Hat man bei der Mindestbeitragsbemessungsgrenez nach § 240 IV S. 1 SGB V in Höhe von 1/90 Anspruch auf Krankengeld?
Anfrage an:
Bundesministerium für Gesundheit
Informationen darüber, ob man bei einer Mindestbeitragsbemessungsgrenze nach § 240 IV S. 1 SGB V in Höhe von 1/90 Anspruch auf Krankengeld hat?
Vielen Dank im Voraus für die schnelle Bearbeitung der Angelegenheit.
Anfrage eingeschlafen
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Datum23. September 2018
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26. Oktober 2018
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