Haustarifvertrag der Bundesdruckerei

Anfrage an: Bundesdruckerei GmbH

- den Haustarifvertrag der Bundesdruckerei GmbH

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    6. April 2016
  • Frist
    10. Mai 2016
  • 4 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - den Haustarifv…
An Bundesdruckerei GmbH Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Haustarifvertrag der Bundesdruckerei [#16212]
Datum
6. April 2016 09:58
An
Bundesdruckerei GmbH
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- den Haustarifvertrag der Bundesdruckerei GmbH
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Bundesdruckerei GmbH
Ihre Anfrage Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihr Interesse an unserem Unternehmen. Die Bundesdr…
Von
Bundesdruckerei GmbH
Betreff
Ihre Anfrage
Datum
8. April 2016 10:27
Status
Warte auf Antwort
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3,4 KB


Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihr Interesse an unserem Unternehmen. Die Bundesdruckerei GmbH fällt § gemäß IFG §1 nicht unter das Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes, § gemäß UIG §3 in Verbindung mit §2 Abs. 1 nicht unter das Umweltinformationsgesetz und § gemäß VIG §1 in Verbindung mit ProdSG §2 Nummer 26 nicht unter das Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation. Beste Grüße Marc Thylmann Pressesprecher Unternehmenskommunikation & Public Affairs ----------------------------------------------------------------------- Bundesdruckerei GmbH Kommandantenstr. 18 10969 Berlin GERMANY Phone: +49 (0)30 2598 - 2810 Fax: +49 (0)30 2598 - 2808 <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> www.bundesdruckerei.de<http://www.bundesdruckerei.de/> Sitz der Gesellschaft: Berlin Handelsregister: AG Berlin-Charlottenburg l HRB 80443 l Ust.-IdNr.: DE 813210005 Aufsichtsratsvorsitzender: Willi Berchtold Geschäftsführer: Ulrich Hamann (Vorsitzender), Christian Helfrich This message is intended only for the use of the individual or entity to which it is addressed, and may contain information that is privileged, confidential and exempt from disclosure under applicable law. If the reader of this message is not the intended recipient, or the employee or agent responsible for delivering the message to the intended recipient, we hereby give notice that any dissemination, distribution or copying of this communication is strictly prohibited. If you have received this message in error, please delete the message and notify us immediately. *** Nutzen Sie die Chancen der Digitalisierung! Wir helfen Ihnen, sicher zu bleiben: www.bundesdruckerei.de/digitalisierung<http://www.bundesdruckerei.de/digitalisierung> *** *** Mit unserem Newsletter halten wir Sie gerne auf dem Laufenden. Jetzt kostenlos registrieren: www.bundesdruckerei.de/digitalisierung/newsletter<http://www.bundesdruckerei.de/digitalisierung/newsletter> *** [Logo_Signatur]
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Ihre Anfrage [#16212] Sehr geehrter Thylmann, vielen Dank für Ihre Nachricht. Informationspflichtig sind nac…
An Bundesdruckerei GmbH Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Ihre Anfrage [#16212]
Datum
8. April 2016 10:41
An
Bundesdruckerei GmbH
Status
Sehr geehrter Thylmann, vielen Dank für Ihre Nachricht. Informationspflichtig sind nach § 1 IFG alle „Behörden des Bundes“ sowie "sonstige Bundesorgane". Der Behördenbegriff entspricht dem des § 1 Abs. 4 VwVfG, entspricht also einem funktionellen Behördenbegriff. Er umfasst alle Stellen, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen. Dies trifft auch auf die Bundesdruckerei zu. Ich bitte daher um Zusendung der angefragten Dokumente. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 16212 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>

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Bundesdruckerei GmbH
Ihre Anfrage [#16212] Sehr geehrter Herr Semsrott, die Bundesdruckerei GmbH ist ein privatrechtliches Unterne…
Von
Bundesdruckerei GmbH
Betreff
Ihre Anfrage [#16212]
Datum
22. April 2016 16:47
Status
Anfrage abgeschlossen
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3,4 KB


Sehr geehrter Herr Semsrott, die Bundesdruckerei GmbH ist ein privatrechtliches Unternehmen im Bundesbesitz, jedoch keine Behörde. Zwar gehören deutsche Behörden zum Kreis unserer Auftraggeber, jedoch nehmen wir dadurch selbst keine Aufgaben der öffentlichen Verwaltung war (im Sinne einer Funktionsauslagerung). Somit unterliegen wir auch nicht in Verbindung mit VwVfG §1 Abs. 4 dem IFG. Im Gegenteil: Hinsichtlich sämtlicher Beauftragungen durch die öffentliche Hand unterliegen wir sehr strengen, gesetzlich verankerten Geheimhaltungsvorschriften. Mit besten Grüßen