Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Hat die Stadt Kiel beim Land Schleswig-Holstein Mittel zur Sanierung kommunaler Schwimmsportstätten beantragt und wenn ja für welche?

Anfrage an: Landeshauptstadt Kiel

Laut den Pressemeldungen, hat die Landeshauptstadt keine Mittel zur Sanierung von Schwimmsportstätten vom Land Schleswig-Holstein zugesagt bekommen. Gab es Anträge dazu seitens der Stadt und wenn ja für welche Schwimm/Freibäder?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Juli 2015
  • Frist
    4. August 2015
  • Ein:e Follower:in
Thilo Pfennig
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Laut den P…
An Landeshauptstadt Kiel Details
Von
Thilo Pfennig
Betreff
Hat die Stadt Kiel beim Land Schleswig-Holstein Mittel zur Sanierung kommunaler Schwimmsportstätten beantragt und wenn ja für welche? [#10466]
Datum
5. Juli 2015 09:35
An
Landeshauptstadt Kiel
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut den Pressemeldungen, hat die Landeshauptstadt keine Mittel zur Sanierung von Schwimmsportstätten vom Land Schleswig-Holstein zugesagt bekommen. Gab es Anträge dazu seitens der Stadt und wenn ja für welche Schwimm/Freibäder?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Informationszugangsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein(IZG-SH) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (UIG-SH), soweit Umweltinformationen betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 1 Abs. Nr. 1.1 der Landesverordnung über Kosten nach dem Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH-KostenVO) bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 UIG-SH/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Thilo Pfennig <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Thilo Pfennig << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Thilo Pfennig

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landeshauptstadt Kiel
Sehr geehrter Herr Pfennig, anliegendes Schreiben erhalten Sie mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen …
Von
Landeshauptstadt Kiel
Betreff
Datum
10. Juli 2015 14:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Pfennig, anliegendes Schreiben erhalten Sie mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.