Hausflohmarkt

Ist es aktuell wegen covid 19 möglich einen garagenflohmarkt abzuhalten ? Wenn ja, welche Auflagen gibt es?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Mai 2020
  • Frist
    6. Juni 2020
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Andrea Westerhellweg
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ist es ak…
An Landratsamt Rosenheim - Staatliches Gesundheitsamt Details
Von
Andrea Westerhellweg
Betreff
Hausflohmarkt [#185800]
Datum
1. Mai 2020 18:58
An
Landratsamt Rosenheim - Staatliches Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ist es aktuell wegen covid 19 möglich einen garagenflohmarkt abzuhalten ? Wenn ja, welche Auflagen gibt es?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Andrea Westerhellweg Anfragenr: 185800 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185800 Postanschrift Andrea Westerhellweg << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andrea Westerhellweg
Landratsamt Rosenheim - Staatliches Gesundheitsamt
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Landratsamt Rosenheim - Staatliches Gesundheitsamt
Betreff
Betreff versteckt
Datum
2. Mai 2020 18:21
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Landratsamt Rosenheim - Staatliches Gesundheitsamt
Sehr geehrte Frau Westerhellweg, Die Abhaltung eines Hausflohmarktes ist aus zwei verschiedenen Blickwinkeln zu b…
Von
Landratsamt Rosenheim - Staatliches Gesundheitsamt
Betreff
AW: Hausflohmarkt [#185800]
Datum
4. Mai 2020 23:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Westerhellweg, Die Abhaltung eines Hausflohmarktes ist aus zwei verschiedenen Blickwinkeln zu betrachten. Zum einen ist der Hausflohmarkt grds. eine öffentliche Veranstaltung, da grds. jedermann kommen kann. Öffentliche Veranstaltungen sind derzeit jedoch noch untersagt nach der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Zudem stellt der Besuch eines Flohmarktes keinen triftigen Grund dar, gegen die Ausgangsbeschränkungen zu verstoßen. Die Besucher würden sich daher auch in die Gefahr der Begehung einer Ordnungswidrigkeit begeben. Wir sehen daher derzeit keine Möglichkeit für die Abhaltung eines Garagenflohmarktes. Mit freundlichen Grüßen