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Hausverbot

Wie viele Hausverbote wurden in den Schwimmhallen auf Basis eines Verstosses gegen die Infektionsschutzverordnung ausgeprochen?
Bitte nach Bad auflisten.
Wie viele Hausverbote wurden auf Basis eines Verstosses gegen die Infektionsschutzverordnung in Freibädern ausgesprochen?
Bitte nach Bad auflisten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. November 2020
  • Frist
    8. Dezember 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Berliner Bäderbetriebe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Hausverbot [#202877]
Datum
4. November 2020 13:43
An
Berliner Bäderbetriebe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Hausverbote wurden in den Schwimmhallen auf Basis eines Verstosses gegen die Infektionsschutzverordnung ausgeprochen? Bitte nach Bad auflisten. Wie viele Hausverbote wurden auf Basis eines Verstosses gegen die Infektionsschutzverordnung in Freibädern ausgesprochen? Bitte nach Bad auflisten.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202877 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202877/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Berliner Bäderbetriebe
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage zu Hausverboten, die ich gern beantworte. Vorab ein pa…
Von
Berliner Bäderbetriebe
Betreff
Antwort: Hausverbot #202877
Datum
5. November 2020 13:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage zu Hausverboten, die ich gern beantworte. Vorab ein paar Infos zu den Hausverboten in unseren Bädern. Wir bei den BBB unterscheiden grundsätzlich zwischen zwei Arten von Hausverboten: 1. Mündliche Hausverbote werden bei Regelverstößen von den Badmitarbeiterinnen und Badmitarbeitern ausgesprochen. Sie gelten nur für den jeweiligen Tag für die betreffende Person und werden nicht statistisch erfasst. Darunter fallen in der Corona-Zeit auch Verstöße gegen die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung. 2. Schriftliche Hausverbote werden bei Regelverstößen von der Kundenbetreuung ausgesprochen. Sie werden schriftlich versandt; die betreffende Person ist uns namentlich bekannt. Verglichen mit dem Vorjahr wurden im Jahr 2020 etwa drei Viertel weniger schriftliche Hausverbote ausgesprochen. Verstöße gegen die Infektionsschutzverordnung wurden dabei nicht gesondert erfasst. Nun zu Ihren Fragen: 1. Wie viele Hausverbote wurden in den Schwimmhallen auf Basis eines Verstoßes gegen die Infektionsschutzverordnung ausgesprochen? Keine (schriftlichen). Es gab mündliche Hausverbote wegen Verstößen gegen die Infektionsschutzverordnung - in erster Linie, wenn Badegäste nicht wie vorgeschrieben einen Mund-Nasen-Schutz dabei hatten. Aber wie schon erwähnt: Diese Form der Hausverbote erfassen wir statistisch nicht. 2. Wie viele Hausverbote wurden auf Basis eines Verstoßes gegen die Infektionsschutzverordnung in Freibädern ausgesprochen? Bitte nach Bad auflisten. Einige wenige gab es - sie werden unter "Verstöße gegen die Haus- und Badeordnung" erfasst. Da dazu aber auch viele andere Verstöße gehören, sind die Zahlen nicht aussagekräftig. Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Berliner Bäderbetriebe
Korrektur Anfrage #202877 Sehr geehrteAntragsteller/in mir ist ein kleiner Fehler bei der Beantwortung der Frage …
Von
Berliner Bäderbetriebe
Betreff
Korrektur Anfrage #202877
Datum
5. November 2020 14:07
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in mir ist ein kleiner Fehler bei der Beantwortung der Frage unterlaufen: Selbstverständlich ist nicht das Kundenzentrum für Hausverbote zuständig, sondern die Abteilung Qualitätsmanagement und Sicherheit, sie spricht Hausverbote aus und hat auch den Überblick darüber. Die anderen Angaben sind aber korrekt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Korrektur Anfrage #202877 [#202877] Sehr geehrteAntragsteller/in guten Tag Frau Blankennagel, wir bedanken uns…
An Berliner Bäderbetriebe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Korrektur Anfrage #202877 [#202877]
Datum
30. November 2020 08:30
An
Berliner Bäderbetriebe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in guten Tag Frau Blankennagel, wir bedanken uns für die Antwort. Wir konkretisieren unsere Frage: wie viele Hausverbote, die über einen Verweis aus einem Bad für einen Tag hinausgehen, wurden in der Freibad Saison 2020 ausgesprochen? Bitte jeweils die Anzahl und Bäder nennen. (Das Verfahren, das der Kläger gewonnen hat, ist uns bekannt. Das ausgesprochene Hausverbot gehört dennoch zu der von uns angefragten Zahl) Wie viele Hausverbote wurden seit Beginn der Hallenbadsaison ausgesprochen? ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202877 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202877/
Berliner Bäderbetriebe
Antwort auf Ihre Nachfrage zur Anfrage #202877 Sehr geehrteAntragsteller/in gern antworten wir auf Ihre Nachfrage …
Von
Berliner Bäderbetriebe
Betreff
Antwort auf Ihre Nachfrage zur Anfrage #202877
Datum
1. Dezember 2020 11:05
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in gern antworten wir auf Ihre Nachfrage zu den Hausverboten in diesem Sommer. Die Informationen dazu finden Sie im beiliegenden PDF-Dokument. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Antwort auf Ihre Nachfrage zur Anfrage #202877 [#202877] Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrtAntragsteller…
An Berliner Bäderbetriebe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort auf Ihre Nachfrage zur Anfrage #202877 [#202877]
Datum
7. Januar 2021 08:50
An
Berliner Bäderbetriebe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrtAntragsteller/in herzlichen Dank für die Antwort ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202877 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202877/
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.