Hausanweisung zur Beantwortung von Anfragen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIB)

die Hausanweisung oder Verfahrensanweisung, die den Bearbeitungsprozess von Anfragen nach Verbraucherinformationsgesetz (VIB) im Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - (Sicherheit und Ordnung Gewerbe) regelt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Januar 2020
  • Frist
    29. Februar 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir…
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Hausanweisung zur Beantwortung von Anfragen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIB) [#177314]
Datum
27. Januar 2020 19:56
An
Stadtverwaltung München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Hausanweisung oder Verfahrensanweisung, die den Bearbeitungsprozess von Anfragen nach Verbraucherinformationsgesetz (VIB) im Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - (Sicherheit und Ordnung Gewerbe) regelt.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der (Informationsfreiheitssatzung ). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 177314 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/177314 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung München
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weiterg…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
AW: Hausanweisung zur Beantwortung von Anfragen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIB) [#177314]
Datum
28. Januar 2020 11:33
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft. Wir weisen darauf hin, dass die Bearbeitungsfrist von einem Monat und zwei Monaten bei Gesellschaften gemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München in der Fassung vom 08.02.2011 erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt. Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können. Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung München
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
Hausanweisung zur Beantwortung von Anfragen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIB) [#177314]
Datum
12. Februar 2020 09:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München wurde uns vom Direktorium der Landeshauptstadt München zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet. Hinsichtlich des o.g. Antrags nach der IFS der Landeshauptstadt München können wir Ihnen folgendes mitteilen: Gesonderte Hausanweisungen oder Verfahrensanweisungen zur Behandlung von Anträgen nach dem Verbraucherinformationsgesetz existieren nicht. Die Anträge werden anhand der Vorgaben, die sich direkt aus dem Gesetz ergeben, behandelt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die schnelle Bearbeitung und unkomplizierte Antwort! Mit freundlich…
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Hausanweisung zur Beantwortung von Anfragen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIB) [#177314]
Datum
12. Februar 2020 11:39
An
Stadtverwaltung München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die schnelle Bearbeitung und unkomplizierte Antwort! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 177314 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/177314 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Stadtverwaltung München
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Von
Stadtverwaltung München
Betreff
Betreff versteckt
Datum
12. Februar 2020 12:34
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.