Hartz-IV-Betroffenen Wohnkosten von rund 600 Millionen Euro verweigert

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Katja Kipping veröffentlichte am 13.03.2018 einen Artikel „Hartz-IV-Betroffenen Wohnkosten von rund 600 Millionen Euro verweigert“. Darin heißt es:

„Die von den Landkreisen und Städten anerkannten Kosten für die Unterkunft und Heizung reichen oft nicht aus. Pro Jahr werden Hartz-IV-Betroffenen, also Aufstockenden und Erwerbslosen, Wohnkosten von rund 600 Millionen Euro verweigert. (Im Jahr 2015 606 Millionen, vom November 2016 bis zum Oktober 2017 592 Millionen Euro, siehe die Antwort auf meine Anfrage unten)“
https://www.katja-kipping.de/de/article/1371.hartz-iv-betroffenen-wohnkosten-von-rund-600-millionen-euro-verweigert.html

Die knappe Antwort wirft weitere Fragen auf.

1. Sind bei der „Höhe der tatsächlichen Aufwendungen“ nur die (Erst-)Daten aus den Mietverträgen erfasst oder auch die Nachforderungen aus Neben- und Heizkosten-Jahresabrechnungen? Diese zum Teil erheblichen Nachforderungen belasten die Leistungsberechtigen in ihrer Existenzsicherung zusätzlich.
2. Viele „schlüssige Konzepte“ halten einer gerichtlichen Prüfung nicht stand. In der Folge sind nach der Rechtsprechung des BSG höhere Angemessenheitsgrenzen anzusetzen und ein Sicherheitszuschlag zu gewähren. Werden die „neuen Angemessenheitsgrenzen“ in der Statistik berücksichtigt, oder bleiben die gerichtlich aufgehobenen, nicht schlüssigen Konzepte weiterhin Bemessungsgrundlage?
3. Überprüft das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bei Kenntnis von rechtskräftig verworfenen nicht schlüssigen Konzepten die Umsetzung der Anpassung bei den zuständigen Kreisen und Jobcentern – was in der Folge zur kreisweiten Anhebung aller Betroffenen führen muss, oder toleriert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales den „fortgesetzten Leistungsbetrug“ bei denen, die nicht Klage erheben? (Die Bundesagentur für Arbeit sieht sich nicht zuständig.)

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    7. Mai 2018
  • Frist
    8. Juni 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Katja Kipping veröffent…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Hartz-IV-Betroffenen Wohnkosten von rund 600 Millionen Euro verweigert [#29559]
Datum
7. Mai 2018 12:56
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Katja Kipping veröffentlichte am 13.03.2018 einen Artikel „Hartz-IV-Betroffenen Wohnkosten von rund 600 Millionen Euro verweigert“. Darin heißt es: „Die von den Landkreisen und Städten anerkannten Kosten für die Unterkunft und Heizung reichen oft nicht aus. Pro Jahr werden Hartz-IV-Betroffenen, also Aufstockenden und Erwerbslosen, Wohnkosten von rund 600 Millionen Euro verweigert. (Im Jahr 2015 606 Millionen, vom November 2016 bis zum Oktober 2017 592 Millionen Euro, siehe die Antwort auf meine Anfrage unten)“ https://www.katja-kipping.de/de/article/1371.hartz-iv-betroffenen-wohnkosten-von-rund-600-millionen-euro-verweigert.html Die knappe Antwort wirft weitere Fragen auf. 1. Sind bei der „Höhe der tatsächlichen Aufwendungen“ nur die (Erst-)Daten aus den Mietverträgen erfasst oder auch die Nachforderungen aus Neben- und Heizkosten-Jahresabrechnungen? Diese zum Teil erheblichen Nachforderungen belasten die Leistungsberechtigen in ihrer Existenzsicherung zusätzlich. 2. Viele „schlüssige Konzepte“ halten einer gerichtlichen Prüfung nicht stand. In der Folge sind nach der Rechtsprechung des BSG höhere Angemessenheitsgrenzen anzusetzen und ein Sicherheitszuschlag zu gewähren. Werden die „neuen Angemessenheitsgrenzen“ in der Statistik berücksichtigt, oder bleiben die gerichtlich aufgehobenen, nicht schlüssigen Konzepte weiterhin Bemessungsgrundlage? 3. Überprüft das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bei Kenntnis von rechtskräftig verworfenen nicht schlüssigen Konzepten die Umsetzung der Anpassung bei den zuständigen Kreisen und Jobcentern – was in der Folge zur kreisweiten Anhebung aller Betroffenen führen muss, oder toleriert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales den „fortgesetzten Leistungsbetrug“ bei denen, die nicht Klage erheben? (Die Bundesagentur für Arbeit sieht sich nicht zuständig.) Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Hartz-IV-Betroffenen Wohnkosten von rund 600 M…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Hartz-IV-Betroffenen Wohnkosten von rund 600 Millionen Euro verweigert [#29559]
Datum
11. Juni 2018 08:06
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Hartz-IV-Betroffenen Wohnkosten von rund 600 Millionen Euro verweigert“ vom 07.05.2018 (#29559) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29559 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortu…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: BJS AW: Hartz-IV-Betroffenen Wohnkosten von rund 600 Millionen Euro verweigert [#29559]
Datum
12. Juni 2018 11:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung am 08.05.2018 an ein Fachreferat weitergeleitet. Aufgrund der zahlreichen Anfragen kann eine gewisse Wartezeit bei der Bearbeitung entstehen. Die Anfragen werden entsprechend ihres Eingangs bearbeitet. Wir bitten um Ihr Verständnis. Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Hartz-IV-Betroffenen Wohnkosten von rund 600 M…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: BJS AW: Hartz-IV-Betroffenen Wohnkosten von rund 600 Millionen Euro verweigert [#29559]
Datum
14. Juni 2018 17:44
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Hartz-IV-Betroffenen Wohnkosten von rund 600 Millionen Euro verweigert“ vom 07.05.2018 (#29559) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29559 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Hartz-IV-Betroffenen Wohnkosten von rund 600 M…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: BJS AW: Hartz-IV-Betroffenen Wohnkosten von rund 600 Millionen Euro verweigert [#29559]
Datum
18. Dezember 2018 15:59
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Hartz-IV-Betroffenen Wohnkosten von rund 600 Millionen Euro verweigert“ vom 07.05.2018 (#29559) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 194 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29559 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
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Betreff
AW: AW: BJS AW: Hartz-IV-Betroffenen Wohnkosten von rund 600 Millionen Euro verweigert [#29559]
Datum
28. Dezember 2018 18:20
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
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