Haushaltplan 2014 der Stadt Bielefeld in maschinenlesbarer Form

den Haushaltplan 2014 der Stadt Bielefeld in maschinenlesbarer Form (als XML-Dokument, *nicht* als PDF)

Information nicht vorhanden

  • Datum
    30. September 2014
  • Frist
    1. November 2014
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Ralf Neumann
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Bielefeld Details
Von
Ralf Neumann
Betreff
Haushaltplan 2014 der Stadt Bielefeld in maschinenlesbarer Form [#7651]
Datum
30. September 2014 21:08
An
Kommunalverwaltung Bielefeld
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den Haushaltplan 2014 der Stadt Bielefeld in maschinenlesbarer Form (als XML-Dokument, *nicht* als PDF)
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Ralf Neumann <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Ralf Neumann
Kommunalverwaltung Bielefeld
Sehr geehrter Herr Neumann, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Mail. Die Bearbeitung wird noch etwas Zeit be…
Von
Kommunalverwaltung Bielefeld
Betreff
Haushaltplan 2014 der Stadt Bielefeld in maschinenlesbarer Form [#7651]
Datum
2. Oktober 2014 11:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Neumann, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Mail. Die Bearbeitung wird noch etwas Zeit beanspruchen, ich komme unaufgefordert auf die Angelegenheit zurück. Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Bielefeld
Haushaltsplan 2014 in maschinenlesbarer Form Sehr geehrter Herr Neumann, den Haushaltsplan 2014 kann ich Ihnen le…
Von
Kommunalverwaltung Bielefeld
Betreff
Haushaltsplan 2014 in maschinenlesbarer Form
Datum
17. Oktober 2014 10:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Neumann, den Haushaltsplan 2014 kann ich Ihnen leider nicht in dem gewünschten Format zur Verfügung stellen. Alle Haushaltspläne der Stadt Bielefeld werden schon seit Jahren grundsätzlich als PDF.Dokument produziert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Dies geschieht im Wesentlichen durch Veröffentlichungen im INTERNET und aufgrund gesonderter Anforderungen mittels einiger weniger Druckexemplare bzw. der Bereitstellung von Datenträgern ( CD ). Insoweit wird der Informationsanspruch aller interessierten Bürger, Institutionen etc. in vollem Umfang erfüllt. Die Produktion des Haushaltsplanes in einem maschinenlesbaren Format wäre lt. Auskunft unseres IT-Dienstleiters zwar wahrscheinlich technisch möglich, würde aber nicht unerhebliche Kosten verursachen. Auch die Stadt Bielefeld hält im Sinne ihrer Bürger Ausgaben/Kosten so gering wie irgend möglich bzw. versucht diese zu vermeiden. Auch aus diesem Grund werden Sie sicherlich Verständnis dafür aufbringen, dass ich Ihre Bitte nicht erfüllen kann. Da Sie bereits in Ihrer Anfrage auf die Übersendung eines PDF.Dokumentes verzichtet haben, gehe ich davon aus, dass sich Ihre Anfrage mit dieser Mail insgesamt erledigt hat. Selbstverständlich stehe ich Ihnen für weitere Rückfragen zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen