Hausordnung / Unterweisungen

Anfrage an: Deutscher Bundestag

nach dem Gruppen-Bild der SPD Fraktion, wo die Abgeordneten ohne Maske offensichtlich gegen die Hausordnung verstießen, habe ich folgende Frage:
Wer ist für die Unterweisung der Abgeordneten (Hausordnung und Sicherheitsunterweisung u.ä.) zuständig?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. September 2021
  • Frist
    2. November 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: nach dem Gruppen-…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Hausordnung / Unterweisungen [#230292]
Datum
30. September 2021 20:53
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
nach dem Gruppen-Bild der SPD Fraktion, wo die Abgeordneten ohne Maske offensichtlich gegen die Hausordnung verstießen, habe ich folgende Frage: Wer ist für die Unterweisung der Abgeordneten (Hausordnung und Sicherheitsunterweisung u.ä.) zuständig?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230292 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230292/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Deutscher Bundestag
Sehr Antragsteller/in für Ihre Anfrage per E-Mail vom 30. September 2021 danke ich Ihnen. Aufgrund eines in den M…
Von
Deutscher Bundestag
Betreff
Hausordnung / Unterweisungen
Datum
4. Oktober 2021 11:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in für Ihre Anfrage per E-Mail vom 30. September 2021 danke ich Ihnen. Aufgrund eines in den Medien verbreiteten Fotos erkundigen Sie sich nach möglichen Folgen etwaiger darauf zu beobachtender Verstöße gegen die Hausordnung. Abgeordnete sind Inhaber eines freien Mandats und nicht an Aufträge oder Weisungen gebunden. Dementsprechend gibt es auch keine wie auch immer geartete Unterweisung der Abgeordneten. Wie auch der weiteren Berichterstattung in den Medien zu entnehmen ist, gab das Foto Anlass, eine Prüfung hinsichtlich möglicher Folgen zu beginnen. Ihre Anfrage wird im Rahmen der allgemeinen Auskunfts- und Informationspflichten der Verwaltung des Deutschen Bundestages beantwortet. Sofern von Ihnen ergänzend ein rechtsmittelfähiger Bescheid auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes gewünscht wird, bitte ich um eine Mitteilung an die E-Mailadresse <<E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen