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Häusliche Gewalt

Anfrage an: Bundeskriminalamt

wie im aufgeführten Auszug eines Briefes des Familienministeriums von 03.2017 gibt es Zahlen zur Häuslichen Gewalt. Hier heißt es auf Seite 2:
"Die geschlechtsspezifische Ausprägung aller Erscheinungsformen häuslicher Gewalt wird zum Beispiel für den Bereich des polizeilichen Hellfelds eindrucksvoll belegt durch die „Kriminalstatistische Lagedarstellung Partnerschaftsgewalt 2015“ des Bundeskriminalamts (BKA), veröffentlicht im November 2016, wonach insgesamt rund 82 Prozent der Opfer von Gewaltdelikten im Kontext einer aktuellen oder früheren Partnerschaft weiblich sind und rund 80 Prozent der Täter männlich (s. unter www.bka.de). Die kriminalstatistische Lagedarstellung von 2015 zeigt, dass auch Männer häusliche Gewalt erleben und in rund 18 Prozent der polizeilich erfassten Fälle Opfer werden."
Meine Anfrage umfasst die Zahlen. Wie hoch sind die absoluten Zahlen. Wie sind die 80% der Täter aufgeschlüsselt nach alter, Tat usw... jeweils auch in konkrete Zahlen. Die Restlichen 20% wie schlüsseln die sich auf und auch hier die frage nach den konkreten Zahlen.
Für die Gewalt an Männern ergibt sich die Gleiche Fragestellung. Die 18 % schlossen sich in Absoluten Zahlen, Täterinnen, Handlungen ect. wie folgt auf.

Gibt es Zahlen wie hoch die Wohnungsverweise bei der Gewalt an Männern ausgesprochen wurde. Im Gleichen wie hoch waren die verweise von Männern aus der Wohnung.

Was schätzen Sie wie hoch ist die Dunkelziffer von Gewalt an Männern durch Frauen in der BRD.
Wie hoch ist die Dunkelziffer bei Gewalt an Frauen unter Frauen im Bundesgebiet.

Sind die jeweiligen o.g. Anfragen auch nach Bundesländern oder Regionen geordnet und können die auch (wenn vorhanden) mit genannt werden.

Vielen Dank für die Bemühungen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    23. März 2017
  • Frist
    25. April 2017
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: wie im aufgeführten…
An Bundeskriminalamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Häusliche Gewalt [#20763]
Datum
23. März 2017 07:41
An
Bundeskriminalamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
wie im aufgeführten Auszug eines Briefes des Familienministeriums von 03.2017 gibt es Zahlen zur Häuslichen Gewalt. Hier heißt es auf Seite 2: "Die geschlechtsspezifische Ausprägung aller Erscheinungsformen häuslicher Gewalt wird zum Beispiel für den Bereich des polizeilichen Hellfelds eindrucksvoll belegt durch die „Kriminalstatistische Lagedarstellung Partnerschaftsgewalt 2015“ des Bundeskriminalamts (BKA), veröffentlicht im November 2016, wonach insgesamt rund 82 Prozent der Opfer von Gewaltdelikten im Kontext einer aktuellen oder früheren Partnerschaft weiblich sind und rund 80 Prozent der Täter männlich (s. unter www.bka.de). Die kriminalstatistische Lagedarstellung von 2015 zeigt, dass auch Männer häusliche Gewalt erleben und in rund 18 Prozent der polizeilich erfassten Fälle Opfer werden." Meine Anfrage umfasst die Zahlen. Wie hoch sind die absoluten Zahlen. Wie sind die 80% der Täter aufgeschlüsselt nach alter, Tat usw... jeweils auch in konkrete Zahlen. Die Restlichen 20% wie schlüsseln die sich auf und auch hier die frage nach den konkreten Zahlen. Für die Gewalt an Männern ergibt sich die Gleiche Fragestellung. Die 18 % schlossen sich in Absoluten Zahlen, Täterinnen, Handlungen ect. wie folgt auf. Gibt es Zahlen wie hoch die Wohnungsverweise bei der Gewalt an Männern ausgesprochen wurde. Im Gleichen wie hoch waren die verweise von Männern aus der Wohnung. Was schätzen Sie wie hoch ist die Dunkelziffer von Gewalt an Männern durch Frauen in der BRD. Wie hoch ist die Dunkelziffer bei Gewalt an Frauen unter Frauen im Bundesgebiet. Sind die jeweiligen o.g. Anfragen auch nach Bundesländern oder Regionen geordnet und können die auch (wenn vorhanden) mit genannt werden. Vielen Dank für die Bemühungen
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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