Haushalt

den Haushalt der Gemeinde Schöppingen für die Jahre 2000 bis 2015.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. August 2015
  • Frist
    18. September 2015
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Felix Wöstmann
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Schöppingen Details
Von
Felix Wöstmann
Betreff
Haushalt [#11085]
Datum
17. August 2015 13:26
An
Kommunalverwaltung Schöppingen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den Haushalt der Gemeinde Schöppingen für die Jahre 2000 bis 2015.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Felix Wöstmann <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Felix Wöstmann

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Kommunalverwaltung Schöppingen
Sehr geehrter Herr Wöstmann, ich bestätige den Eingang Ihrer nachstehenden E-Mail. Die Haushaltssatzungen mit all…
Von
Kommunalverwaltung Schöppingen
Betreff
Re: Fw: Haushalt [#11085]
Datum
17. August 2015 15:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Wöstmann, ich bestätige den Eingang Ihrer nachstehenden E-Mail. Die Haushaltssatzungen mit allen Anlagen für die Jahre 2014 und 2015 können Sie auf unserer Homepage einsehen (Verwaltung und Politik/Haushaltsdaten)und können auch heruntergeladen werden. Für die Vorjahre liegt eine für den elektronischen Datentransfer geeignete Version der Haushaltspläne nicht vor. Ich bitte um Verständnis. Die hier noch vorliegenden Druckexemplare für die Jahre 2000 - 2013 können Sie aber gerne einsehen. Sämtliche Haushaltssatzungen wurden entsprechend den Veröffentlichungsvorschrften nach der Gemeindeordnung NRW öffentlich bekanntgemacht und zur allgemeinen Einsichtnahme fristgerecht bereitgehalten. Ich verweise hierzu auf § 4 Abs. 2 IFG NRW. Mit freundlichen Grüßen