Hausverbot gegen Anwalt nach Umräumaktion in Jobcenter rechtswidrig

Anfrage an: Jobcenter Leipzig

Das Verwaltungsgericht Leipzig hat mit Urteil vom 04.09.2014, Az.: 5 K 15/13 das vom Jobcenter Leipzig verhängte Hausverbot gegen einen Rechtsanwalt aufgehoben.
(http://www.haufe.de/recht/datenschutz/hausverbot-gegen-anwalt-nach-aktion-in-jobcenter-rechtswidrig_224_272836.html)

Eine Volltextveröffentlichung ist im Netz nicht zu finden, wurde Ihnen aber bereits zugestellt.

Bitte übersenden Sie mir
1. Kopien der von Ihnen erstellten Argumentationen zum Prozessverlauf einschließlich
2. der Volltext-Entscheidung an meine Postadresse oder auch als pdf-Dokument an meine Mailadresse

Ergebnis der Anfrage

Die Überlassung der Entscheidung stellt ein Teilergebnis dar.

Die erfolglose Argumentation der Widerspruchstelle bleibt im Dunkeln.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    8. März 2015
  • Frist
    10. April 2015
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Verwaltungsg…
An Jobcenter Leipzig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Hausverbot gegen Anwalt nach Umräumaktion in Jobcenter rechtswidrig [#8823]
Datum
8. März 2015 10:30
An
Jobcenter Leipzig
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Verwaltungsgericht Leipzig hat mit Urteil vom 04.09.2014, Az.: 5 K 15/13 das vom Jobcenter Leipzig verhängte Hausverbot gegen einen Rechtsanwalt aufgehoben. (http://www.haufe.de/recht/datenschutz/hausverbot-gegen-anwalt-nach-aktion-in-jobcenter-rechtswidrig_224_272836.html) Eine Volltextveröffentlichung ist im Netz nicht zu finden, wurde Ihnen aber bereits zugestellt. Bitte übersenden Sie mir 1. Kopien der von Ihnen erstellten Argumentationen zum Prozessverlauf einschließlich 2. der Volltext-Entscheidung an meine Postadresse oder auch als pdf-Dokument an meine Mailadresse
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Jobcenter Leipzig
Urteil des VG Leipzig Az 5 K 15/13
Von
Jobcenter Leipzig
Via
Briefpost
Betreff
Urteil des VG Leipzig Az 5 K 15/13
Datum
10. April 2015
Status
Anfrage abgeschlossen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Hausverbot gegen Anwalt nach Umräumaktion…
An Jobcenter Leipzig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Hausverbot gegen Anwalt nach Umräumaktion in Jobcenter rechtswidrig [#8823]
Datum
10. April 2015 09:43
An
Jobcenter Leipzig
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Hausverbot gegen Anwalt nach Umräumaktion in Jobcenter rechtswidrig" vom 08.03.2015 (#8823) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8823 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Jobcenter Leipzig
Sehr geehrtAntragsteller/in bitte entschuldigen Sie die Verspätung. Das Antwortschreiben an Sie ist mit heutigem …
Von
Jobcenter Leipzig
Betreff
WG: Hausverbot gegen Anwalt nach Umräumaktion in Jobcenter rechtswidrig [#8823]
Datum
10. April 2015 11:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in bitte entschuldigen Sie die Verspätung. Das Antwortschreiben an Sie ist mit heutigem Datum per Post unterwegs und müsste in den nächsten Tagen bei Ihnen eintreffen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> für die Übersendung des Urteils des VG Leipzig möchte ich mich herzlich bedan…
An Jobcenter Leipzig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Hausverbot gegen Anwalt nach Umräumaktion in Jobcenter rechtswidrig [#8823]
Datum
15. April 2015 14:58
An
Jobcenter Leipzig
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> für die Übersendung des Urteils des VG Leipzig möchte ich mich herzlich bedanken. Dennoch erlaube ich mir aber noch einmal an den ersten Teil meiner Anfrage zu erinnern: Bitte übersenden Sie mir 1. Kopien der von Ihnen erstellten Argumentationen zum Prozessverlauf Die Begründungen zum Hausverbot sind Teil der Verfahrensakte und somit amtliche Dokumente im Sinne des IFG. Mein Interesse gilt der sachlichen Argumentation, auch gerade vor dem Hintergrund des abweisenden Urteils. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8823 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, für die Übersendung des Urteils des VG Leipzig möchte ich mich herzlich bedanken. …
An Jobcenter Leipzig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: WG: Hausverbot gegen Anwalt nach Umräumaktion in Jobcenter rechtswidrig [#8823]
Datum
24. Mai 2015 02:02
An
Jobcenter Leipzig
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, für die Übersendung des Urteils des VG Leipzig möchte ich mich herzlich bedanken. Dennoch erlaube ich mir aber noch einmal an den ersten Teil meiner Anfrage zu erinnern: Bitte übersenden Sie mir 1. Kopien der von Ihnen erstellten Argumentationen zum Prozessverlauf Die Begründungen zum Hausverbot sind Teil der Verfahrensakte und somit amtliche Dokumente im Sinne des IFG. Mein Interesse gilt der sachlichen Argumentation, auch gerade vor dem Hintergrund des abweisenden Urteils. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8823 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Hausverbot gegen Anwalt nach Umräumaktion…
An Jobcenter Leipzig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: AW: WG: Hausverbot gegen Anwalt nach Umräumaktion in Jobcenter rechtswidrig [#8823]
Datum
29. Juli 2015 17:01
An
Jobcenter Leipzig
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Hausverbot gegen Anwalt nach Umräumaktion in Jobcenter rechtswidrig" vom 08.03.2015 (#8823) wurde von Ihnen bisher nicht vollumfänglich beantwortet. Auch die Kopien der von Ihnen erstellten Argumentationen zum Prozessverlauf ist vom IFG umfasst. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8823 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Jobcenter Leipzig
Kopie der erstellten Argumentation im Prozessverlauf
Von
Jobcenter Leipzig
Via
Briefpost
Betreff
Kopie der erstellten Argumentation im Prozessverlauf
Datum
10. September 2015
Status
Anfrage abgeschlossen