Hat die BVV Lichtenberg gegen das Datenschutzrecht und das Informationsrecht verstoßen?

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

die Informationen, ob die BVV Lichtenberg gegen das Datenschutzrecht und das Informationsrecht verstoßen hat (und wenn ja den betreffenden Ahndungsbescheid) und eine Antwort auf die persönliche Frage.

Datenschutzrecht
Gemäß Beschluss der BVV werden die BVV Sitzungen im Online Verfahren live übertragen und später für ein halbes Jahr zum Abruf bereitgestellt. Alle die in der BVV reden möchten, können sich frei entscheiden, ob Sie gefilmt werden möchten oder nicht, je nach dem zu welchem der 2 Mikrofone die Sprecher treten.

Beim Betrachten ist aufgefallen, das eine Bürgerin nicht gefilmt werden wollte, dennoch Bilder von ihr gezeigt worden sind und sogar noch Vor- und Zuname in der Sitzung genannt wurde.
- Teil 2
- Minuten 51 bis etwa Minute 65
http://lichtenberg.demokratielive.org/index.php?option=com_dlcontrolcenter&task=event.displayEvent&id=97
Das könnte ein Verstoß gegen den Datenschutz bedeuten, der 1. öffentlich 2. durch Bild 3. mit Vornamens- und 4. mit Nachnahmensnennung sehr tief in die Persönlichkeitsrechte eingreift.

Erschwerend hinzu kommt dass beim nachfolgenden Redner der gefilmt werden wollte, lediglich der Zuname genannt wurde. (Bei der Bürgerin die nicht gefilmt werden wollte, wurde Vor- und Zuname genannt.

Informationsrecht
Darüber hinaus sehe ich eine Gefahr der Informationsverfälschung wie folgt.
Früher wurden die Reden von Politikern und Fragen von Bürgern vollständig übertragen und die Bilder verpixelt von allen die ihr Bild nicht veröffentlichen wollten.

Jetzt werden diese gar nicht mehr gezeigt. Im Falle der Bürgerin wurde weder ihre Frage genannt, noch vom Text her eingeblendet, stattdessen wurden nur die nur noch die Antwort des Schulstadtrats unter Vor- und Zunamensnennung der Bürgerin veröffentlicht.

Aus Sicht der Bürgerin wurden wesentliche Teile der Frage nicht beantwortet, sondern die Rede mehr zur politischen Selbstdarstellung genutzt und zudem durch Antworten auf überhaupt nicht gestellte Fragen, von der eigentlichen Frage abgelenkt.

Die Nutzer der Live BVV und des Mediathek Abrufs haben ein Recht auf vollständige Information, auch von allen Politikern und Bürgern, die nicht ihr Bild veröffentlichen wollen und ihren Namen nicht preisgeben wollen. Informationen müssen vollständig, sein, damit keine Fehlinterpretationen und Falschinformation entstehen können.

Reden der Politiker und Bürgeranfragen können vorgelesen oder eingeblendet werden und es ist auch möglich, vorher die Einwilligung von der Stimmenübertragung der Politiker und Bürger einzuholen, bei denen die ihr Bild nicht veröffentlichen möchten.

Persönliche Frage
An wen kann man sich bei einer Datenschutz - Rechtsverletzung wenden, wenn in einem Zeitungsartikel durch eine Leserzuschrift auf den Wohnort der Artikelschreiberin geschlossen werden kann.

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    12. Juni 2019
  • Frist
    16. Juli 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgende…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Hat die BVV Lichtenberg gegen das Datenschutzrecht und das Informationsrecht verstoßen? [#150208]
Datum
12. Juni 2019 10:28
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Informationen, ob die BVV Lichtenberg gegen das Datenschutzrecht und das Informationsrecht verstoßen hat (und wenn ja den betreffenden Ahndungsbescheid) und eine Antwort auf die persönliche Frage. Datenschutzrecht Gemäß Beschluss der BVV werden die BVV Sitzungen im Online Verfahren live übertragen und später für ein halbes Jahr zum Abruf bereitgestellt. Alle die in der BVV reden möchten, können sich frei entscheiden, ob Sie gefilmt werden möchten oder nicht, je nach dem zu welchem der 2 Mikrofone die Sprecher treten. Beim Betrachten ist aufgefallen, das eine Bürgerin nicht gefilmt werden wollte, dennoch Bilder von ihr gezeigt worden sind und sogar noch Vor- und Zuname in der Sitzung genannt wurde. - Teil 2 - Minuten 51 bis etwa Minute 65 http://lichtenberg.demokratielive.org/index.php?option=com_dlcontrolcenter&task=event.displayEvent&id=97 Das könnte ein Verstoß gegen den Datenschutz bedeuten, der 1. öffentlich 2. durch Bild 3. mit Vornamens- und 4. mit Nachnahmensnennung sehr tief in die Persönlichkeitsrechte eingreift. Erschwerend hinzu kommt dass beim nachfolgenden Redner der gefilmt werden wollte, lediglich der Zuname genannt wurde. (Bei der Bürgerin die nicht gefilmt werden wollte, wurde Vor- und Zuname genannt. Informationsrecht Darüber hinaus sehe ich eine Gefahr der Informationsverfälschung wie folgt. Früher wurden die Reden von Politikern und Fragen von Bürgern vollständig übertragen und die Bilder verpixelt von allen die ihr Bild nicht veröffentlichen wollten. Jetzt werden diese gar nicht mehr gezeigt. Im Falle der Bürgerin wurde weder ihre Frage genannt, noch vom Text her eingeblendet, stattdessen wurden nur die nur noch die Antwort des Schulstadtrats unter Vor- und Zunamensnennung der Bürgerin veröffentlicht. Aus Sicht der Bürgerin wurden wesentliche Teile der Frage nicht beantwortet, sondern die Rede mehr zur politischen Selbstdarstellung genutzt und zudem durch Antworten auf überhaupt nicht gestellte Fragen, von der eigentlichen Frage abgelenkt. Die Nutzer der Live BVV und des Mediathek Abrufs haben ein Recht auf vollständige Information, auch von allen Politikern und Bürgern, die nicht ihr Bild veröffentlichen wollen und ihren Namen nicht preisgeben wollen. Informationen müssen vollständig, sein, damit keine Fehlinterpretationen und Falschinformation entstehen können. Reden der Politiker und Bürgeranfragen können vorgelesen oder eingeblendet werden und es ist auch möglich, vorher die Einwilligung von der Stimmenübertragung der Politiker und Bürger einzuholen, bei denen die ihr Bild nicht veröffentlichen möchten. Persönliche Frage An wen kann man sich bei einer Datenschutz - Rechtsverletzung wenden, wenn in einem Zeitungsartikel durch eine Leserzuschrift auf den Wohnort der Artikelschreiberin geschlossen werden kann. Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Betreff
AW: Hat die BVV Lichtenberg gegen das Datenschutzrecht und das Informationsrecht verstoßen? [#150208]
Datum
27. Juli 2019 19:49
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Hat die BVV Lichtenberg gegen das Datenschutzrecht und das Informationsrecht verstoßen?“ vom 12.06.2019 (#150208) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 12 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 150208 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>