Haushaltsdaten in maschinenlesbarer Form

Anfrage an: Stadt Heidelberg

für die Weiterverarbeitung und Visualisierung auf www.offenerhaushalt.de hätte ich gerne die Haushaltsdaten der Jahre 2013-2018 in einer maschinenlesbaren Form (z.B. im CSV- oder Excel-Format...). Mir ist bewusst, dass es einen Haushaltsbericht in PDF-Form bereits gibt, jedoch möchte ich Konvertierungsfehler vermeiden und würde mich entsprechend über die Daten sehr freuen.

Weitere Informationen über das Projekt "OffenerHaushalt", die Hintergründe und Bewegründe finden Sie ebenfalls auf der Homepage www.offenerhaushalt.de.

Ich bedanke mich für Ihre Kooperation.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    24. März 2018
  • Frist
    23. April 2018
  • Kosten dieser Information:
    381,60 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: für die Weiter…
An Stadt Heidelberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Haushaltsdaten in maschinenlesbarer Form [#27234]
Datum
24. März 2018 10:19
An
Stadt Heidelberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
für die Weiterverarbeitung und Visualisierung auf www.offenerhaushalt.de hätte ich gerne die Haushaltsdaten der Jahre 2013-2018 in einer maschinenlesbaren Form (z.B. im CSV- oder Excel-Format...). Mir ist bewusst, dass es einen Haushaltsbericht in PDF-Form bereits gibt, jedoch möchte ich Konvertierungsfehler vermeiden und würde mich entsprechend über die Daten sehr freuen. Weitere Informationen über das Projekt "OffenerHaushalt", die Hintergründe und Bewegründe finden Sie ebenfalls auf der Homepage www.offenerhaushalt.de. Ich bedanke mich für Ihre Kooperation.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Heidelberg
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, die über das Portal „Frag den Staat“ am 24. März 2018 b…
Von
Stadt Heidelberg
Betreff
AW: Haushaltsdaten in maschinenlesbarer Form [#27234]
Datum
26. März 2018 13:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, die über das Portal „Frag den Staat“ am 24. März 2018 bei uns einging. Unser Kämmereiamt wird Ihnen so schnell als möglich, spätestens bis zum 23. Mai 2018 Rückmeldung/Zwischeninformation zu Ihrer Anfrage geben (§ 7 Absatz 7 Landesinformationsfreiheitsgesetz - LIFG). Bitte beachten Sie, dass gemäß § 10 LIFG für diese Auskunft Gebühren erhoben werden können. Übersteigen die Gebühren und Auslagen voraussichtlich die Höhe von 200 € werden wir Sie entsprechend informieren. Sie müssten dann erklären, dass Sie den Antrag weiterverfolgen möchten. Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Heidelberg
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir über das Portal "Frag den Staat" am…
Von
Stadt Heidelberg
Betreff
AW: Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) von Herrn Antragsteller/in | Haushaltsdaten in maschinenlesbarer Form [#27234]
Datum
12. April 2018 09:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir über das Portal "Frag den Staat" am 24. März 2018 erhalten haben. Die jeweiligen (Doppel)Haushaltspläne für die Jahre 2013/2014, 2015/2016 sowie 2017/2018 sind als pdf-Dokumente auf der Homepage der Stadt Heidelberg abrufbar. Eine maschinenlesbare Form (z.B. im CSV- oder Excel-Format...) dieser Dokumente existiert aktuell nicht; diese wird für unsere Arbeit derzeit auch nicht benötigt. Die von Ihnen gewünschten Dateien müssten wir daher erst generieren. Wir weisen Sie darauf hin, dass für diese Tätigkeit entsprechende Gebühren entstehen werden. Nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Heidelberg betragen diese 15,90 EUR je angefangener Viertelstunde. Nach einer überschlägigen Abschätzung gehen wir davon aus, dass wir hierfür allein für die jeweiligen Gesamthaushalte inclusive der Gesamtbudgets der einzelnen städtischen Ämter einen Zeitaufwand von 6 Stunden benötigen und somit eine Gebühr in Höhe von 381,60 EUR entstehen wird; damit liegen noch keine detaillierten Zahlen zu den jeweiligen Teilbudgets (Produktgruppen oder Produkte) vor. Konkret bedeutet dies, dass Sie dann z. B. das Gesamtbudget unseres Kinder - und Jugendamtes kennen, nicht aber wie sich dieses auf die einzelnen Bereiche wie Kinder- und Jugendarbeit, Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen bzw. in Tagespflege, Jugendhilfeleistungen etc. verteilt. Damit übersteigen die Gebühren und Auslagen die Höhe von 200 EUR, so dass wir verpflichtet sind, Sie darüber in Kenntnis zu setzen. Wir bitten Sie daher uns mitzuteilen, ob Sie den Antrag weiterverfolgen möchten. Sollten Sie die entsprechenden Informationen in einer stärkeren Detaillierung wünschen, bitten wir Sie uns dies mitzuteilen. Wir werden auf dieser Grundlage den benötigten Zeitaufwand abschätzen, die hierfür anfallende Gebühr ermitteln und Ihnen entsprechend mitteilen. Viele Grüße