Hausverbot Höcke

Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Die zum Hausverbot gegen Herrn Björn Höcke, MdL, vorliegenden Informationen, insbesondere das Schreiben an Herrn Höcke, mit dem das Hausverbot erteilt wurde, und die Gerichtskorrespondenz (sowohl der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz und die Erwiderung der Stadt Geislingen an der Steige als auch der Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart), vorzugsweise jeweils in elektronischer / maschinenlesbarer Form (PDF).

Mit der Schwärzung von personenbezogenen Daten bin ich ggf. einverstanden.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Es wird insbesonders deshalb um vorherige Mitteilung gebeten, falls für die Beantwortung der Anfrage Gebühren anfallen sollten, da Gründe für eine Ermäßigung bzw. Befreiung vorliegen.
Eine solche Ermäßigung / Befreiung wird beantragt, entsprechende Begründung und Nachweise ggf. nachgeliefert.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Februar 2016
  • Frist
    12. März 2016
  • Ein:e Follower:in
Julian Pascal Beier
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die zum Hausv…
An Stadt Geislingen an der Steige Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
Hausverbot Höcke [#15530]
Datum
11. Februar 2016 22:23
An
Stadt Geislingen an der Steige
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die zum Hausverbot gegen Herrn Björn Höcke, MdL, vorliegenden Informationen, insbesondere das Schreiben an Herrn Höcke, mit dem das Hausverbot erteilt wurde, und die Gerichtskorrespondenz (sowohl der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz und die Erwiderung der Stadt Geislingen an der Steige als auch der Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart), vorzugsweise jeweils in elektronischer / maschinenlesbarer Form (PDF). Mit der Schwärzung von personenbezogenen Daten bin ich ggf. einverstanden. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Es wird insbesonders deshalb um vorherige Mitteilung gebeten, falls für die Beantwortung der Anfrage Gebühren anfallen sollten, da Gründe für eine Ermäßigung bzw. Befreiung vorliegen. Eine solche Ermäßigung / Befreiung wird beantragt, entsprechende Begründung und Nachweise ggf. nachgeliefert. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Julian Pascal Beier <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Geislingen an der Steige
Sehr geehrter Herr Beier, vielen Dank für Ihre u.a. Anfrage, deren Eingang ich Ihnen hiermit in elektronischer Fo…
Von
Stadt Geislingen an der Steige
Betreff
AW: WG: Hausverbot Höcke [#15530]
Datum
12. Februar 2016 12:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Beier, vielen Dank für Ihre u.a. Anfrage, deren Eingang ich Ihnen hiermit in elektronischer Form an die uns bekannte persönliche E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> bestätige. Sie erhalten von uns spätestens am 04.03.2016 eine Rückantwort in der Sache (Monatsfrist). Die entsprechende Auskunft erhalten Sie im Übrigen gebührenfrei. Freundliche Grüße Philipp S. Theiner, M.A. Stadtverwaltung Geislingen an der Steige Leiter Fachbereich 4 -Bürgerservice und Ordnungsamt- Schloßgasse 3 73312 Geislingen an der Steige Tel: 07331/24-249 Fax: 07331/24-276 Von: info <<Name und E-Mail-Adresse>> Datum: 12. Februar 2016 um 07:18:12 MEZ An: "Dehmer, Frank - OBM" <<Name und E-Mail-Adresse>>, "Theiner, Philipp" <<Name und E-Mail-Adresse>> Betreff: WG: Hausverbot Höcke [#15530]
Stadt Geislingen an der Steige
Sehr geehrter Herr Beier, in der Anlage erhalten Sie den Vorgang zum Hausverbot gegen Herrn Höcke am 11.02.2016 i…
Von
Stadt Geislingen an der Steige
Betreff
AW: WG: Hausverbot Höcke [#15530]
Datum
15. Februar 2016 16:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Beier, in der Anlage erhalten Sie den Vorgang zum Hausverbot gegen Herrn Höcke am 11.02.2016 in Geislingen an der Steige. Personenbezogene Daten von betroffenen Beteiligten sowie Rechtsbeiständen wurden aus Gründen des Datenschutzes von uns geschwärzt. Diese Auskunft erhalten Sie in elektronischer Form und ist für Sie wie bereits angekündigt gebührenfrei. Freundliche Grüße Philipp S. Theiner, M.A. Stadtverwaltung Geislingen an der Steige Leiter Fachbereich 4 -Bürgerservice und Ordnungsamt- Schloßgasse 3 73312 Geislingen an der Steige Tel: 07331/24-249 Fax: 07331/24-276 Von: Theiner, Philipp Gesendet: Freitag, 12. Februar 2016 12:19 An: 'Julian Beier' Cc: Pawlak, Bernd - FB 1; Dehmer, Frank - OBM; <<E-Mail-Adresse>> Betreff: AW: WG: Hausverbot Höcke [#15530] Sehr geehrter Herr Beier, vielen Dank für Ihre u.a. Anfrage, deren Eingang ich Ihnen hiermit in elektronischer Form an die uns bekannte persönliche E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> bestätige. Sie erhalten von uns spätestens am 04.03.2016 eine Rückantwort in der Sache (Monatsfrist). Die entsprechende Auskunft erhalten Sie im Übrigen gebührenfrei. Freundliche Grüße Philipp S. Theiner, M.A. Stadtverwaltung Geislingen an der Steige Leiter Fachbereich 4 -Bürgerservice und Ordnungsamt- Schloßgasse 3 73312 Geislingen an der Steige Tel: 07331/24-249 Fax: 07331/24-276 Von: info <<Name und E-Mail-Adresse>> Datum: 12. Februar 2016 um 07:18:12 MEZ An: "Dehmer, Frank - OBM" <<Name und E-Mail-Adresse>>, "Theiner, Philipp" <<Name und E-Mail-Adresse>> Betreff: WG: Hausverbot Höcke [#15530]
Julian Pascal Beier
Sehr geehrt<< Anrede >> Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht und die schnell…
An Stadt Geislingen an der Steige Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
AW: AW: WG: Hausverbot Höcke [#15530]
Datum
15. Februar 2016 23:20
An
Stadt Geislingen an der Steige
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht und die schnelle Bearbeitung meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier Anfragenr: 15530 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Stadt Geislingen an der Steige
Hallo Herr Dehmer, zur Info. Freundliche Grüße Philipp S. Theiner, M.A. Stadtverwaltung Geislingen an der Stei…
Von
Stadt Geislingen an der Steige
Betreff
WG: AW: WG: Hausverbot Höcke [#15530]
Datum
16. Februar 2016 08:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Hallo Herr Dehmer, zur Info. Freundliche Grüße Philipp S. Theiner, M.A. Stadtverwaltung Geislingen an der Steige Leiter Fachbereich 4 -Bürgerservice und Ordnungsamt- Schloßgasse 3 73312 Geislingen an der Steige Tel: 07331/24-249 Fax: 07331/24-276