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Haushaltspläne 2022 und 2023

Anfrage an: Stadt Suhl

hiermit erbitte ich den Haushaltsplan von 2022 und wenn schon vorhanden von 2023. Auf der Website der Stadt ist leider nur der von 2020 zu finden.

Vielen Dank!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. November 2022
  • Frist
    16. Dezember 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: hiermit e…
An Stadt Suhl Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Haushaltspläne 2022 und 2023 [#263121]
Datum
12. November 2022 09:22
An
Stadt Suhl
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
hiermit erbitte ich den Haushaltsplan von 2022 und wenn schon vorhanden von 2023. Auf der Website der Stadt ist leider nur der von 2020 zu finden. Vielen Dank!
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 263121 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263121/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadt Suhl
Sehr << Antragsteller:in >> Ihrem Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG auf Zusendung des Haushaltsplane…
Von
Stadt Suhl
Betreff
Haushaltspläne 2022 und 2023 - Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG, Ihre Email vom 12.11.2022
Datum
14. November 2022 11:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihrem Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG auf Zusendung des Haushaltsplanes der Stadt Suhl von 2022 und wenn schon vorhanden von 2023 (Ihre E-Mail vom 12.11.2022) kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht stattgegeben werden. Das Recht auf Informationszugang besteht nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 ThürTG i. V. m. § 3 Abs. 1 Nr. 1 ThürTG nur für amtliche Informationen. Die Haushaltssatzung 2022 und der Haushaltsplan 2022 sind derzeit vom Stadtrat noch nicht beschlossen. Nach Beschlussfassung und erst nach anschließender Würdigung der Rechtsaufsichtsbehörde darf die Haushaltssatzung im Folgenden öffentlich bekanntgemacht werden. Erst dann erlangt diese ihre Rechtskraft und ist ab diesem Zeitpunkt amtlich und öffentlich (auch im Internet) zugängig. Solange der Haushaltsplan 2022 einschließlich seiner Satzung nicht rechtmäßig in Kraft ist, handelt es sich nicht um eine amtliche Information. Sobald eine öffentlich Bekanntmachung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für 2022 erfolgt, können Sie diese umgehend auf der Internetseite der Stadt Suhl einsehen. Das gleiche gilt analog für den Haushaltsplan 2023. Mit freundlichen Grüßen
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