Hausausweis Landtag

Ich bitte um Zusendung
der Namen von Verbänden, Unternehmen, Kanzleien und Agenturen, die entsprechend der Hausordnung für den Landtag Zutritt zum Parlamentsgebäude erhalten, weil sie aus berechtigtem Anlass im Besitz eines von der Landtagsverwaltung ausgestellten Hausausweises sind. Zur Klarstellung möchte ich darauf hinweisen, dass es mir lediglich um die Namen von juristischen, nicht aber natürlichen Personen geht.
Soweit diese Hausausweise auf der Basis der Zustimmung einer Fraktion vergeben werden, bitte ich um Benennung der jeweiligen Fraktion.

Ich verweise in diesem Zusammenhang auf das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichtes vom 18.6.2015, wonach der Deutsche Bundestag die Namen von Interessenverbänden herauszugeben hat. Bei der Ausstellung von Hausausweisen handele es sich um eine Verwaltungstätigkeit, die parlamentarische Tätigkeit sowie personenbezogene Daten seien nicht betroffen und ein Rückschluss auf einen bestimmten Abgeordneten nicht möglich (VG 2 K 176.14).

Ich bitte um elektronische Beantwortung.

Ergebnis der Anfrage

Keine Ausgabe von Hausausweisen, offenes Haus mit Zugang fuer Jederfrau

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Juli 2015
  • Frist
    19. August 2015
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte …
An Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Hausausweis Landtag [#10704]
Datum
20. Juli 2015 16:22
An
Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Zusendung der Namen von Verbänden, Unternehmen, Kanzleien und Agenturen, die entsprechend der Hausordnung für den Landtag Zutritt zum Parlamentsgebäude erhalten, weil sie aus berechtigtem Anlass im Besitz eines von der Landtagsverwaltung ausgestellten Hausausweises sind. Zur Klarstellung möchte ich darauf hinweisen, dass es mir lediglich um die Namen von juristischen, nicht aber natürlichen Personen geht. Soweit diese Hausausweise auf der Basis der Zustimmung einer Fraktion vergeben werden, bitte ich um Benennung der jeweiligen Fraktion. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichtes vom 18.6.2015, wonach der Deutsche Bundestag die Namen von Interessenverbänden herauszugeben hat. Bei der Ausstellung von Hausausweisen handele es sich um eine Verwaltungstätigkeit, die parlamentarische Tätigkeit sowie personenbezogene Daten seien nicht betroffen und ein Rückschluss auf einen bestimmten Abgeordneten nicht möglich (VG 2 K 176.14). Ich bitte um elektronische Beantwortung.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Informationszugangsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein(IZG-SH) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (UIG-SH), soweit Umweltinformationen betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 1 Abs. Nr. 1.1 der Landesverordnung über Kosten nach dem Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH-KostenVO) bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 UIG-SH/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marc Freiheit von Rotter Evening Study Institute <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Marc Freiheit von Rotter Evening Study Institute << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Sehr geehrter Herr von Rotter, das Landeshaus in Kiel ist ein weitgehend offenes Haus. Eine Ausgabe von Hausauswe…
Von
Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Betreff
AW: Hausausweis Landtag [#10704]
Datum
22. Juli 2015 07:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr von Rotter, das Landeshaus in Kiel ist ein weitgehend offenes Haus. Eine Ausgabe von Hausausweisen für Verbände, Unternehmen, Kanzleien oder Agenturen ist daher nicht erforderlich. Ein vereinfachtes Betreten mittels einer elektronischen Zutrittberechtigungskarte ist grundsätzlich den Abgeordneten, Fraktionsmitarbeitern, Beschäftigten der Landtagsverwaltung / der obersten Landesbehörden sowie Medienvertretern vorbehalten. Mit freundlichen Grüßen