Hauptflugbuch des Flughafens Essen/Mülheim

das Hauptflugbuch des Flughafens Essen/Mülheim um personenbezogene Daten gekürzt, aber bitte unter Beibehaltung des Luftfahrzeugkennzeichens. Bitte übermitteln Sie die Daten möglichst als Excel-Datei.

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  • Datum
    6. Februar 2021
  • Frist
    10. März 2021
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Frank Elberzhagen
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Bezirksregierung Düsseldorf Details
Von
Frank Elberzhagen
Betreff
Hauptflugbuch des Flughafens Essen/Mülheim [#211027]
Datum
6. Februar 2021 11:06
An
Bezirksregierung Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
das Hauptflugbuch des Flughafens Essen/Mülheim um personenbezogene Daten gekürzt, aber bitte unter Beibehaltung des Luftfahrzeugkennzeichens. Bitte übermitteln Sie die Daten möglichst als Excel-Datei.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Frank Elberzhagen Anfragenr: 211027 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/211027/ Postanschrift Frank Elberzhagen << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Frank Elberzhagen
Bezirksregierung Düsseldorf
Ihre Email vom 06.02.2021 zu VLP Essen/Mülheim Sehr geehrter Herr Elbertzhagen, gerne bestätige ich den Eingang I…
Von
Bezirksregierung Düsseldorf
Betreff
Ihre Email vom 06.02.2021 zu VLP Essen/Mülheim
Datum
10. Februar 2021 07:50
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
19,3 KB


Sehr geehrter Herr Elbertzhagen, gerne bestätige ich den Eingang Ihrer o.g. Email. Mit freundlichen Grüßen
Bezirksregierung Düsseldorf
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrter Herr Elbertzhagen, die von Ihnen …
Von
Bezirksregierung Düsseldorf
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Datum
18. Februar 2021 11:46
Status
image001.jpg
19,3 KB


Sehr geehrter Herr Elbertzhagen, die von Ihnen gewünschten Informationen liegen mir nicht vor. Mit freundlichen Grüßen
Frank Elberzhagen
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG [#211027] Sehr << Anrede >> kön…
An Bezirksregierung Düsseldorf Details
Von
Frank Elberzhagen
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG [#211027]
Datum
22. Februar 2021 12:46
An
Bezirksregierung Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> können Sie mir bitte mitteilen, bei welcher Behörde ich die angefragten Informationen erhalten kann? Mit freundlichen Grüßen Frank Elberzhagen Anfragenr: 211027 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/211027/

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Bezirksregierung Düsseldorf
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG [#211027] Sehr geehrter Herr Elbertzhagen, …
Von
Bezirksregierung Düsseldorf
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG [#211027]
Datum
23. Februar 2021 08:37
Status
Sehr geehrter Herr Elbertzhagen, zu über 50% der Betriebszeit ist - wie an anderen Verkehrslandeplätzen in der Regel auch - eine Flugleitung vor Ort. Diese ist dem Betreiber des Landeplatzes, der FEM GmbH, zuzuordnen und führt ein Hauptflugbuch gemäß § 70 LuftVG. Die Daten können den in § 70 LuftVG aufgeführten Behörden im dort ebenfalls genannten engen Rahmen übermittelt werden. Den Wortlaut des § 70 LuftVG finden Sie hier: http://www.gesetze-im-internet.de/luftvg/__70.html Mir ist nicht bekannt, ob eine andere Behörde die von Ihnen angefragten Informationen bei der FEM GmbH erhoben hat. Ich bedaure, dass ich Ihnen hier keine weiteren Auskünfte erteilen kann. Mit freundlichen Grüßen