Hausaufgabenüberprüfungen Gymnasium

Den Stoff aus wie vielen vergangenen Schulstunden darf ein/e Lehrer/in an einem Gymnasium in einer Hausaufgabenüberprüfung abfragen? Und welche Konsequenzen hat es, wenn dieser sich nicht an diese bestimmte Anzahl von Schulstunden hält?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. März 2018
  • Frist
    10. April 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Stoff aus …
An Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Hausaufgabenüberprüfungen Gymnasium [#26919]
Datum
7. März 2018 20:25
An
Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Stoff aus wie vielen vergangenen Schulstunden darf ein/e Lehrer/in an einem Gymnasium in einer Hausaufgabenüberprüfung abfragen? Und welche Konsequenzen hat es, wenn dieser sich nicht an diese bestimmte Anzahl von Schulstunden hält?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrtAntragsteller/in im Lande Rheinland-Pfalz sind die Rahmenbedingungen für eine Überprüfung von Hausaufg…
Von
Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
WG: Az. 9101/ R 9411C-Tgb.Nr. 3189/18 Hausaufgabenüberprüfungen Gymnasium [#26919]
Datum
12. März 2018 09:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in im Lande Rheinland-Pfalz sind die Rahmenbedingungen für eine Überprüfung von Hausaufgaben an Gymnasien in der Übergreifenden Schulordnung vom 12. Juni 2009 geregelt. Danach darf sich gemäß § 51 Abs. 3 ÜSchO ein schriftliches Abfragen von Hausaufgaben höchstens auf die Hausaufgaben der letzten beiden Unterrichtsstunden beziehen. Ggf. können diese Hausaufgaben jedoch mehr als die Inhalte dieser beiden Unterrichtsstunden umfassen bzw. die Inhalte der Hausaufgaben können auch zeitlich weiter zurückliegen. Wird dieser Rahmen verletzt, kann die Hausaufgabenüberprüfung nicht gewertet werden. Den genauen Wortlaut der Vorschrift finden Sie unter folgendem Link: http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/portal/page/bsrlpprod.psml Mit freundlichen Grüßen