Hausbesuche bei Eltern

ich bitte um alle Dienstanweisungen und Regeln die Hausbesuche bei Eltern betreffen insbesondere unter welchen Vorraussetzungen Hausbesuche bei Eltern durchgeführt werden und auch unter welcher maßgabe Hausbesuche NICHT durchgeführt werden.
Welche Abläufe und Dokumentation gibt es bei den Berliner Jugendämtern zu diesem Thema?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    25. Februar 2019
  • Frist
    27. März 2019
  • 2 Follower:innen
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Hausbesuche bei Eltern [#59219]
Datum
25. Februar 2019 00:23
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich bitte um alle Dienstanweisungen und Regeln die Hausbesuche bei Eltern betreffen insbesondere unter welchen Vorraussetzungen Hausbesuche bei Eltern durchgeführt werden und auch unter welcher maßgabe Hausbesuche NICHT durchgeführt werden. Welche Abläufe und Dokumentation gibt es bei den Berliner Jugendämtern zu diesem Thema?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ging im Briefkasten des infoPunkt der Senatsverwaltung für Bildung, Jugen…
Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Betreff
AW: Hausbesuche bei Eltern [#59219]
Datum
26. Februar 2019 14:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ging im Briefkasten des infoPunkt der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ein und wurde an das zuständige Referat zur Bearbeitung weitergeleitet. Sie erhalten von dort eine Antwort. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Hausbesuche bei Eltern“ vom 25.02.2019 (#59219…
An Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Hausbesuche bei Eltern [#59219]
Datum
7. April 2019 22:33
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Hausbesuche bei Eltern“ vom 25.02.2019 (#59219) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 12 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 59219 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Sehr geehrtAntragsteller/in ich habe Ihre Email an das zuständige Referat weitergeleitet und an die ausstehende B…
Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Betreff
AW: Hausbesuche bei Eltern [#59219]
Datum
9. April 2019 10:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ich habe Ihre Email an das zuständige Referat weitergeleitet und an die ausstehende Benatwortung erinnert. Mit freundlichen Grüßen
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. In der Zwischenzeit habe ich vom Fachreferat der Sena…
Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Betreff
AW: Hausbesuche bei Eltern [#59219]
Datum
16. April 2019 12:48
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. In der Zwischenzeit habe ich vom Fachreferat der Senatsverwaltung erfahren, dass ausschließlich das Bezirksamt Spandau auskunftspflichtig ist. Was auch bedeutet, dass die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie in dieser Angelegenheit keine Antwort geben darf. Sie erreichen das Bezirksamt Spandau über die URL: https://www.berlin.de/ba-spandau bzw. das zuständige Jugendamt unter der URL: https://www.berlin.de/ba-spandau/ Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Hausbesuche bei Eltern“ vom 25.02.2019 (#59219) …
An Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Hausbesuche bei Eltern [#59219]
Datum
29. April 2019 13:54
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Hausbesuche bei Eltern“ vom 25.02.2019 (#59219) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 34 Tage überschritten. Warum ist ausschließlich das Jugendamt Spandau zuständig? Wenn dem so sein sollte, würde ich mich meine Frage insofern erweitern und bitte um Informationen welche Unterschiedliche Maßgaben es hinsichtlich der Hausbesuche bei Eltern in den jeweiligen Berliner Jugendämtern gibt. Gibt es hier keine Berlinweiten einheitlichen Standards? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 59219 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Sehr geehrteAntragsteller/in Die Jugendämter wurde nun alle Einzeln angefragt, als möglicher Kontakt für Rückfrag…
An Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Hausbesuche bei Eltern [#59219]
Datum
29. April 2019 14:59
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in Die Jugendämter wurde nun alle Einzeln angefragt, als möglicher Kontakt für Rückfragen in der Senatsverwaltung habe ich Herrn Markus Kringel angegeben. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 59219 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>