Hausverbote und Strafanzeigen im Kommunalen Jobcenter MainArbeit Offenbach

Durch den Artikel vom heutigen Tage "Hausfriedensbruch bei der Mainarbeit in Offenbach"
https://www.op-online.de/offenbach/hausfriedensbruch-beim-jobcenter-mainarbeit-offenbach-6598244.html
erhielt ich Kenntnis von Vorfällen mit Beiständen in Ihrem Hause, die sich mir nicht erschließen wollen.

Bitte übersenden eine tabellarische Übersicht über die in Ihrem Hause verhängten Strafanzeigen, Hausverbote und OWi-Verfahren getrennt nach Jahren.

Ergebnis der Anfrage

Das Jobcenter verweigert die Auskunft.

Hessen hat keine eigenes Informationsfreiheitsgesetz und Optionskommungen unterstehen nicht wie die Bundesagentur für Arbeit dem IFG des Bundes.

Ob die Zahl der Hausverbote und Strafanzeigen in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere der Vorfälle passen, müssen die Betroffenen und die Erwerbslosenunterstützer vor Ort selbst herausfinden und öffentlich machen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    22. Juli 2016
  • Frist
    23. August 2016
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Durch den Artikel v…
An Kommunales Jobcenter MainArbeit Offenbach Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Hausverbote und Strafanzeigen im Kommunalen Jobcenter MainArbeit Offenbach [#17363]
Datum
22. Juli 2016 22:34
An
Kommunales Jobcenter MainArbeit Offenbach
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Durch den Artikel vom heutigen Tage "Hausfriedensbruch bei der Mainarbeit in Offenbach" https://www.op-online.de/offenbach/hausfriedensbruch-beim-jobcenter-mainarbeit-offenbach-6598244.html erhielt ich Kenntnis von Vorfällen mit Beiständen in Ihrem Hause, die sich mir nicht erschließen wollen. Bitte übersenden eine tabellarische Übersicht über die in Ihrem Hause verhängten Strafanzeigen, Hausverbote und OWi-Verfahren getrennt nach Jahren.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunales Jobcenter MainArbeit Offenbach
Sehr geehrtAntragsteller/in eine Aufstellung der "Strafanzeigen, Hausverbote und OWi-Verfahren" in unse…
Von
Kommunales Jobcenter MainArbeit Offenbach
Betreff
AW: Hausverbote und Strafanzeigen im Kommunalen Jobcenter MainArbeit Offenbach [#17363]
Datum
26. Juli 2016 11:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in eine Aufstellung der "Strafanzeigen, Hausverbote und OWi-Verfahren" in unserem können wir Ihnen schon aus Gründen des Datenschutzes nicht zur Verfügung stellen. Zudem fehlt Ihrem Auskunftsbegehren die Nennung eines wichtigen Grundes. Das Umweltinformationsgesetz ist, wie schon ein kurzer Blick in das Gesetz zeigt, für solche Fragen nicht einschlägig. Zu dem zitierten Presseartikel kann ich leider auch keine weiteren Auskünfte geben. Hier wären die Justizbehörden zu befragen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrt<< Anrede >> bedauerlicher Weise zählt das Bundesland Hesse…
An Kommunales Jobcenter MainArbeit Offenbach Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Hausverbote und Strafanzeigen im Kommunalen Jobcenter MainArbeit Offenbach [#17363]
Datum
30. Juli 2016 10:44
An
Kommunales Jobcenter MainArbeit Offenbach
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrt<< Anrede >> bedauerlicher Weise zählt das Bundesland Hessen in Bezug auf die Informationsfreiheit noch immer zu den rückständigen Ländern, Zudem können Sie sich als Optionskommune bisher sogar der Informationspflicht der Bundesagentur entziehen. Die BA untersteht nämlich der IFG des Bundes. Entgegen Ihren Einwänden steht der anonymisierten und tabellarischen Veröffentlichung der angefragten Vorfälle nichts entgegen. Und auch der Argument, dass kein wichtiger Grund genannt sei, widerspricht dem Leitgedanken der Informationsfreiheit. Da ich selbst häufig als Beistand Leistungsberechtigte unterstütze und bereits mehrfach rechtswidrigem "Abwehrverhalten" im Jobcenter ausgesetzt war, interessiert mich der Umgang mit der Beratungskompetenz in diesem künstlich geschaffenen sozialen Brennpunkt des SGB II. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17363 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Kommunales Jobcenter MainArbeit Offenbach
Sehr geehrtAntragsteller/in über Fortschritt und Rückschritt kann man sicher trefflich streiten. Die Rechtslage is…
Von
Kommunales Jobcenter MainArbeit Offenbach
Betreff
AW: AW: Hausverbote und Strafanzeigen im Kommunalen Jobcenter MainArbeit Offenbach [#17363]
Datum
1. August 2016 09:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in über Fortschritt und Rückschritt kann man sicher trefflich streiten. Die Rechtslage ist erst einmal so, wie sie ist. Wir bleiben bei unserer Auffassung. Mit freundlichen Grüßen