Hausboote und Liegeplätze

1. Welche Maßnahmen plant die Senatsverwaltung für Liegeplätze von Hausbooten?
2. Welche Kriterien und Prüfungsverfahren führt die Senatsverwaltung für die Schaffung von entsprechenden Liegeplätzen durch?
3. Sieht die Senatsverwaltung Chancen bei Hausbooten für die Wohnraumschaffung / -verdichtung in / mit Berliner Gewässern?
4. Wie können Berliner*innen einen Liegeplatz für ein Hausboot erhalten (Anträge, Behördenstellen, Amtsgänge, Erlaubnisse, Verfahrenswege, Verwaltungsrecht ect.)?
5. Wie möchte die Senatsverwaltung weitere Liegeplätze schaffen, um den Bedarf und die Nachfrage nach entsprechenden Liegeplätzen zu decken?
6. Welche Richtlinien, Anordnungen, Gesetze (auf Europa-, Bundes- und Landesebene) bestehen rund um Verfahren zur Schaffung von Liegeplätzen für Hausboote?
7. Sieht die Senatsverwaltung positive Beispiele für Liegeplätze und Hausbooten in anderen europäischen Städten, wie Amsterdam, London und oder Hamburg?

Anmerkung zur Recherche: Mühling Jens: Leben auf dem Wasser, Anders als in London oder Amsterdam halten die Behörden in Berlin nicht viel von Hausbooten. Warum eigentlich nicht?; 22.07.2016, 17:13 Uhr, www.tagesspiegel.de

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    28. Juli 2019
  • Frist
    31. August 2019
  • Ein:e Follower:in
Michelle Pröhl
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie…
An Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Details
Von
Michelle Pröhl
Betreff
Hausboote und Liegeplätze [#160519]
Datum
28. Juli 2019 19:35
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Welche Maßnahmen plant die Senatsverwaltung für Liegeplätze von Hausbooten? 2. Welche Kriterien und Prüfungsverfahren führt die Senatsverwaltung für die Schaffung von entsprechenden Liegeplätzen durch? 3. Sieht die Senatsverwaltung Chancen bei Hausbooten für die Wohnraumschaffung / -verdichtung in / mit Berliner Gewässern? 4. Wie können Berliner*innen einen Liegeplatz für ein Hausboot erhalten (Anträge, Behördenstellen, Amtsgänge, Erlaubnisse, Verfahrenswege, Verwaltungsrecht ect.)? 5. Wie möchte die Senatsverwaltung weitere Liegeplätze schaffen, um den Bedarf und die Nachfrage nach entsprechenden Liegeplätzen zu decken? 6. Welche Richtlinien, Anordnungen, Gesetze (auf Europa-, Bundes- und Landesebene) bestehen rund um Verfahren zur Schaffung von Liegeplätzen für Hausboote? 7. Sieht die Senatsverwaltung positive Beispiele für Liegeplätze und Hausbooten in anderen europäischen Städten, wie Amsterdam, London und oder Hamburg? Anmerkung zur Recherche: Mühling Jens: Leben auf dem Wasser, Anders als in London oder Amsterdam halten die Behörden in Berlin nicht viel von Hausbooten. Warum eigentlich nicht?; 22.07.2016, 17:13 Uhr, www.tagesspiegel.de
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Michelle Pröhl <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Michelle Pröhl
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Sehr geehrte Frau Pröhl, Ihre unten stehende Anfrage liegt mit zur Bearbeitung vor. Die Zuständigkeit liegt jedo…
Von
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Betreff
AW: Hausboote und Liegeplätze [#160519]
Datum
29. Juli 2019 10:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Pröhl, Ihre unten stehende Anfrage liegt mit zur Bearbeitung vor. Die Zuständigkeit liegt jedoch nicht in meiner Verwaltung, sondern bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. Da Sie die Weiterleitung Ihrer Daten an Dritte ausdrücklich widersprochen haben, muss ich Sie bitten, Ihre Anfrage an folgende Adresse zu richten: Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Am Köllnischen Park 3 10179 Berlin Mit freundlichen Grüßen
Michelle Pröhl
Guten Tag S. Frank, vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. In einem Artikel von Jens Mühling wird geäußert "…
An Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Details
Von
Michelle Pröhl
Betreff
AW: Hausboote und Liegeplätze [#160519]
Datum
29. Juli 2019 12:22
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag S. Frank, vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. In einem Artikel von Jens Mühling wird geäußert "Grünes Licht muss hier zunächst die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung geben, die prüft, ob „der individuelle Wohnwunsch auf Gewässern dem Wohl der Allgemeinheit entgegensteht“, wie es Sprecherin Petra Rohland ausdrückt. " (22.07.2016, 17:13 Uhr) 1. Aus welchen Gründen liegt die Verantwortlichkeit zu meiner Anfrage bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz? 2. Hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Vorstellungen, Konzepte zur Wohnraumschaffung auf Berliner Gewässer (in Form von Liegeplätzen für Hausboote)? 3. Wie schätzt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen die Möglichkeiten ein, Wohnraum auf Berliner Gewässer zu schaffen (in Form von Liegeplätzen für Hausboote)? Bitte beantworten Sie auch meine Fragen aus meiner vorherigen Mail. Viele Grüße Michelle Pröhl Anfragenr: 160519 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Michelle Pröhl << Adresse entfernt >>

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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Sehr geehrte Frau Pröhl, Sie beziehen sich auf einen Artikel aus dem Jahr 2016. Zum damaligen Zeitpunkt hat Frau…
Von
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Betreff
AW: Hausboote und Liegeplätze [#160519]
Datum
29. Juli 2019 16:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Pröhl, Sie beziehen sich auf einen Artikel aus dem Jahr 2016. Zum damaligen Zeitpunkt hat Frau Rohland bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung auch für den Umwelt- und Verkehrsbereich gesprochen. Bezugnehmend auf Ihre zweite Anfrage: 1. Weil laut Geschäftsverteilungsplan des Senats SenUVK für Hausboote, Liegeplätze und Wohnen auf dem Wasser zuständig ist. 2. nein 3. Wohnraum auf Berliner Gewässer in Form von Liegeplätzen für Hausboote in Größenordnungen zu schaffen, würde dem Koalitionsvertrag widersprechen, wonach die Ufer zu Erholungszwecken für die Bevölkerung zugänglich sein sollen. Berlins dringendste Wohnungsprobleme sind durch Wohnen auf dem Wasser nicht zu lösen. Da Sie die Weiterleitung Ihrer Daten an Dritte ausdrücklich widersprochen haben, muss ich Sie bitten, Ihre erste Anfrage an folgende Adresse zu richten: Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Frau Petra Wagner Abt. II D 2 <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen