Hartz-IV-Regelsatzerhöhung Anfang 2012 - Internes Schreiben des Bundesarbeitsministeriums

Nach aktuellen Pressemeldungen soll der Hartz-IV-Regelsatz für Langzeitarbeitslose Anfang 2012 um zehn Euro steigen.

Das geht aus einem internen Schreiben des Bundesarbeitsministeriums hervor.

Es wird um Übersendung dieses internen Schreibens in Kopie gebeten.

Ergebnis der Anfrage

Eine Antwort erfolgte viel zu spät und erst nachdem eine Untätigkeitsklage angekündigt wurde.

Es wurden zwar die Verordnungen übersandt, jedoch keine internen Schreiben oder Verwaltungsvorgänge.

Einen Bescheid mit ordnungsgemäßer Belehrung gabs nicht, stattdessen eine formlose Kurzmitteilung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. September 2011
  • Frist
    7. Oktober 2011
  • 0 Follower:innen
Stephan Weinberger
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
Stephan Weinberger
Betreff
Hartz-IV-Regelsatzerhöhung Anfang 2012 - Internes Schreiben des Bundesarbeitsministeriums
Datum
6. September 2011 14:37
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Nach aktuellen Pressemeldungen soll der Hartz-IV-Regelsatz für Langzeitarbeitslose Anfang 2012 um zehn Euro steigen. Das geht aus einem internen Schreiben des Bundesarbeitsministeriums hervor. Es wird um Übersendung dieses internen Schreibens in Kopie gebeten.
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen, Stephan Weinberger Postanschrift Stephan Weinberger << Address removed >> << Address removed >>
Mit freundlichen Grüßen Stephan Weinberger
Stephan Weinberger
Sehr geehrte Damen und Herren, leider habe ich auf meine unten stehende E-Mail (Antrag nach dem Informationsfreih…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
Stephan Weinberger
Betreff
AW: Hartz-IV-Regelsatzerhöhung Anfang 2012 - Internes Schreiben des Bundesarbeitsministeriums
Datum
7. Oktober 2011 14:30
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, leider habe ich auf meine unten stehende E-Mail (Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz) vom 6. September 2011 14:37:27 Uhr keine Antwort erhalten. Ich darf daher höflichst an die Bearbeitung meines Antrages erinnern und um Beantwortung innerhalb der Frist (§ 7 Abs. 5 IFG) bitten. Mit freundlichen Grüßen Stephan Weinberger Von: Stephan Weinberger Betreff: Hartz-IV-Regelsatzerhöhung Anfang 2012 - Internes Schreiben des Bundesarbeitsministeriums Datum: 6. September 2011 14:37:27 An: Bundesministerium für Arbeit und Soziales Status: Warte auf Antwort -------------------------------------------------------------------------------- Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang: Nach aktuellen Pressemeldungen soll der Hartz-IV-Regelsatz für Langzeitarbeitslose Anfang 2012 um zehn Euro steigen. Das geht aus einem internen Schreiben des Bundesarbeitsministeriums hervor. Es wird um Übersendung dieses internen Schreibens in Kopie gebeten. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen, Stephan Weinberger Postanschrift Stephan Weinberger << Address removed >> << Address removed >> Postanschrift Stephan Weinberger << Address removed >> << Address removed >>
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrter Herr Weinberger, vielen Dank für Ihre E-Mail. Aufgrund der zahlreichen Anfragen kann eine gewisse…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: JEG AW: Hartz-IV-Regelsatzerhöhung Anfang 2012 - Internes Schreiben des Bundesarbeitsministeriums
Datum
7. Oktober 2011 14:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Weinberger, vielen Dank für Ihre E-Mail. Aufgrund der zahlreichen Anfragen kann eine gewisse Wartezeit bei der Bearbeitung entstehen. Die Anfragen werden entsprechend ihres Eingangs bearbeitet. Wir bitten um Ihr Verständnis. Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. Mit freundlichem Gruß Kommunikationscenter Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bürgertelefon: Festnetzpreis 14 ct/min, höchstens 42 ct/min aus Mobilfunknetzen Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr Sie fragen - wir antworten Rente: 0 18 05 / 6767-10 Unfallversicherung/Ehrenamt: 0 18 05 / 6767-11 Arbeitsmarktpolitik und -förderung: 0 18 05 / 6767-12 Arbeitsrecht: 0 18 05 / 6767-13 Teilzeit/Altersteilzeit, Minijobs: 0 18 05 / 6767-14 Infos für behinderte Menschen: 0 18 05 / 6767-15 Ausbildungsförderung/Ausbildungsbonus: 0 18 05 / 6767-18 Europäischer Sozialfonds/Soziales Europa: 0 18 05 / 6767-19 Mitarbeiterkapitalbeteiligung: 0 18 05 / 6767-20 Informationen zum Bildungspaket: 0 18 05 / 6767-21 Gehörlosen/Hörgeschädigten-Service: <<email address>> 0 18 05 / 6767-16 Schreibtelefon 0 18 05 / 6767-17 Fax Gebärdentelefon / Video over IP: <<email address>> Gebärdentelefon / ISDN-Bildtelefon: 030 18 80 80 80 5 www.bmas.bund.de <<email address>> Die Information in dieser E-Mail ist vertraulich und exklusiv für den/die Adressaten bestimmt. Sofern dieses Schreiben nicht an den Adressaten, sondern versehentlich an Dritte übermittelt wurde, wird der Empfänger gebeten, die Nachricht zu löschen und den Absender zu benachrichtigen. In jedem Fall ist sicherzustellen, dass keinerlei inhaltliche Veränderungen erfolgen. Der Absender ist von der Richtigkeit dieser Mail zum Zeitpunkt ihrer Erstellung überzeugt. Er übernimmt jedoch keine Haftung für ihre Richtigkeit. The information provided in this e-mail is confidential and for the sole use of the recipient(s). If you are not the addressee(s), or have received this e-mail in error, please delete it from your system and notify the sender. In any case it must not be altered or otherwise changed. Whilst the sender believes that the information is correct at the date of this e-mail, no liability for its correctness can be accepted.
Stephan Weinberger
Sehr geehrte Damen und Herren, leider ist auf meinen Antrag auf Informationszugang vom Oktober 2011 bisher kein B…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
Stephan Weinberger
Betreff
AW: AW: JEG AW: Hartz-IV-Regelsatzerhöhung Anfang 2012 - Internes Schreiben des Bundesarbeitsministeriums
Datum
5. Januar 2012 22:59
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, leider ist auf meinen Antrag auf Informationszugang vom Oktober 2011 bisher kein Bescheid erlassen worden, es wurde lediglich mitgeteilt, es könne eine gewisse Wartezeit entstehen. Dies ist meine letzte Erinnerung an den Antrag, bevor weitere rechtliche Schritte geprüft werden. Ab 07. Januar 2012 wäre die Erhebung einer Untätigkeitsklage statthaft. Mit freundlichen Grüßen Stephan Weinberger -------------------------------------------------------------------------------- Sehr geehrter Herr Weinberger, vielen Dank für Ihre E-Mail. Aufgrund der zahlreichen Anfragen kann eine gewisse Wartezeit bei der Bearbeitung entstehen. Die Anfragen werden entsprechend ihres Eingangs bearbeitet. Wir bitten um Ihr Verständnis. Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. Mit freundlichem Gruß Kommunikationscenter Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bürgertelefon: Festnetzpreis 14 ct/min, höchstens 42 ct/min aus Mobilfunknetzen Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr Sie fragen - wir antworten Rente: 0 18 05 / 6767-10 Unfallversicherung/Ehrenamt: 0 18 05 / 6767-11 Arbeitsmarktpolitik und -förderung: 0 18 05 / 6767-12 Arbeitsrecht: 0 18 05 / 6767-13 Teilzeit/Altersteilzeit, Minijobs: 0 18 05 / 6767-14 Infos für behinderte Menschen: 0 18 05 / 6767-15 Ausbildungsförderung/Ausbildungsbonus: 0 18 05 / 6767-18 Europäischer Sozialfonds/Soziales Europa: 0 18 05 / 6767-19 Mitarbeiterkapitalbeteiligung: 0 18 05 / 6767-20 Informationen zum Bildungspaket: 0 18 05 / 6767-21 Gehörlosen/Hörgeschädigten-Service: <<E-Mailadresse>> 0 18 05 / 6767-16 Schreibtelefon 0 18 05 / 6767-17 Fax Gebärdentelefon / Video over IP: <<E-Mailadresse>> Gebärdentelefon / ISDN-Bildtelefon: 030 18 80 80 80 5 www.bmas.bund.de <<E-Mailadresse>> Die Information in dieser E-Mail ist vertraulich und exklusiv für den/die Adressaten bestimmt. Sofern dieses Schreiben nicht an den Adressaten, sondern versehentlich an Dritte übermittelt wurde, wird der Empfänger gebeten, die Nachricht zu löschen und den Absender zu benachrichtigen. In jedem Fall ist sicherzustellen, dass keinerlei inhaltliche Veränderungen erfolgen. Der Absender ist von der Richtigkeit dieser Mail zum Zeitpunkt ihrer Erstellung überzeugt. Er übernimmt jedoch keine Haftung für ihre Richtigkeit. The information provided in this e-mail is confidential and for the sole use of the recipient(s). If you are not the addressee(s), or have received this e-mail in error, please delete it from your system and notify the sender. In any case it must not be altered or otherwise changed. Whilst the sender believes that the information is correct at the date of this e-mail, no liability for its correctness can be accepted.

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20. Januar 2012
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