Beantwortung Ihrer Frage nehme ich Bezug auf meine E-Mail vom 23.03.2018 und teil…
Von
Jobcenter Berlin Mitte
Betreff
AW: AW: WG: Hartz 4 [#27134]) [#27134]
Datum
7. Mai 2018 08:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in zur Beantwortung Ihrer Frage nehme ich Bezug auf meine E-Mail vom 23.03.2018 und teile Ihnen ergänzend mit, dass von einer rechtlichen Erwerbsfähigkeit bei Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern überwiegend ausgegangen werden kann, da für einen Anspruch auf Leistungen nach dem Wortlaut des SGB II ausreicht, dass die Beschäftigung „erlaubt werden könnte“. Eine gesonderte Erlaubnis für die Aufnahme einer Arbeit in Deutschland ist somit nicht erforderlich. Lediglich bei Drittstaatsangehörigen ist die Erlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung aus dem Aufenthaltstitel zu erkennen. Weitere Auskünfte sollten bitte im Einzelfall bei einer persönlichen Vorsprache eingeholt werden. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Damen und Herren, ...ich bin Griechin mein Sohn ist in Berlin geboren sein Vater ist Deutsche. ich b…
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Von
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Betreff
AW: AW: WG: Hartz 4 [#27134]) [#27134]
Datum
30. November 2018 15:53
An
Jobcenter Berlin Mitte
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ...ich bin Griechin mein Sohn ist in Berlin geboren sein Vater ist Deutsche. ich bin allein erziehende Mutter , das Kind (7 Jahre alt) wohnt bei mir in Griechenland Ich bekomme kein Kindergeld keine Unterhaltung von dem Vater und keinen Unterhaltsvorschuss von dem Staat weil ich nicht in DE wohne. Wenn ich mit dem Kind wieder nach DE umziehe habe ich einen Anspruch auf Unterkunfstgeld bis ich einen Job finde oder irgendeine finanzielle Hilfe für den Anfang? Mit freundlichen Grüße Anfragenr: 27134 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in