Sehr
Antragsteller/in
zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit:
Das Robert Koch-Institut (RKI) verfügt nicht über die von Ihnen angeforderten amtlichen Informationen, namentlich den häufigsten Todesursachen der "mit Corona" Verstorbenen. In die Statistik des RKI gehen diejenigen COVID-19-Todesfälle ein, bei denen ein laborbestätigter Nachweis von SARS-CoV-2 (direkter Erregernachweis) vorliegt und die getestete Person in Bezug auf diese Infektion verstorben sind. Es liegt dabei im Ermessen des Gesundheitsamtes, ob ein Fall als "verstorben an" bzw. "verstorben mit" COVID-19 ans RKI übermittelt wird. Welche Angaben das Gesundheitsamt hierfür an das RKI übermittelt, ist in § 11 Absatz 1 Satz 1 Infektionsschutzgesetz (
http://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/…) festgelegt. Die weiteren Krankheiten des Verstorbenen, bzw. die konkrete Todesursache bei "mit COVID-19 verstorbenen" Personen, gehören hiernach nicht zu den Meldedaten. Bei einem Großteil der an das RKI übermittelten COVID-19-Todesfälle wird „verstorben an der gemeldeten Krankheit“ angegeben.
Für weitere Informationen zu Thema Todeszahlen und -ursachen verweisen wir auf die vom RKI veröffentlichten Daten und bitten Sie, diese selbstständig abzurufen:
* Eine Erläuterung der Erfassung der Todeszahlen finden Sie unter:
https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2…
* Eine Übersicht zu den Sterbefallzahlen und der Übersterblichkeit wird veröffentlicht unter:
https://www.destatis.de/DE/Themen/Quers…
* Das RKI veröffentlicht die Todesfälle nach Kalenderwochen aufgeschlüsselt in den Situationsberichten jeden Freitag unter:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/N…
* Darüber hinaus veröffentlicht das RKI die täglichen Todesfälle nach Landkreisen auf dem Dashboard unter:
https://experience.arcgis.com/experienc….
* Die gemeldeten Todesfälle inklusive Daten zum Meldedatum und Krankheitsbeginn sind unter der folgenden Adresse veröffentlicht:
https://npgeo-corona-npgeo-de.hub.arcgi…
* Ein aufbereitete Zusammenfassung der Todesfälle je Sterbedatum erhalten Sie zudem auf der Seite des Robert Koch-Instituts unter:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/N…
Ein darüber hinausgehende aufarbeitende Zusammenfassung, in Form einer prozentualen Aufschlüsselung der häufigsten Todesursachen bei "mit Corona" Verstorbenen, besteht nicht (s.o). Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass nach §§ 1 As. 1, 2 Nr. 1 IFG kein Anspruch auf Zusammenstellung von Informationen nach gewissen Kriterien besteht. Die Vorschriften des UIG und VIRG sind nicht einschlägig, da bereits der Anwendungsbereich nicht eröffnet ist.
Mit freundlichen Grüßen