Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.
🌼 Interesse an Umweltinfos? Wir beraten Aktivist*innen und Initiativen kostenlos bei Anfragen. Zum Klima-Helpdesk

Hauptbetriebsplan Tagebau Reichwalde

Den Hauptbetriebsplan des Tagebau Reichwalde, welcher seit dem 01.01.2021 gültig ist.

Ich weise insbesondere auf die Paragraphen 99 und 100 VwGO hin (Rechts- bzw. Amtshilfe) hin.

Sollten Sie behaupten die Unterlagen würden nicht existieren, fordere ich Sie, Frau Svenja Schulze, zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung ab.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    3. Januar 2021
  • Frist
    6. Februar 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Hauptbetriebspl…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Hauptbetriebsplan Tagebau Reichwalde [#207746]
Datum
3. Januar 2021 18:48
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Hauptbetriebsplan des Tagebau Reichwalde, welcher seit dem 01.01.2021 gültig ist. Ich weise insbesondere auf die Paragraphen 99 und 100 VwGO hin (Rechts- bzw. Amtshilfe) hin. Sollten Sie behaupten die Unterlagen würden nicht existieren, fordere ich Sie, Frau Svenja Schulze, zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung ab.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207746 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207746/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Ihre Anfragen nach dem IFG/UIG, Mails vom 2 und 3. Januar 2021 an <<E-Mail-Adresse>> Herrn Antragstell…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
Ihre Anfragen nach dem IFG/UIG, Mails vom 2 und 3. Januar 2021 an <<E-Mail-Adresse>>
Datum
11. Januar 2021 13:00
Status
Warte auf Antwort
Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in Ausschließlich per Mail: Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mails vom 2 und 3. Januar 2021, in denen Sie darum bitten folgende Unterlagen zu erhalten: - Hauptbetriebsplan des Tagebau Reichwalde, welcher seit dem 01.01.2021 gültig ist, - Hauptbetriebsplan des Tagebau Wezlow-Süd, welcher seit dem 01.01.2021 gültig ist, - Hauptbetriebsplan des Tagebau Inden (NRW), welcher seit dem 01.01.2021 gültig ist, - Hauptbetriebsplan des Tagebau Nochten welcher seit dem 01.01.2021 gültig ist, - Hauptbetriebsplan des Tagebau Hambach, welcher seit dem 01.01.2021 gültig ist, - Hauptbetriebsplan des Tagebau Garzweiler, welcher seit dem 01.01.2021 gültig ist. Der Zugang zu amtlichen Informationen sowie Umweltinformationen ist Grundlage für eine wirksame Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in Umweltangelegenheiten und damit ein wichtiges Instrument für den Schutz von Natur und Umwelt. Leider sind die von Ihnen gewünschten Hauptbetriebspläne der o.g. Tagebaue im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit nicht vorhanden. Innerhalb der Bundesregierung ist das Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) für den Themenbereiche Bergbau und Energie zuständig (Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>). Ich möchte Sie jedoch darauf hinweisen, dass die von Ihnen begehrten Hauptbetriebspläne vermutlich nur auf Landesebene bei den jeweiligen Genehmigungsbehörden, also den Landesbergämtern, vorhanden sind (Brandenburg: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> , NRW: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> , Freistaat Sachsen: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Ich stelle Ihnen anheim, den Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen bzw. Umweltinformationen bei diesen Stellen erneut zu stellen. Sollte ich nichts mehr von Ihnen hören, gehe ich davon aus, dass Ihr Antrag nicht weiterverfolgt werden soll. Falls Sie aber Zweifel an meinen Angaben haben, dass die Informationen hier nicht vorhanden sind, bin ich gerne bereit, einen entsprechenden rechtsmittelfähigen Bescheid auszufertigen, gegen den Sie mit Widerspruch und Klage vorgehen könnten. Sollten Sie weitere Auskünfte zum Verfahren und zu sonstigen Fragen benötigen, stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Ihre Anfragen nach dem IFG/UIG, Mails vom 2 und 3. Januar 2021 an <<E-Mail-Adresse>> Herrn Antragstell…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
Ihre Anfragen nach dem IFG/UIG, Mails vom 2 und 3. Januar 2021 an <<E-Mail-Adresse>>
Datum
11. Januar 2021 13:00
Status
Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in Ausschließlich per Mail: Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mails vom 2 und 3. Januar 2021, in denen Sie darum bitten folgende Unterlagen zu erhalten: - Hauptbetriebsplan des Tagebau Reichwalde, welcher seit dem 01.01.2021 gültig ist, - Hauptbetriebsplan des Tagebau Wezlow-Süd, welcher seit dem 01.01.2021 gültig ist, - Hauptbetriebsplan des Tagebau Inden (NRW), welcher seit dem 01.01.2021 gültig ist, - Hauptbetriebsplan des Tagebau Nochten welcher seit dem 01.01.2021 gültig ist, - Hauptbetriebsplan des Tagebau Hambach, welcher seit dem 01.01.2021 gültig ist, - Hauptbetriebsplan des Tagebau Garzweiler, welcher seit dem 01.01.2021 gültig ist. Der Zugang zu amtlichen Informationen sowie Umweltinformationen ist Grundlage für eine wirksame Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in Umweltangelegenheiten und damit ein wichtiges Instrument für den Schutz von Natur und Umwelt. Leider sind die von Ihnen gewünschten Hauptbetriebspläne der o.g. Tagebaue im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit nicht vorhanden. Innerhalb der Bundesregierung ist das Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) für den Themenbereiche Bergbau und Energie zuständig (Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>). Ich möchte Sie jedoch darauf hinweisen, dass die von Ihnen begehrten Hauptbetriebspläne vermutlich nur auf Landesebene bei den jeweiligen Genehmigungsbehörden, also den Landesbergämtern, vorhanden sind (Brandenburg: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> , NRW: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> , Freistaat Sachsen: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Ich stelle Ihnen anheim, den Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen bzw. Umweltinformationen bei diesen Stellen erneut zu stellen. Sollte ich nichts mehr von Ihnen hören, gehe ich davon aus, dass Ihr Antrag nicht weiterverfolgt werden soll. Falls Sie aber Zweifel an meinen Angaben haben, dass die Informationen hier nicht vorhanden sind, bin ich gerne bereit, einen entsprechenden rechtsmittelfähigen Bescheid auszufertigen, gegen den Sie mit Widerspruch und Klage vorgehen könnten. Sollten Sie weitere Auskünfte zum Verfahren und zu sonstigen Fragen benötigen, stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Ihre Anfragen nach dem IFG/UIG, Mails vom 2 und 3. Januar 2021 an <<E-Mail-Adresse>> Herrn Antragstell…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
Ihre Anfragen nach dem IFG/UIG, Mails vom 2 und 3. Januar 2021 an <<E-Mail-Adresse>>
Datum
11. Januar 2021 13:00
Status
Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in Ausschließlich per Mail: Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mails vom 2 und 3. Januar 2021, in denen Sie darum bitten folgende Unterlagen zu erhalten: - Hauptbetriebsplan des Tagebau Reichwalde, welcher seit dem 01.01.2021 gültig ist, - Hauptbetriebsplan des Tagebau Wezlow-Süd, welcher seit dem 01.01.2021 gültig ist, - Hauptbetriebsplan des Tagebau Inden (NRW), welcher seit dem 01.01.2021 gültig ist, - Hauptbetriebsplan des Tagebau Nochten welcher seit dem 01.01.2021 gültig ist, - Hauptbetriebsplan des Tagebau Hambach, welcher seit dem 01.01.2021 gültig ist, - Hauptbetriebsplan des Tagebau Garzweiler, welcher seit dem 01.01.2021 gültig ist. Der Zugang zu amtlichen Informationen sowie Umweltinformationen ist Grundlage für eine wirksame Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in Umweltangelegenheiten und damit ein wichtiges Instrument für den Schutz von Natur und Umwelt. Leider sind die von Ihnen gewünschten Hauptbetriebspläne der o.g. Tagebaue im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit nicht vorhanden. Innerhalb der Bundesregierung ist das Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) für den Themenbereiche Bergbau und Energie zuständig (Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>). Ich möchte Sie jedoch darauf hinweisen, dass die von Ihnen begehrten Hauptbetriebspläne vermutlich nur auf Landesebene bei den jeweiligen Genehmigungsbehörden, also den Landesbergämtern, vorhanden sind (Brandenburg: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> , NRW: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> , Freistaat Sachsen: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Ich stelle Ihnen anheim, den Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen bzw. Umweltinformationen bei diesen Stellen erneut zu stellen. Sollte ich nichts mehr von Ihnen hören, gehe ich davon aus, dass Ihr Antrag nicht weiterverfolgt werden soll. Falls Sie aber Zweifel an meinen Angaben haben, dass die Informationen hier nicht vorhanden sind, bin ich gerne bereit, einen entsprechenden rechtsmittelfähigen Bescheid auszufertigen, gegen den Sie mit Widerspruch und Klage vorgehen könnten. Sollten Sie weitere Auskünfte zum Verfahren und zu sonstigen Fragen benötigen, stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Ihre Anfragen nach dem IFG/UIG, Mails vom 2 und 3. Januar 2021 an <<E-Mail-Adresse>> Herrn Antragstell…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
Ihre Anfragen nach dem IFG/UIG, Mails vom 2 und 3. Januar 2021 an <<E-Mail-Adresse>>
Datum
11. Januar 2021 13:00
Status
Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in Ausschließlich per Mail: Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mails vom 2 und 3. Januar 2021, in denen Sie darum bitten folgende Unterlagen zu erhalten: - Hauptbetriebsplan des Tagebau Reichwalde, welcher seit dem 01.01.2021 gültig ist, - Hauptbetriebsplan des Tagebau Wezlow-Süd, welcher seit dem 01.01.2021 gültig ist, - Hauptbetriebsplan des Tagebau Inden (NRW), welcher seit dem 01.01.2021 gültig ist, - Hauptbetriebsplan des Tagebau Nochten welcher seit dem 01.01.2021 gültig ist, - Hauptbetriebsplan des Tagebau Hambach, welcher seit dem 01.01.2021 gültig ist, - Hauptbetriebsplan des Tagebau Garzweiler, welcher seit dem 01.01.2021 gültig ist. Der Zugang zu amtlichen Informationen sowie Umweltinformationen ist Grundlage für eine wirksame Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in Umweltangelegenheiten und damit ein wichtiges Instrument für den Schutz von Natur und Umwelt. Leider sind die von Ihnen gewünschten Hauptbetriebspläne der o.g. Tagebaue im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit nicht vorhanden. Innerhalb der Bundesregierung ist das Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) für den Themenbereiche Bergbau und Energie zuständig (Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>). Ich möchte Sie jedoch darauf hinweisen, dass die von Ihnen begehrten Hauptbetriebspläne vermutlich nur auf Landesebene bei den jeweiligen Genehmigungsbehörden, also den Landesbergämtern, vorhanden sind (Brandenburg: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> , NRW: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> , Freistaat Sachsen: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Ich stelle Ihnen anheim, den Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen bzw. Umweltinformationen bei diesen Stellen erneut zu stellen. Sollte ich nichts mehr von Ihnen hören, gehe ich davon aus, dass Ihr Antrag nicht weiterverfolgt werden soll. Falls Sie aber Zweifel an meinen Angaben haben, dass die Informationen hier nicht vorhanden sind, bin ich gerne bereit, einen entsprechenden rechtsmittelfähigen Bescheid auszufertigen, gegen den Sie mit Widerspruch und Klage vorgehen könnten. Sollten Sie weitere Auskünfte zum Verfahren und zu sonstigen Fragen benötigen, stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Ihre Anfragen nach dem IFG/UIG, Mails vom 2 und 3. Januar 2021 an <<E-Mail-Adresse>> Herrn Antragstell…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
Ihre Anfragen nach dem IFG/UIG, Mails vom 2 und 3. Januar 2021 an <<E-Mail-Adresse>>
Datum
11. Januar 2021 13:00
Status
Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in Ausschließlich per Mail: Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mails vom 2 und 3. Januar 2021, in denen Sie darum bitten folgende Unterlagen zu erhalten: - Hauptbetriebsplan des Tagebau Reichwalde, welcher seit dem 01.01.2021 gültig ist, - Hauptbetriebsplan des Tagebau Wezlow-Süd, welcher seit dem 01.01.2021 gültig ist, - Hauptbetriebsplan des Tagebau Inden (NRW), welcher seit dem 01.01.2021 gültig ist, - Hauptbetriebsplan des Tagebau Nochten welcher seit dem 01.01.2021 gültig ist, - Hauptbetriebsplan des Tagebau Hambach, welcher seit dem 01.01.2021 gültig ist, - Hauptbetriebsplan des Tagebau Garzweiler, welcher seit dem 01.01.2021 gültig ist. Der Zugang zu amtlichen Informationen sowie Umweltinformationen ist Grundlage für eine wirksame Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in Umweltangelegenheiten und damit ein wichtiges Instrument für den Schutz von Natur und Umwelt. Leider sind die von Ihnen gewünschten Hauptbetriebspläne der o.g. Tagebaue im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit nicht vorhanden. Innerhalb der Bundesregierung ist das Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) für den Themenbereiche Bergbau und Energie zuständig (Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>). Ich möchte Sie jedoch darauf hinweisen, dass die von Ihnen begehrten Hauptbetriebspläne vermutlich nur auf Landesebene bei den jeweiligen Genehmigungsbehörden, also den Landesbergämtern, vorhanden sind (Brandenburg: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> , NRW: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> , Freistaat Sachsen: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Ich stelle Ihnen anheim, den Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen bzw. Umweltinformationen bei diesen Stellen erneut zu stellen. Sollte ich nichts mehr von Ihnen hören, gehe ich davon aus, dass Ihr Antrag nicht weiterverfolgt werden soll. Falls Sie aber Zweifel an meinen Angaben haben, dass die Informationen hier nicht vorhanden sind, bin ich gerne bereit, einen entsprechenden rechtsmittelfähigen Bescheid auszufertigen, gegen den Sie mit Widerspruch und Klage vorgehen könnten. Sollten Sie weitere Auskünfte zum Verfahren und zu sonstigen Fragen benötigen, stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Ihre Anfragen nach dem IFG/UIG, Mails vom 2 und 3. Januar 2021 an <<E-Mail-Adresse>> Herrn Antragstell…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
Ihre Anfragen nach dem IFG/UIG, Mails vom 2 und 3. Januar 2021 an <<E-Mail-Adresse>>
Datum
11. Januar 2021 13:00
Status
Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in Ausschließlich per Mail: Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mails vom 2 und 3. Januar 2021, in denen Sie darum bitten folgende Unterlagen zu erhalten: - Hauptbetriebsplan des Tagebau Reichwalde, welcher seit dem 01.01.2021 gültig ist, - Hauptbetriebsplan des Tagebau Wezlow-Süd, welcher seit dem 01.01.2021 gültig ist, - Hauptbetriebsplan des Tagebau Inden (NRW), welcher seit dem 01.01.2021 gültig ist, - Hauptbetriebsplan des Tagebau Nochten welcher seit dem 01.01.2021 gültig ist, - Hauptbetriebsplan des Tagebau Hambach, welcher seit dem 01.01.2021 gültig ist, - Hauptbetriebsplan des Tagebau Garzweiler, welcher seit dem 01.01.2021 gültig ist. Der Zugang zu amtlichen Informationen sowie Umweltinformationen ist Grundlage für eine wirksame Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in Umweltangelegenheiten und damit ein wichtiges Instrument für den Schutz von Natur und Umwelt. Leider sind die von Ihnen gewünschten Hauptbetriebspläne der o.g. Tagebaue im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit nicht vorhanden. Innerhalb der Bundesregierung ist das Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) für den Themenbereiche Bergbau und Energie zuständig (Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>). Ich möchte Sie jedoch darauf hinweisen, dass die von Ihnen begehrten Hauptbetriebspläne vermutlich nur auf Landesebene bei den jeweiligen Genehmigungsbehörden, also den Landesbergämtern, vorhanden sind (Brandenburg: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> , NRW: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> , Freistaat Sachsen: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Ich stelle Ihnen anheim, den Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen bzw. Umweltinformationen bei diesen Stellen erneut zu stellen. Sollte ich nichts mehr von Ihnen hören, gehe ich davon aus, dass Ihr Antrag nicht weiterverfolgt werden soll. Falls Sie aber Zweifel an meinen Angaben haben, dass die Informationen hier nicht vorhanden sind, bin ich gerne bereit, einen entsprechenden rechtsmittelfähigen Bescheid auszufertigen, gegen den Sie mit Widerspruch und Klage vorgehen könnten. Sollten Sie weitere Auskünfte zum Verfahren und zu sonstigen Fragen benötigen, stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfragen nach dem IFG/UIG, Mails vom 2 und 3. Januar 2021 an <<E-Mail-Adresse>> [#207746] Seh…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfragen nach dem IFG/UIG, Mails vom 2 und 3. Januar 2021 an <<E-Mail-Adresse>> [#207746]
Datum
11. Januar 2021 13:19
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um die postalische Übersendung eines rechtsmittelfähigen Bescheids an die unten genannte, abweichende Adresse. Mit freundlichen und kollegialen Grüßen und Glück auf! Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207746 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207746/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.