Haupttodesursache bei "mit Corona" Verstorbenen

Anfrage an: Robert Koch-Institut

eine Statistik zu den häufigsten Todesursachen bei "mit Corona" Verstorbenen. Angaben in % genügen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    1. März 2021
  • Frist
    7. April 2021
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine Statistik zu den häuf…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Haupttodesursache bei "mit Corona" Verstorbenen [#214000]
Datum
1. März 2021 14:58
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Statistik zu den häufigsten Todesursachen bei "mit Corona" Verstorbenen. Angaben in % genügen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214000 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214000/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 01.03.2021 Sehr Antragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen …
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 01.03.2021
Datum
1. März 2021 18:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, dass Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden kann. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2021-086. Mit freundlichen Grüßen

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Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 01.03.2021 Sehr Antragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen …
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 01.03.2021
Datum
2. März 2021 12:35
Status
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) verfügt nicht über die von Ihnen angeforderten amtlichen Informationen, namentlich den häufigsten Todesursachen der "mit Corona" Verstorbenen. In die Statistik des RKI gehen diejenigen COVID-19-Todesfälle ein, bei denen ein laborbestätigter Nachweis von SARS-CoV-2 (direkter Erregernachweis) vorliegt und die getestete Person in Bezug auf diese Infektion verstorben sind. Es liegt dabei im Ermessen des Gesundheitsamtes, ob ein Fall als "verstorben an" bzw. "verstorben mit" COVID-19 ans RKI übermittelt wird. Welche Angaben das Gesundheitsamt hierfür an das RKI übermittelt, ist in § 11 Absatz 1 Satz 1 Infektionsschutzgesetz (http://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/…) festgelegt. Die weiteren Krankheiten des Verstorbenen, bzw. die konkrete Todesursache bei "mit COVID-19 verstorbenen" Personen, gehören hiernach nicht zu den Meldedaten. Bei einem Großteil der an das RKI übermittelten COVID-19-Todesfälle wird „verstorben an der gemeldeten Krankheit“ angegeben. Für weitere Informationen zu Thema Todeszahlen und -ursachen verweisen wir auf die vom RKI veröffentlichten Daten und bitten Sie, diese selbstständig abzurufen: * Eine Erläuterung der Erfassung der Todeszahlen finden Sie unter: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2… * Eine Übersicht zu den Sterbefallzahlen und der Übersterblichkeit wird veröffentlicht unter: https://www.destatis.de/DE/Themen/Quers… * Das RKI veröffentlicht die Todesfälle nach Kalenderwochen aufgeschlüsselt in den Situationsberichten jeden Freitag unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/N… * Darüber hinaus veröffentlicht das RKI die täglichen Todesfälle nach Landkreisen auf dem Dashboard unter: https://experience.arcgis.com/experienc…. * Die gemeldeten Todesfälle inklusive Daten zum Meldedatum und Krankheitsbeginn sind unter der folgenden Adresse veröffentlicht: https://npgeo-corona-npgeo-de.hub.arcgi… * Ein aufbereitete Zusammenfassung der Todesfälle je Sterbedatum erhalten Sie zudem auf der Seite des Robert Koch-Instituts unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/N… Ein darüber hinausgehende aufarbeitende Zusammenfassung, in Form einer prozentualen Aufschlüsselung der häufigsten Todesursachen bei "mit Corona" Verstorbenen, besteht nicht (s.o). Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass nach §§ 1 As. 1, 2 Nr. 1 IFG kein Anspruch auf Zusammenstellung von Informationen nach gewissen Kriterien besteht. Die Vorschriften des UIG und VIRG sind nicht einschlägig, da bereits der Anwendungsbereich nicht eröffnet ist. Mit freundlichen Grüßen