Hausunterricht
zum 1. August 2020 sollen Änderungen des Schulgesetzes in Kraft treten. Dabei ist auch eine Änderung des Hausunterrichts vorgesehen. Informationstechnisch gestützte Systeme sollen in Zukunft im Hausunterricht eingesetzt werden. Was bewegt das Kultusministerium zu der Gesetzesänderung jetzt?
In der kleinen Anfrage im Landtag 16/6145 vom 23.4.2019 gibt das Kultusministerium an, keine belastbaren Zahlen über die Anzahl der Schüler und Schülerinnen im Hausunterricht in Baden-Württemberg zu besitzen. In der kleinen Anfrage im Landtag 12/3017 vom 2.7.1997 werden 70 Schüler im Hausunterricht im Oberschulamtsbereich Stuttgart benannt.
Ein Bedarf für die Gesetzesänderung drängt sich hier nicht auf.
Das informationstechnisch gestützte System Ella ist 2018 gescheitert (https://www.heise.de/newsticker/meldung/Schul-Portal-Ella-Baden-Wuerttemberg-verpatzt-den-Start-seiner-Bildungsplattform-3977984.html). Zur Zeit ist ein Nachfolgeprojekt geplant (https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Schule/Digitale+Bildungsplattform). Hausunterricht wird in dem neuen Projekt nicht erwähnt.
In der weiteren kleinen Anfrage im Landtag 16/4120 vom 18.5.2018 wird im Zusammenhang mit informationstechnischer Unterstützung, hier in Form eines Avatars, auf weitere Fragen verwiesen - insbesondere hinsichlich Datenschutz, Urheberrecht, pädagogische und schulrechtliche Rahmenbedingungen, technische Fragen und Finanzierung. Das Kultusministerium kam vor nicht ganz zwei Jahren zu dem Fazit: "Für weitergehende Regelungen gibt es nach Auffassung des Kultusministeriums aktuell keine Veranlassung."
Die Datenlage hat sich seither offensichtlich nicht geändert. Was bewegt das Kultusministerium zu der Gesetzesänderung? Es entsteht der Eindruck, dass nur Parlamente und Behörden mit Arbeit beschäftigt werden sollen, um nicht untätig zu wirken. Diejenigen, die Hausunterricht wirklich brauchen, werden von der geplanten Änderung nicht profitieren.
Anfrage eingeschlafen
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Datum7. März 2020
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6. April 2020
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