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Hausdurchsuchungen im Jahr 2018

Auskunft darüber, wie oft im Jahr 2018

1. aus welchem Grund und mit welcher rechtlichen Rechtfertigung eine Hausdurchsuchung mit richterlichem Beschluss durchgeführt wurde
2. aus welchem Grund und mit welcher rechtlichen Rechtfertigung eine Hausdurchsuchung ohne richterlichem Beschluss durchgeführt wurde
3. eine bereits erfolgte Hausdurchsuchung im Nachhinein für rechtswidrig befunden wurde
4. wie oft Disziplinar- und Strafverfahren gegen Amtsträger aufgrund von im Nachhinein für rechtswidrig befundener Hausdurchsuchungen eingeleitet wurden und mit welchem Ergebnis diese abgeschlossen wurden

Information nicht vorhanden

  • Datum
    22. Mai 2020
  • Frist
    24. Juni 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auskunft darüber,…
An Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Hausdurchsuchungen im Jahr 2018 [#187223]
Datum
22. Mai 2020 13:23
An
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auskunft darüber, wie oft im Jahr 2018 1. aus welchem Grund und mit welcher rechtlichen Rechtfertigung eine Hausdurchsuchung mit richterlichem Beschluss durchgeführt wurde 2. aus welchem Grund und mit welcher rechtlichen Rechtfertigung eine Hausdurchsuchung ohne richterlichem Beschluss durchgeführt wurde 3. eine bereits erfolgte Hausdurchsuchung im Nachhinein für rechtswidrig befunden wurde 4. wie oft Disziplinar- und Strafverfahren gegen Amtsträger aufgrund von im Nachhinein für rechtswidrig befundener Hausdurchsuchungen eingeleitet wurden und mit welchem Ergebnis diese abgeschlossen wurden
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187223 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187223 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Hausdurchsuchungen im Jahr 2018“ vom 22.05.2020 …
An Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
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Betreff
AW: Hausdurchsuchungen im Jahr 2018 [#187223]
Datum
24. Juni 2020 08:52
An
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Hausdurchsuchungen im Jahr 2018“ vom 22.05.2020 (#187223) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187223 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187223/
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Hausdurchsuchungen im Jahr 2018“ vom 22.05.2020 …
An Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Hausdurchsuchungen im Jahr 2018 [#187223]
Datum
1. Oktober 2020 08:25
An
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Hausdurchsuchungen im Jahr 2018“ vom 22.05.2020 (#187223) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 100 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187223 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187223/

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Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Eingabe vom Mai 2020. Aufgrund eines Büroversehens kam e…
Von
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
WG: Hausdurchsuchungen im Jahr 2018 [#187223]
Datum
5. Oktober 2020 15:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Eingabe vom Mai 2020. Aufgrund eines Büroversehens kam es zu einer verzögerten Bearbeitung Ihrer Anfrage. Ich bitte den zeitlichen Verzug der Beantwortung Ihres Anliegens zu entschuldigen. Im Verantwortungsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport werden keine statistisch auswertbaren Daten zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragestellungen vorgehalten. Eine Beantwortung Ihrer Anfrage ist daher nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.