Hausausweis Bürgerschaft

Ich bitte um Zusendung
der Namen von Verbänden, Unternehmen, Kanzleien und Agenturen, die entsprechend der Hausordnung für die Bürgerschaft Zutritt zum Parlamentsgebäude erhalten, weil sie aus berechtigtem Anlass im Besitz eines von der Verwaltung der Bürgerschaft ausgestellten Hausausweises sind. Zur Klarstellung möchte ich darauf hinweisen, dass es mir lediglich um die Namen von juristischen, nicht aber natürlichen Personen geht.
Soweit diese Hausausweise auf der Basis der Zustimmung einer Fraktion vergeben werden, bitte ich um Benennung der jeweiligen Fraktion.

Ich verweise in diesem Zusammenhang auf das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichtes vom 18.6.2015, wonach der Deutsche Bundestag die Namen von Interessenverbänden herauszugeben hat. Bei der Ausstellung von Hausausweisen handele es sich um eine Verwaltungstätigkeit, die parlamentarische Tätigkeit sowie personenbezogene Daten seien nicht betroffen und ein Rückschluss auf einen bestimmten Abgeordneten nicht möglich (VG 2 K 176.14).

Ich bitte um elektronische Beantwortung.

Ergebnis der Anfrage

Die Bürgerschaft von Bremen stellt externen Vertretern keine Hausausweise zur Verfügung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Juli 2015
  • Frist
    21. August 2015
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich b…
An Bremische Bürgerschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Hausausweis Bürgerschaft [#10706]
Datum
20. Juli 2015 16:24
An
Bremische Bürgerschaft
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Zusendung der Namen von Verbänden, Unternehmen, Kanzleien und Agenturen, die entsprechend der Hausordnung für die Bürgerschaft Zutritt zum Parlamentsgebäude erhalten, weil sie aus berechtigtem Anlass im Besitz eines von der Verwaltung der Bürgerschaft ausgestellten Hausausweises sind. Zur Klarstellung möchte ich darauf hinweisen, dass es mir lediglich um die Namen von juristischen, nicht aber natürlichen Personen geht. Soweit diese Hausausweise auf der Basis der Zustimmung einer Fraktion vergeben werden, bitte ich um Benennung der jeweiligen Fraktion. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichtes vom 18.6.2015, wonach der Deutsche Bundestag die Namen von Interessenverbänden herauszugeben hat. Bei der Ausstellung von Hausausweisen handele es sich um eine Verwaltungstätigkeit, die parlamentarische Tätigkeit sowie personenbezogene Daten seien nicht betroffen und ein Rückschluss auf einen bestimmten Abgeordneten nicht möglich (VG 2 K 176.14). Ich bitte um elektronische Beantwortung.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nach § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marc Freiheit von Rotter Evening Study Institute <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Marc Freiheit von Rotter Evening Study Institute << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bremische Bürgerschaft
Sehr geehrter Herr von Rotter, die Bürgerschaftskanzlei stellt keine Hausausweise für Verbände, Unternehmen, Kanz…
Von
Bremische Bürgerschaft
Betreff
AW: Hausausweis Bürgerschaft [#10706]
Datum
21. Juli 2015 09:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr von Rotter, die Bürgerschaftskanzlei stellt keine Hausausweise für Verbände, Unternehmen, Kanzleien oder Agenturen aus. Der Zugangsberechtigung zum Parlamentsgebäude mittels eines Hausausweises beschränkt sich auf Abgeordnete, Fraktionsmitarbeiter und Medienvertreter. Herzliche Grüße Ingo Charton <<E-Mail-Adresse>> Ingo Charton Freie Hansestadt Bremen Bremische Bürgerschaft (Landtag) Büro des Präsidenten | Informationsdienste Am Markt 20, 28195 Bremen Tel.: +49 421 361-12382 Fax: +49 421 496-12382 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> <<Name und E-Mail-Adresse>>Internet: www.bremische-buergerschaft.de<http://www.bremische-buergerschaft.de/> Besuchen Sie uns in den sozialen Netzwerken: <<E-Mail-Adresse>> <<E-Mail-Adresse>> <http://ow.ly/oAbGF> <<E-Mail-Adresse>> <http://ow.ly/oCuqH>