Hausunterricht

zum 1. August 2020 sollen Änderungen des Schulgesetzes in Kraft treten. Dabei ist auch eine Änderung des Hausunterrichts vorgesehen. Informationstechnisch gestützte Systeme sollen in Zukunft im Hausunterricht eingesetzt werden. Was bewegt das Kultusministerium zu der Gesetzesänderung jetzt?

In der kleinen Anfrage im Landtag 16/6145 vom 23.4.2019 gibt das Kultusministerium an, keine belastbaren Zahlen über die Anzahl der Schüler und Schülerinnen im Hausunterricht in Baden-Württemberg zu besitzen. In der kleinen Anfrage im Landtag 12/3017 vom 2.7.1997 werden 70 Schüler im Hausunterricht im Oberschulamtsbereich Stuttgart benannt.
Ein Bedarf für die Gesetzesänderung drängt sich hier nicht auf.

Das informationstechnisch gestützte System Ella ist 2018 gescheitert (https://www.heise.de/newsticker/meldung/Schul-Portal-Ella-Baden-Wuerttemberg-verpatzt-den-Start-seiner-Bildungsplattform-3977984.html). Zur Zeit ist ein Nachfolgeprojekt geplant (https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Schule/Digitale+Bildungsplattform). Hausunterricht wird in dem neuen Projekt nicht erwähnt.

In der weiteren kleinen Anfrage im Landtag 16/4120 vom 18.5.2018 wird im Zusammenhang mit informationstechnischer Unterstützung, hier in Form eines Avatars, auf weitere Fragen verwiesen - insbesondere hinsichlich Datenschutz, Urheberrecht, pädagogische und schulrechtliche Rahmenbedingungen, technische Fragen und Finanzierung. Das Kultusministerium kam vor nicht ganz zwei Jahren zu dem Fazit: "Für weitergehende Regelungen gibt es nach Auffassung des Kultusministeriums aktuell keine Veranlassung."

Die Datenlage hat sich seither offensichtlich nicht geändert. Was bewegt das Kultusministerium zu der Gesetzesänderung? Es entsteht der Eindruck, dass nur Parlamente und Behörden mit Arbeit beschäftigt werden sollen, um nicht untätig zu wirken. Diejenigen, die Hausunterricht wirklich brauchen, werden von der geplanten Änderung nicht profitieren.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    7. März 2020
  • Frist
    6. April 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: zum 1. August 202…
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Hausunterricht [#182100]
Datum
7. März 2020 14:58
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
zum 1. August 2020 sollen Änderungen des Schulgesetzes in Kraft treten. Dabei ist auch eine Änderung des Hausunterrichts vorgesehen. Informationstechnisch gestützte Systeme sollen in Zukunft im Hausunterricht eingesetzt werden. Was bewegt das Kultusministerium zu der Gesetzesänderung jetzt? In der kleinen Anfrage im Landtag 16/6145 vom 23.4.2019 gibt das Kultusministerium an, keine belastbaren Zahlen über die Anzahl der Schüler und Schülerinnen im Hausunterricht in Baden-Württemberg zu besitzen. In der kleinen Anfrage im Landtag 12/3017 vom 2.7.1997 werden 70 Schüler im Hausunterricht im Oberschulamtsbereich Stuttgart benannt. Ein Bedarf für die Gesetzesänderung drängt sich hier nicht auf. Das informationstechnisch gestützte System Ella ist 2018 gescheitert (https://www.heise.de/newsticker/meldung/Schul-Portal-Ella-Baden-Wuerttemberg-verpatzt-den-Start-seiner-Bildungsplattform-3977984.html). Zur Zeit ist ein Nachfolgeprojekt geplant (https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Schule/Digitale+Bildungsplattform). Hausunterricht wird in dem neuen Projekt nicht erwähnt. In der weiteren kleinen Anfrage im Landtag 16/4120 vom 18.5.2018 wird im Zusammenhang mit informationstechnischer Unterstützung, hier in Form eines Avatars, auf weitere Fragen verwiesen - insbesondere hinsichlich Datenschutz, Urheberrecht, pädagogische und schulrechtliche Rahmenbedingungen, technische Fragen und Finanzierung. Das Kultusministerium kam vor nicht ganz zwei Jahren zu dem Fazit: "Für weitergehende Regelungen gibt es nach Auffassung des Kultusministeriums aktuell keine Veranlassung." Die Datenlage hat sich seither offensichtlich nicht geändert. Was bewegt das Kultusministerium zu der Gesetzesänderung? Es entsteht der Eindruck, dass nur Parlamente und Behörden mit Arbeit beschäftigt werden sollen, um nicht untätig zu wirken. Diejenigen, die Hausunterricht wirklich brauchen, werden von der geplanten Änderung nicht profitieren.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182100 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182100 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Ihr Antrag auf Aktenauskunft Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigt das Kultusministerium den Eingang Ihr…
Von
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Betreff
Ihr Antrag auf Aktenauskunft
Datum
11. März 2020 14:49
Status
Warte auf Antwort
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2,4 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigt das Kultusministerium den Eingang Ihre Antrags auf Aktenauskunft "Hausunterricht [#182100]". Mit freundlichen Grüßen