Hausverbot für Olaf Scholz' Personenschutz im Haus von Olaf Scholz

Das vom Tagesspiegel erwähnte Schreiben der Eigentümergemeinschaft zum Hausverbot für die Beamten des Personenschutzes bei Olaf Scholz:

"Die genervte Mietergemeinschaft rief den Rechtsstaat gegen Scholz zu Hilfe. Am 17. Juni ging beim Potsdamer Polizeipräsidium ein Schreiben ein, in dem die Mieter mitteilten, den mit dem Objektschutz von Scholz’ Wohnung betrauten Polizeibeamten ein Hausverbot erteilt zu haben."

https://www.tagesspiegel.de/berlin/mieter-veraergert-olaf-scholz-nachbarn-wollen-hausverbot-fuer-seine-personenschuetzer/27303544.html

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    21. Juni 2021
  • Frist
    24. Juli 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr << Anrede >> b…
An Polizeipräsidium Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Hausverbot für Olaf Scholz' Personenschutz im Haus von Olaf Scholz [#223828]
Datum
21. Juni 2021 22:13
An
Polizeipräsidium Brandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das vom Tagesspiegel erwähnte Schreiben der Eigentümergemeinschaft zum Hausverbot für die Beamten des Personenschutzes bei Olaf Scholz: "Die genervte Mietergemeinschaft rief den Rechtsstaat gegen Scholz zu Hilfe. Am 17. Juni ging beim Potsdamer Polizeipräsidium ein Schreiben ein, in dem die Mieter mitteilten, den mit dem Objektschutz von Scholz’ Wohnung betrauten Polizeibeamten ein Hausverbot erteilt zu haben." https://www.tagesspiegel.de/berlin/mieter-veraergert-olaf-scholz-nachbarn-wollen-hausverbot-fuer-seine-personenschuetzer/27303544.html
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223828 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/223828/upload/86884b0ea0d0be200d1c1621de77d4e5dfa56b84/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Polizeipräsidium Brandenburg
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage ist mir zur weiteren Bearbeitung übermittelt worden. Könnten Sie mir bitte zw…
Von
Polizeipräsidium Brandenburg
Betreff
AW: Hausverbot für Olaf Scholz' Personenschutz im Haus von Olaf Scholz [#223828]
Datum
29. Juni 2021 08:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage ist mir zur weiteren Bearbeitung übermittelt worden. Könnten Sie mir bitte zwecks Zustellung eines rechtskräftigen Bescheides Ihre Meldeanschrift mitteilen. Eine Antwort via Plattform "Fragdenstaat.de" ist von hier aus nicht vorgesehen. Mit freundlichen Grüßen