Hausausweis Landtag

- die Namen von Verbänden, Unternehmen, Kanzleien und Agenturen, die entsprechend der Hausordnung für den Landtag Mecklenburg-Vorpommern Zutritt zum Parlamentsgebäude erhalten, weil sie aus berechtigtem Anlass im Besitz eines von der Landtagsverwaltung ausgestellten Hausausweises sind.

Ich verweise in diesem Zusammenhang auf das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichtes vom 18.6.2015, wonach der Deutsche Bundestag die Namen von Interessenverbänden herauszugeben hat. Bei der Ausstellung von Hausausweisen handele es sich um eine Verwaltungstätigkeit, die parlamentarische Tätigkeit sowie personenbezogene Daten seien nicht betroffen und ein Rückschluss auf einen bestimmten Abgeordneten nicht möglich (VG 2 K 176.14).

Zur Klarstellung möchte ich darauf hinweisen, dass es mir lediglich um die Namen von juristischen, nicht aber natürlichen Personen geht.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Juni 2015
  • Frist
    28. Juli 2015
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Nam…
An Landtag Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Hausausweis Landtag [#10353]
Datum
26. Juni 2015 12:40
An
Landtag Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Namen von Verbänden, Unternehmen, Kanzleien und Agenturen, die entsprechend der Hausordnung für den Landtag Mecklenburg-Vorpommern Zutritt zum Parlamentsgebäude erhalten, weil sie aus berechtigtem Anlass im Besitz eines von der Landtagsverwaltung ausgestellten Hausausweises sind. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichtes vom 18.6.2015, wonach der Deutsche Bundestag die Namen von Interessenverbänden herauszugeben hat. Bei der Ausstellung von Hausausweisen handele es sich um eine Verwaltungstätigkeit, die parlamentarische Tätigkeit sowie personenbezogene Daten seien nicht betroffen und ein Rückschluss auf einen bestimmten Abgeordneten nicht möglich (VG 2 K 176.14). Zur Klarstellung möchte ich darauf hinweisen, dass es mir lediglich um die Namen von juristischen, nicht aber natürlichen Personen geht.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landtag Mecklenburg-Vorpommern
hausausweis Landtag MV Sehr geehrtAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihre Anfrage vom 26. Juni 2015, in Bezug …
Von
Landtag Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
hausausweis Landtag MV
Datum
20. Juli 2015 14:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihre Anfrage vom 26. Juni 2015, in Bezug auf die Hausausweise im Landtag Mecklenburg-Vorpommern. Die Vergabe von Hausausweisen wird im Landtag restriktiv gehandhabt. Die Beauftragten der Kirchen, der Präsident der IHK, des Unternehmerverbandes Nord, der Arbeitsagentur Rostock, der Handwerkskammer sowie des DGB sind im Besitz von Zutrittsberechtigungen. Kanzleien oder sonstige Einzelunternehmen erhalten keine Zutrittsberechtigungen für den Landtag Mecklenburg-Vorpommern. Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben gedient zu haben und verbleibe Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: hausausweis Landtag MV [#10353] Sehr geehrter Hilgemann, vielen Dank für Ihre Antwort, zu der ich eine Nachf…
An Landtag Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: hausausweis Landtag MV [#10353]
Datum
20. Juli 2015 15:04
An
Landtag Mecklenburg-Vorpommern
Status
Sehr geehrter Hilgemann, vielen Dank für Ihre Antwort, zu der ich eine Nachfrage habe. Sie schreiben: "Die Beauftragten der Kirchen, der Präsident der IHK, des Unternehmerverbandes Nord, der Arbeitsagentur Rostock, der Handwerkskammer sowie des DGB sind im Besitz von Zutrittsberechtigungen." Verstehe ich es richtig, dass lediglich Vertreter dieser sechs genannten Institutionen Inhaber einer Zutrittsberechtigung für den Landtag sind und darüber hinaus keine weiteren Zutrittsberechtigungen an anderen Institutionen vergeben wurden? Für eine kurze Rückmeldung wäre ich Ihnen dankbar. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10353 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landtag Mecklenburg-Vorpommern
AW: hausausweis Landtag MV [#10353] Sehr geehrtAntragsteller/in ja so ist es. Im Schweriner Landtag ist das Lobb…
Von
Landtag Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
AW: hausausweis Landtag MV [#10353]
Datum
20. Juli 2015 15:10
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in ja so ist es. Im Schweriner Landtag ist das Lobbygeschäft nicht so ausgeprägt wie vielleicht in anderen Landtagen. Es handelt sich um Personen, die regelmäßig an öffentlichen Anhörungen oder parlamentarischen Veranstaltungen teilnehmen. Die Industrie in unserem Bundesland ist nicht stark vertreten. Die wichtigsten Verbände haben von daher eine Zutrittsberechtigung erhalten. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: hausausweis Landtag MV [#10353] Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die schnelle Auskunft…
An Landtag Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: hausausweis Landtag MV [#10353]
Datum
20. Juli 2015 15:12
An
Landtag Mecklenburg-Vorpommern
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die schnelle Auskunft! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10353 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>